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Eine Schikane weniger - Residenzpflicht in BW gelockert
Landesregierung gibt bekannt, dass die neue "AsylAufenthaltsVerordnung" ab sofort gilt
Bereits im September des letzten Jahres hat das Innenministerium einen Entwurf für eine neue AsylAufenthaltsVerordnung erarbeitet. Der Entwurf hatte aber diverse Mängel. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Abschaffung der sog. Residenzpflicht auf Landesebene wäre mit der Umsetzung dieser Verordnung nicht erreicht worden. Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege BaWü und der Flüchtlingsrat machten in ausführlichen Stellungnahmen umfangreiche Verbesserungsvorschläge.
- 14.02.2012 Innenministerium BW: "Landeskabinett lockert Residenzpflicht für Asylbewerber." Asylsuchende dürfen sich in Baden-Württemberg künftig frei bewegen und den Bezirk ihrer Ausländerbehörde vorübergehend verlassen. Eine entsprechende Verordnung hat der Ministerrat am 14. Februar beschlossen. „Wir haben damit ein weiteres Vorhaben aus unserer Koalitionsvereinbarung umgesetzt, das deutliche Erleichterungen für Asylbewerber mit sich bringen wird“, stellten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Innenminister Reinhold Gall in Stuttgart fest.
- 24.02.2012 Gesetzblatt des Landes Baden-Württemberg: Verordnung der Landesregierung über das vorübergehende Verlassen des Aufenthaltsbereichs durch Asylbewerber (AsylAufenthVO) vom 14.02.2012 [PDF]
- 16.11.2011 Flüchtlingsrat BW: Stellungnahme zum Entwurf für eine AsylAufenthaltsverordnung [PDF]