Informationen
Bundesverfassungsgericht verhandelt Asylbewerberleistungsgesetz
Die bis zu 40% unter dem Hartz-IV-Satz liegenden Grundleistungen des AsylbLG werden auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 20. Juni 2012 über die Vorlagen des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen zur Frage, ob die bis zu 40% unter dem Hartz IV-Satz liegenden Grundleistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz verfassungsgemäß sind. Schätzungsweise 80.000 Menschen müssen in Deutschland mit weniger als zwei Drittel des sozialen Existenzminimums nach dem Sozialgesetzbuch auskommen – sie erhalten Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Diese werden häufig in Form entmündigender Lebensmittelpakete oder von Gutscheinen ausgegeben, wie in Baden-Württemberg immer noch flächendeckend üblich. [...weiter Pressemeldung von PRO ASYL] PRO ASYL, die Flüchtlingsräte und Campact rufen zu einer Kundgebung am 20. Juni vor dem Übergangssitz des Bundesverfassungsgerichts (Rintheimer Querallee 11) in Karlsruhe auf. Beginn: 08.00 Uhr.
- 14.06.2012 Schwäbisches Tagblatt Tübingen: "Selbstbestimmung statt Essenskisten. Integration nicht Abschreckung: Konsens beim Podium für eine humane Flüchtlingspolitik." Bericht über eine Veranstaltung der Aktion Asyl Tübingen (in Koop. mit Flüchtlingsrat und anderen).
- 18.06. 2012 Presse-Erklärung von PRO ASYL, Flüchtlingsräten und Campact zur Verhandlung der Leistungssätze des AsylbLG am Bundesverfassungsgericht
- 20.06.2012 Pressemitteilung Ministerium für Integration BW: "Bundesverfassungsgericht verhandelt am heutigen Weltflüchtlingstag Asylbewerberleistungsgesetz"
- 20.06.2012 Tagesschau 14.00 Uhr: "Bundesverfassungsgericht verhandelt Leistungsanspruch von Asylsuchenden" Bericht von der Verhandlung, Bilder von der Protestaktion vor dem BVerfG
- 20.06.2012 Flüchtlingsrat Bayern: Das Asylbewerberleistungsgesetz ist verfassungswidrig. Umfangreiche Presseschau zur Verhandlung am BVerfG
20.06.2012 Protestaktion am Bundesverfassungsgericht