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Ausbildungsduldung bereits für einjährige Berufsfachschule?

Hinweise des Innenministeriums BW

Eine der vielen Unklarheiten in Bezug auf die Ausbildungsduldung betrifft die Frage, ob für das  — vielen handwerklichen Ausbildungen vorgeschaltete — Berufsfachschuljahr bereits eine Ausbildungsduldung erteilt werden kann. Das Innenministerium BW hat dem Regierungspräsidium Karlsruhe gegenüber verlautbaren lassen, dass die Erteilung der Ausbildungsduldung dann in Betracht kommt, wenn bei der Beantragung der Ausbildungsduldung neben der Anmeldebestätigung der Berufsfachschule bereits ein Ausbildungsvertrag mit dem Ausbildungsbetrieb vorgelegt wird. In der Praxis ist es meist so, dass die Auszubildenden vor Beginn des Praktikumsvertrags noch keinen verbindlichen Ausbildungsvertrag haben, sondern nur eine Vereinbarung bzw. einen Vorvertrag. Ob sich die Hinweise des Innenministeriums auch auf solche Fälle erstrecken, geht aus dem Schreiben nicht hervor.

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