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Flüchtlingsrat Baden-Württemberg begrüßt erleichterte Einreise syrischer Kriegsflüchtlinge mit Verwandten in Baden-Württemberg

Kritik an den schwer erfüllbaren Bedingungen

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg begrüßt grundsätzlich den Entschluss, die Einreise syrischer Kriegsflüchtlinge mit Verwandten, die mit deutscher Staatsangehörigkeit oder einem befristeten bzw. unbefristetem Aufenthaltstitel in Baden-Württemberg leben, zu ermöglichen. Angesichts der sich zuspitzenden Lage in Syrien ist das ein dringend erforderlicher Schritt.

"Viele Menschen mit Verwandten in Syrien suchen verzweifelt nach Möglichkeiten, ihre Verwandten aus dem Kriegsgebiet Syriens sowie den Anrainerstaaten nach Deutschland in Sicherheit zu bringen", so Angelika von Loeper, erste Vorsitzende des Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.

Über die Aufnahmeanordnung können Personen, die vor dem 01. Januar 2013 nach Deutschland gekommen sind, Familienangehörige ersten und zweiten Grades nach Deutschland holen. Ihnen wird eine für zunächst zwei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis nach § 23 (1) Aufenthaltsgesetz erteilt werden. Ähnliche Erlasse gelten bislang nur in Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg.

In Baden-Württemberg werden jedoch höchstens 500 Personen von der neuen Regelung profitieren können. Wenn dieses Kontingent erfüllt ist, werden keine weiteren Anträge genehmigt.

Allerdings ist die Zustimmung von für viele nur schwer erreichbaren Bedingungen abhängig:
So müssen die in Deutschland lebenden Angehörigen in der Lage sein, für den Lebensunterhalt, inklusive Krankenversorgung und ausreichendem Wohnraum, zu sorgen. "Humanität sollte sich nicht am Geldbeutel der Betroffenen orientieren", so Angelika von Loeper. "Zudem greift die Regelung in unseren Augen zu kurz. Denn all diejenigen, die erst in den letzten Monaten dem Bürgerkrieg entkommen sind, werden von der Aufnahme nicht profitieren können."

Sie haben keine Chance ihre volljährigen Kinder, die Eltern oder Geschwister oder sogar im Einzelfall auch Ehefrau und Kinder nach Deutschland zu holen. Denn wer nach dem 1. Januar 2013 eingereist ist, für den greift die Regelung nicht. Doch auch wer kurz vor diesem Stichtag nach Deutschland floh, wird in der Regel nicht in der Lage sein, den Lebensunterhalt seiner Verwandten mit zu bestreiten und für ausreichend Wohnraum zu sorgen.

"Die Aufnahmeanordnung ist allenfalls ein kleiner Hoffnungsschimmer für schon lange in Deutschland aufhältige Syrer und deren Verwandte. Familiennachzug, ohne wenn und aber mit der Möglichkeit der Integration in den Arbeitsmarkt wäre ein deutliches Signal der Menschlichkeit und Unterstützung der Kriegsflüchtlinge aus Syrien."

Hinweis:
Pressemitteilung von PRO ASYL


Kontakt:
Angelika von Loeper, 0172-6185384
Geschäftsstelle des Flüchtlingsrats: 0711-5532834

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