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"Freiwillige Ausreise" muss Vorrang vor Abschiebung haben

Landtagsfraktion der Grünen fordert humanen Umgang mit ausreisepflichtigen Asylsuchenden aus Südosteuropa

Freiwillige Ausreise muss Vorrang vor Abschiebung haben

Am 20. März hat in Baden-Württemberg die Phase der Aussetzung von Abschiebemaßnahmen für Familien und Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern nach Serbien, Mazedonien und in den Kosovo geendet.

„Die auf grüne Initiative hin erfolgte Aussetzung von Abschiebungen im Winter war eine wichtige humanitäre Maßnahme. Die zeitliche Befristung war von vornherein klar. Jetzt darf aber nicht zum normalen Vollzug zurückgekehrt werden“, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen Uli Sckerl.

Es sei jetzt wichtig, dass die Ausländerbehörden mit Augenmaß handeln. Dazu gehöre die Anwendung des auf Wunsch der grün-roten Koalition seit August 2012 geltenden Erlasses zur Prüfung von Einzelfällen gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention.

„Den ausreisepflichtigen Menschen muss aber auch die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise gegeben werden. Auch dies muss jetzt Vorrang erhalten“, sagte Sckerl. Seine Fraktion habe das Innenministerium gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass es nun keinen schnellen Vollzug gebe, sondern den Betroffenen immer die Chance zur freiwilligen Reise eingeräumt werde.

„Der Vorrang von Humanität gilt. Die Probleme im Umgang mit den betroffenen Flüchtlingen aus den Balkanstaaten sind nicht einfach zu lösen. Perspektivisch können wir aber nicht auf der einen Seite mit den Angehörigen der Sinti und Roma einen Staatsvertrag abschließen und auf der anderen Seite Angehörige dieser Minderheiten abschieben.“

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