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Flüchtlingsaufnahmegesetz angekündigt

Neues Gesetz zur Aufnahme und Unterbringung soll ab Januar 2014 gelten

Wie das Internetportal der Landesregierung berichtet, soll das neue Flüchtlingsaufnahmegesetz noch vor der Sommerpause in eine Expertenanhörung und danach im Landtag beraten werden. In einem Interview stellt Integrationsministerin Bilkay Öney dar, welche Veränderungen geplant sind und warum der ganze Prozess so lange dauert.

Dass die vom Integrationsministerium im August 2012 verabschiedeten "Anwendungshinweise" zum Flüchtlingsaufnahmegesetz nur sehr bedingt in Richtung von prinzipiell gewollten Verbesserungen gewirkt haben, ergibt sich auch aus einer Antwort des IntM auf eine Anfrage des grünen MdL Daniel Lede Abal vom 29. April 2013 (Landtagsdrucksache 15/3335). Demnach werden etwa in mittlerweile neuen Landkreisen insgesamt 537 Asylsuchende in Wohncontainern untergebracht. Über die Frage, wieviele Betroffene aufgrund der "Härtefallregelung" aus einer Gemeinschaftsunterkunft ausziehen durften, konnte das Ministerium lediglich angeben, dass insgesamt 651 Personen in Wohnungen untergebracht sind. Die Belegungszahlen vom Februar 2012 ergeben, dass von insgesamt 12.108 Personen in der "vorläufigen Unterbringung" gerade mal 492 Personen (= 4,06%) in einer Wohnung untergebracht sind. In 32 der 44 Stadt- und Landkreise ist die Zahl der in Wohnungen untergebrachten Personen geringer als 10. In 10 Kreisen gibt es überhaupt keine Wohnungsunterbringung.

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