Informationen

Bundesregierung beschließt erleichterten Zugang zu Praktika für Asylsuchende und Geduldete

Asylsuchende und Geduldete sollen in Zukunft leichter Praktika absolvieren können. Eine entsprechende Änderung der Beschäftigungsverordnung hat das Bundeskabinett bereits beschlossen. Das geht aus einer aktuellen Presserklärung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 29.07.2015 hervor. Für bestimmte Praktika und Arbeitsmaßnahmen entfällt danach die Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit in Gestalt der ZAV. Die bislang erforderliche Arbeitsmarktbedingungen- und Vorrangprüfung wird zukünftig in diesen Fällen nicht mehr durchgeführt. Erforderlich bleibt aber weiterhin eine Erlaubnis durch die zuständige Ausländerbehörde, die aber nicht aus arbeitsmarktrechtlichen Gründen versagt werden darf. Die Änderungen sollen am 01.08.2015 in Kraft treten. Zu den dann zustimmungsfreien Beschäftigungen zählen nach Angaben des BMAS:

  • Pflichtpraktika (wobei diese i.d.R. schon nach bisherigem Recht zustimmungsfrei waren),
  • Orientierungspraktika von einer Dauer bis zu drei Monaten, um ein Studium oder eine Ausbildung zu beginnen,
  • ausbildungs- bzw. studienbegleitenden Praktika mit einer Dauer von bis zu drei Monaten sowie
  • Einstiegsqualifizierungen oder Maßnahmen der Berufsausbildungsvorbereitung

Insbesondere die künftige Zustimmungsfreiheit von Orientierungspraktika stellt eine deutliche Verbesserung dar. Dabei ist der Wortlaut der Presserklärung, wonach die Änderung einen erleichterten Beschäftigungszugang für Geduldete und Asylsuchende „mit guter Bleibeperspektive“ bezwecke, nicht in dem Sinne zu verstehen, dass bestimmte Personengruppen, etwa aus sogenannten „Sicheren Herkunftsstaaten“, ausgeschlossen sind. Vielmehr gelten die Erleichterungen für jede/n im Status der Aufenthaltsgestattung und Duldung, wie das BMAS auf telefonische Anfrage mitgeteilt hat.

Zurück