Informationen

Bundesverfassungsgericht verhandelt Asylbewerberleistungsgesetz

Die bis zu 40% unter dem Hartz-IV-Satz liegenden Grundleistungen des AsylbLG werden auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 20. Juni 2012 über die Vorlagen des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen zur Frage, ob die bis zu 40% unter dem Hartz IV-Satz liegenden Grundleistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz verfassungsgemäß sind. Schätzungsweise 80.000 Menschen müssen in Deutschland mit weniger als zwei Drittel des sozialen Existenzminimums nach dem Sozialgesetzbuch auskommen – sie erhalten Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Diese werden häufig in Form entmündigender Lebensmittelpakete oder von Gutscheinen ausgegeben, wie in Baden-Württemberg immer noch flächendeckend üblich. [...weiter Pressemeldung von PRO ASYL] PRO ASYL, die Flüchtlingsräte und Campact rufen zu einer Kundgebung am 20. Juni vor dem Übergangssitz des Bundesverfassungsgerichts (Rintheimer Querallee 11) in Karlsruhe auf. Beginn: 08.00 Uhr.


20.06.2012 Protestaktion am Bundesverfassungsgericht

Zurück