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Einzelfallprüfungen statt Massenabschiebungen

Durch das Rückübernahmeabkommen mit der Republik Kosovo von April 2010 soll die Abschiebung von bis zu 15.000 'ausreisepflichtigen' kosovarischen Staatsangehörigen in den nächsten Jahren erfolgen. Dies ist bereits vor den französischen Massenabschiebungen von Roma kritisiert worden und erhält nun auch amtlichen Gegenwind. Das Innenministerium von NRW veröffentlichte vor kurzem einen Erlass, in dem die Bezirksregierungen dazu aufgefordert werden, angesichts der sozialen Bedingungen im Kosovo in jedem Einzelfall Anhörungen durchzuführen und die Möglichkeit eines Asylfolgeantrags zu eröffnen. Auch die Möglichkeit eines asylverfahrensunabhängigen Aufenthaltsrechts werden dargelegt. 

Die UNO-Menschenrechtskommissarin Navi Pillay hat ebenfalls eine "unglaubliche Diskriminierung" von Roma in Europa beklagt und dabei schwere Vorwürfe gegen Deutschland erhoben. Die anhaltende Rückführung der Roma von Deutschland in das Kosovo habe "verheerende Folgen für die Rechte der Kinder, auch für ihr Recht auf Bildung", schrieb Pillay in einem Beitrag für die Frankfurter Rundschau. 

Aus der Sicht von Roma-Verbänden war die Kritik an Frankreich im Zusammenhang mit den Massenabschiebungen von Roma zu einseitig. Auch wenn Deutschland laut Innenminister de Maizière keine Massenabschiebungen plane, sind ca. 8.500 der Menschen, die Deutschland im Laufe der nächsten Jahre im Rahmen des Rückübernahmeabkommens abschieben will, Angehörige der Roma-Minderheit.

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