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Flüchtlingsrat begrüßt geplante Änderung im Hochschulgesetz

Pressemitteilung Mo, 21.10.2013

Endlich: Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung dürfen auch in Baden-Württemberg studieren!
Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg begrüßt die geplante Änderung im Hochschulgesetz

21.10.2013 Pressemitteilung als PDF

Im Entwurf des „Dritten Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften“ vom 16.10.2013 (Az. 22-7321.1/65 1/SV) wurde der Passus gestrichen, der für die Immatrikulation an einer Hochschule einen Aufenthaltstitel voraussetzt. Dies ermöglicht auch Flüchtlingen, die noch im Asylverfahren sind oder eine Duldung haben, , ein Studium aufzunehmen. Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat diese Änderung mehrfach bei der grün-roten Regierung des Landes angemahnt. Baden-Württemberg war bisher das letzte verbleibende Bundesland mit einer solchen Einschränkung.

Im Gesetzentwurf wurde der bisherige § 60, Abs. 5 ersatzlos gestrichen. Dort hieß es: „Die Immatrikulation muss... einer Person versagt werden, die.....als Ausländer keinen Aufenthaltstitel, der zur Aufnahme eines Studiums berechtigt,....besitzt.“ Dies ist eine gute Nachricht für zahlreiche Flüchtlinge, die bisher oft mehrere Jahre ihres Lebens, gerade der jungen bildsamen Jahre verloren haben, weil sie kein Studium aufnehmen durften. Entsprechend wird die Streichung begründet: „....die Pflicht zum Nachweis eines Aufenthaltstitels kann gerade hinsichtlich Geduldeter und Asylantragstellerinnen und -antragstellern zu unbegründeten Studieneinschränkungen führen.“ Der Gesetzesentwurf verspricht nun wenigstens denjenigen, die dazu in der Lage sind, die Möglichkeit, sich zu qualifizieren, ein Gewinn nicht nur für die Flüchtlinge, sondern auch für Deutschland. Wenn diese Flüchtlinge in Deutschland bleiben dürfen,  brauchen sie mit ihrem Bildungsweg nicht mehr von vorne anzufangen und werden früher unabhängig von Transferleistungen und können den gesellschaftlichen Beitrag leisten, der hier immer nötiger wird. Müssen sie in ihr Herkunftsland zurückkehren, können sie auf den gewonnen Kenntnissen aufbauen und vielleicht sogar zu positiven internationalen Beziehungen beitragen.

Was die Hochschulen erlauben, kann allerdings durch das Ausländerrecht verboten werden. „Ob gegebenenfalls aus aufenthaltsrechtlichen Gründen Einschränkungen bei der Aufnahme eines Studiums erforderlich sind, ist durch das Ausländerrecht und nicht durch das Hochschulrecht zu entscheiden,“ heißt es weiter in der Begründung. Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg wird sich dafür einsetzen, dass möglichst viele Flüchtlinge von dem neuen Recht Gebrauch machen können. Er wird sich gegen rigide ausländerrechtliche Bestimmungen ebenso einsetzen wie für die Verbesserungen der  Studienvoraussetzungen, vor allem für einen qualifizierten Deutschunterricht von Anfang an. Er fordert, dass dieser im geplanten  Flüchtlingsaufnahmegesetz festgeschrieben und in der Praxis angemessen umgesetzt wird.

gez. Ulrike Duchrow
Mitglied im Vorstand
des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg  
Kontakt: Ulrike Duchrow: Tel. 06221 / 71 27 86
Geschäftsstelle des Flüchtlingsrats: 0711 / 55 32 83-4

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