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Das umstrittene "Geordnete Rückkehr Gesetz" tritt in Kraft!

Weitreichende restriktive Veränderungen gelten ab Mittwoch, den 21.08.2019

Als Teil des "Migrationspakets", das im Juni verabschiedet wurde, tritt mit Mittwoch, dem 21.08.2019 das sogenannte "Geordnete Rückkehr Gesetz" (Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht) in Kraft. Das Gesetz beinhaltet maßgebliche Verschärfungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht.

Schwer wiegen die Änderungen im Bereich Abschiebungshaft, so sind die gesetzlichen Voraussetzungen für Haftgründe herabgesetzt und die Trennung von abzuschiebenden Personen und Straftätern in verschiedenen Hafteinrichtungen aufgehoben. Außerdem wird ein prekärer Duldungsstatus eingeführt, Informationsweitergabe rund um Abschiebungen können strafbar werden und Anforderungen an Atteste für Abschiebungsverbote und Abschiebehindernisse werden erhöht. Gravierend ist außerdem die drastisch verlängerte Aufenthaltsdauer in Erstaufnahmeeinrichtungen für neuankommende Geflüchtete. Pro Asyl hat eine gute Übersicht über die wichtigsten Veränderungen erstellt.

Darüber hinaus werden am 01.09.2019 die Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz in Kraft treten.

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