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Das Betreten und Durchsuchungen von Wohnungen bei der Abschiebung

Ist das Betreten bzw. Durchsuchen von Wohnungen im Zusammenhang mit einer Abschiebung rechtmäßig? Dieser Frage widmet sich ein Artikel von Prof. Dr. Stefan Zeitler, der in Ausgabe 10/2014 der Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik erschienen ist.

Verweigert eine vollziehbar ausreisepflichtige Person die Zusammenarbeit bei der Abschiebung, muss gegebenenfalls gegen ihren Willen in ihre Wohnung eingedrungen werden, um die Abschiebung durchführen zu können. Eine solche Maßnahme ist laut Herrn Prof. Dr. Zeitler immer als Durchsuchen (nicht als Betreten) zu werten und stellt einen Eingriff in Artikel 13 des Grundgesetzes (Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung) dar. Daher bedarf eine Durchsuchung in jedem Fall einer richterlichen Durchsuchungsanordnung.

  • Der Artikel ist nicht online abrufbar. Informationen zum Bezug der Zeitschrift finden Sie hier.

  • Weitere Informationen zum Thema können dem Gerichtsurteil des VG Oldenburg, A 11 A 3099/12, entnommen werden.

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