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Besserer Zugang zu Integrationsangeboten für Afghan*innen

Bundesministerium für Arbeit und Soziales öffnet Angebote / Integrationskurse bleiben weiter verwehrt

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat entschieden, die in den Zuständigkeitsbereich des BMAS fallenden Integrationsmaßnahmen, die eine "gute Bleibeperspektive" voraussetzen, für Geflüchtete aus Afghanistan im laufenden Asylverfahren für das zweite Halbjahr 2017 zu öffnen. Dabei geht es um folgende Maßnahmen:

  • Berufssprachkurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge nach der Deutschsprachförderverordnung (DeuFöV)
  • Frühzeitiger Zugang zu vermittlungsunterstützenden Leistungen der Arbeitsförderung
  • Ausbildungsbegleitende Hilfen, Assistierte Ausbildung und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen nach drei Monaten gestattetem Aufenthalt
  • Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach 15 Monaten gestattetem Aufenthalt im Anschluss an die Grundleistungen zum Asylbewerberleistungsgesetz

Wichtig: integrationskurse sind nicht betroffen, da diese im Zuständigkeitsbereich des Bundesinnenministeriums des Inneren liegen.

Die GGUA-Flüchtlingshilfe hat die entsprechende Weisung veröffentlicht.

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