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Gerichte ordnen Entlassungen aus Erstaufnahmeeinrichtung an

Verschiedene Verwaltungsgerichte haben Eilanträgen stattgegeben, in denen Geflüchtete, die in Erstaufnahmeeinrichtungen wohnten, geklagt und um eine Verlegung in kommunale Unterkünfte gebeten hatten.

Die Gerichte ordneten die Verlegung an und stellten fest, so das VG Leipzig (Beschl. v. 22.04.2020), dass es "auf der Hand [liegt], dass Antragsteller durch eine Verpflichtung zum Wohnen in der EAE einem erhöhten Infektionsrisiko ... ausgesetzt sind" und "die Beendigung der Wohnverpflichtung des Antragstellers nicht nur zur Seuchenprävention (a.), sondern insbesondere zum Schutz des Antragstellers selbst vor Ansteckung mit dem Sars-CoV-2 geboten (b.) [ist]."

Es gibt jedoch auch einige negative Beschlüsse, die eine Verlegung ablehnen (siehe unten). 

Diese Entscheidungen können hilfreiche Grundlagen für Betroffene in Baden-Württemberg sein, die ebenfalls den Klageweg bestreiten möchten, um aus Erstaufnahmeeinrichtungen oder womöglich engen Gemeinschaftsunterkünften verlegt zu werden. Passend dazu wurde die Bielefelder Studie zu epidemiologischen und normativ‐rechtlichen Aspekten von SARS‐CoV‐2 in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete veröffentlicht.

Positive Beschlüsse:

Negative Beschlüsse:

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