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Bis an die Grenzen des Rechtsstaats und darüber hinaus

Pressemitteilung des Flüchtlingsrates Baden-Württemberg, 21.02.2018

Am frühen Mittwochmorgen (21.2.) kam es in Nagold im Landkreis Calw zu einer versuchten Abschiebung einer serbischen Familie mit zwei Kindern im Alter von acht und zehn Jahren. Dieser Abschiebungsversuch war nach Einschätzung des Flüchtlingsrates Baden-Württemberg und des Anwalts der Familie rechtswidrig und fügt sich ein in eine Reihe besonders rücksichtsloser Maßnahmen gegen gut integrierte Menschen aus den Ländern des westlichen Balkans, die seit Jahren mit Duldung in Deutschland leben.


Der Vater der Familie, Sasa J., ist erst kürzlich nach zwei Jahren aus der stationären psychiatrischen Behandlung entlassen worden. Er leidet an schweren Depressionen und hat mehrere Suizidversuche unternommen. Aus diesem Grund hat die Familie eine Duldung. Die in regelmäßigen Abständen angeforderten gesundheitlichen Atteste wurden bis jetzt vom Regierungspräsidium Karlsruhe akzeptiert.

Am vergangenen Freitag hatte die Mutter der Familie, Danijela I. einen Termin bei der lokalen Ausländerbehörde, um ihre neue Duldung abzuholen. Dabei wurde ihr eine Duldung mit dem Vermerk "erlischt bei Bekanntgabe des Abschiebungstermins" ausgehändigt. Auf ihre Nachfrage, warum man das macht, sagte man ihr lediglich "sie werden jetzt abgeschoben".

Der Familie wurde bis dato keine Entscheidung über einen Anfang des Jahres gestellten Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mitgeteilt. Ebensowenig wurde mitgeteilt, dass das Regierungspräsidium das seit langem bestehende gesundheitsbedingte Abschiebungshindernis nicht mehr anerkennt. Zudem müssen Personen, die seit mehr als einem Jahr geduldet sind, einen Monat im Voraus informiert werden, wenn sie abgeschoben werden sollen.

Danijela I. gehört der Minderheit der Roma an, hat einen Großteil ihrer Kindheit und Jugend in Deutschland verbracht und eine Ausbildung zur Sozialpädagogin angefangen, die aber durch eine erzwungene Rückkehr nach Serbien unterbrochen wurde. 2014 kehrte sie mit ihrer Familie nach Deutschland zurück. Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg begleitet ihren Fall seitdem und steht in regelmäßigem Kontakt mit ihr. Trotz der sehr schwierigen persönlichen Umstände hat es Frau I. geschafft, einen Ausbildungsplatz ab September zu finden. In wenigen Wochen könnte sie eine Ermessensduldung mit Blick auf die bevorstehende Ausbildung erhalten, womit ihr Aufenthalt vorerst gesichert wäre.

Der Flüchtlingsrat weist darauf hin, dass es in den vergangen Wochen eine Häufung ähnlicher Fälle gegeben hat. So hat das Innenministerium entgegen der Empfehlung der Härtefallkommission die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an die in Stuttgart lebende serbische Familie Stojanovic trotz hervorragender Integrationsleistungen abgelehnt. Ende Januar wurde in Nürtingen eine mazedonische Familie abgeschoben, die seit 25 Jahren in Deutschland gelebt hatte.

 

Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrates Baden-Württemberg, sagt hierzu:

„Offenbar möchte das Land Baden-Württemberg die mehrmals im Monat stattfindenden Sammelabschiebungsflüge in die Balkanstaaten trotz deutlich zurückgegangener Zuzugszahlen aus diesen Ländern auf Biegen und Brechen vollbekommen. Gleichzeitig ist die öffentliche Debatte über Abschiebungen völlig aus dem Ruder gelaufen, befeuert von falschen Zahlen, Gerüchten und abstrusen Verschwörungstheorien über 'Gefälligkeitsatteste' und 'Vollzugsdefizit'. Es gilt scheinbar nur noch die Maxime: 'je mehr Abschiebungen, umso besser'. Selbst der Umstand, dass es weniger Menschen gibt, die man theoretisch abschieben könnte, wird nicht als Grund akzeptiert, um weniger Menschen abzuschieben. Gerade aus den jüngsten Fällen drängt sich der Eindruck auf, es herrsche eine Art 'Torschlusspanik', mit verstärkten Bemühungen, Menschen abzuschieben, die kurz vor einer Verfestigung ihres Aufenthalts stehen.

Dieser wahnhafte Kreuzzug gegen die Fata Morgana des 'Vollzugsdefizits' geht bis an die Grenzen des Rechtsstaats und darüber hinaus. So weit, dass eine Familie mit zwei kleinen Kindern und einem schwerkranken und suizidgefährdeten Vater morgens um halb fünf die Tür eingetreten bekommen von Polizist*innen, die eine rechtswidrige Abschiebung durchführen wollen. Das ist die Realität im einzigen Bundesland mit grün-geführter Regierung und einem Innenminister, der in diesem Zusammenhang von 'Herz und Härte' spricht. Das Herz ist ihm lange abhanden gekommen, sofern es überhaupt jemals vorhanden war. Wir rufen die Landesregierung dazu auf, die regelmäßigen Sammelabschiebungen in die Westbalkanstaaten umgehend einzustellen und aufzuhören, das Leben von Menschen zu zerstören, die seit vielen Jahren bei uns Leben und zu unserer Gesellschaft gehören. Wir rufen die zuständigen Behörden auf, der Familie von Herrn J. und Frau I. die beantragte Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz zu erteilen und in ähnlich gelagerten Fällen von langjährig Geduldeten aus den Westbalkanstaaten die existierenden Bleiberechtsregelungen anzuwenden“.

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