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Flüchtlinge aus Balkanländern: Flucht ohne Gründe?

Flüchtlinge aus dem früheren Jugoslawien haben in Deutschland nur sehr selten die Möglichkeit auf einen längerfristigen Aufenthalt und ihre Anträge werden oft in einem Schnellverfahren als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt. Das Fazit in Politik und Öffentlichkeit ist häufig einfach: Die Anerkennungsquote ist niedrig, also haben diese Menschen keine anzuerkennenden Fluchtgründe. Immer öfter wird ihnen sogar das Recht abgesprochen, in Deutschland einen Asylantrag stellen zu dürfen.
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat Zahlen von Eurostat ausgewertet und zusammengestellt. Die Grafik zeigt, dass andere europäische Ländern die Fluchtgründe von Menschen aus dem früheren Jugoslawien deutlich häufiger anerkennen als die Bundesrepublik Deutschland. So liegt die Schutzquote serbischer Flüchtlinge in Deutschland bei 0,1%, in Italien bei 37%. Die Schutzquote kosovarischer Flüchtlinge in Deutschland bei 0,3%, in der Schweiz bei 40%.
Ein aktuelles Gutachten des European Roma and travellers Forum kommt ebenfalls zum Schluss, dass die Einstufung der Länder des früheren Jugsoslawiens als sichere Herkunftsstaaten nicht rechtens sei. Norman Paech, em. Professor für interantionales Recht und Verfasser des Gutachtens, zieht das Fazit: "Die Roma  sind  zweifellos solche Menschen,die einen Schutzstatus erhalten sollten, da ihre Staaten nicht sicher für sie sind. Diesem wird das vorliegende Gesetz in keiner Hinsicht gerecht. Es verletzt europäisches Recht und deutsches Verfassungsrecht. Alles in allem hat der Gesetzgebungsprozess so schwere Mängel, dass das Gesetz selbst für verfassungswidrig erklärt werden muss."

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