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Erleichterter BAföG-Zugang kommt früher als geplant – Asylbewerber bleiben aber weiter ausgeschlossen

Ab dem 01.01.2016 können Geduldete und Inhaber bestimmter humanitärer Aufenthaltstitel schon nach einem Aufenthalt von 15 Monaten Ausbildungsförderung nach dem BAföG beantragen. Das teilten die Bundesministerien für Arbeit und Soziales sowie für Bildung und Forschung (BMAS/BMBF) in zwei Pressemitteilungen vom 12.08.2015 mit. Zuvor hatte das Bundeskabinett den entsprechenden Gesetzesentwurf verabschiedet. Eigentlich sollte die Fristverkürzung erst am 01.08.2016 in Kraft treten. Aktuell gilt für die Betroffenen noch eine Wartefrist von vier Jahren.

Für die große Gruppe der Asylbewerber, also Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, bringt die Reform dagegen keinerlei Erleichterungen. Mit fünf Jahren galt für sie schon nach bisheriger Rechtslage eine (noch) längere Wartefrist als für alle anderen Flüchtlinge. Die ohnehin schon bestehende Benachteiligung wird durch die Reform massiv verschärft. Ein sachlicher Grund für diese Ungleichbehandlung ist nicht ersichtlich. Ungeachtet aller kursierenden Durchschnittswerte zur Dauer von Asylverfahren, lässt deren rechtskräftiger Abschluss nämlich in vielen Fällen meist weit länger als 15 Monate auf sich warten. Integrationspolitisch bestünde daher allemal Handlungsbedarf. Die Ausklammerung von Asylbewerbern ist dabei vor allem deshalb verwunderlich, weil die Reform eine integrationsfördernde Reaktion auf die gestiegene Zahl von Asylbewerbern sein soll:

"Durch die gestiegene Zahl von Asylbewerbern stehen wir aktuell vor erheblichen Herausforderungen bei ihrer schulischen und beruflichen Eingliederung. Indem wir das BAföG nun schneller als ursprünglich geplant für die Betroffenen öffnen, tragen wir dieser Entwicklung Rechnung und setzen zugleich ein Zeichen des Willkommens. Integration funktioniert am besten durch Bildung", wird Bundesbildungsministerin Wanka in der Pressemitteilung des BMBF zitiert.

Ob die „Neuankömmlinge“ die Reform als „Willkommenszeichen“ verstehen werden, darf aber bezweifelt werden: Gerade bei den Asylbewerbern, denen die Reform erklärtermaßen zu Gute kommen soll, bleibt nämlich alles beim alten.

Hinzu kommt: Asylbewerber haben nicht nur weiterhin de facto keinen Zugang zum BAföG. Nach einem 15-monatigen Aufenthalt werden ihnen obendrein die zur Sicherung ihrer Existenz gezahlten Sozialleistungen gestrichen, sobald sie ein Studium oder eine andere förderfähige Ausbildung aufnehmen oder dies schon getan haben. Im letztgenannten Fall gibt es Geld erst wieder, wenn die Ausbildung aufgegeben wird. Dies ist die absurde Folge aus dem Zusammenspiel von reformiertem Asylbewerberleistungsgesetz und BAföG. Bei „Geduldeten“ bringt die geplante BAföG-Reform insoweit eine begrüßenswerte und sinnvolle Harmonisierung, die konsequent auf „Gestattete“ erstreckt werden sollte.

 

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