Informationen

Bundesregierung antwortet auf Fragen zu Abschiebungen im Jahr 2012

763 Abschiebungen aus Baden-Württemberg

Eine Abschiebung wird gegen vollziehbar ausreisepflichtige Personen ohne Aufenthaltstitel verfügt. Zurückschiebungen können innerhalb von sechs Monaten nach einer unerlaubten Einreise vollzogen werden oder z.B., wenn ein anderer Staat aufgrund einer zwischenstaatlichen Übernahmevereinbarung zur Rückübernahme verpflichtet ist. Zurückweisungen werden unmittelbar an der Grenze, etwa beim Versuch einer unerlaubten Einreise vollzogen oder wenn Zweifel daran bestehen, dass der angegebene Aufenthaltszweck eines Einreisewilligen zutrifft. Zurückgewiesen werden auch Asylsuchende, die im sogenannten Flughafenasylverfahren gescheitert sind. Werden Asylsuchende im Rahmen der Dublin-II-Verordnung an den für die Asylprüfung zuständigen Staat überstellt, findet das Eingang in die Statistik in der Regel als Ab- bzw. Zurückschiebung.

Bei den Hauptstaatsangehörigkeiten der im Jahr 2012 Abgeschobenen zeigt sich das Ergebnis des regierungsamtlichen Vorgehens gegen Staatsangehörige aus den Balkanstaaten. Serbien, Mazedonien und Kosovo belegen die ersten drei Plätze. Auffällig bei den statistischen Angaben der Bundesregierung ist auch, dass die Zahl der Fälle, in denen Zwangsgelder gegen Beförderungsunternehmen verhängt wurden, im Jahre 2012 gegenüber 2011 zugenommen hat und sich auf einem historischen Höchststand befindet. Zugenommen hat ebenfalls die Zahl der im Rahmen von Abschiebungsmaßnahmen unter Beteiligung von Frontex abgeschobenen Personen. Auch hier gibt es im Jahr 2012 einen historischen Höchststand (644 Abgeschobene, hauptsächlich nach Serbien und in den Kosovo).


Quelle: Pro Asyl (03.04.2013): Fachpolitischer Newsletter 191

 

Zurück