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Aufnahmebedingungen in der Landesaufnahmestelle

Mit der Frage, wie besonders schutzbedürftige Flüchtlinge im Rahmen des Aufnahmeverfahrens in der Landesaufnahmestelle Karlsruhe identifiziert werden und welche Maßnahmen ergriffen werden, beschäftigt sich auch eine umfangreiche Anfrage des Flüchtlingsrats an das Regierungspräsidium Karlsruhe. In der Anfrage geht es außerdem um die Aufnahmebedingungen, die Lebensbedingungen in der LASt,  die Residenzpflicht während des Aufenthalts in der LASt, die Leistungen nach dem AsylbLG sowie die Praktiken bei Zuweisung in die Landkreise. Eine vergleichbare Anfrage an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vom Herbst 2010 vor allem zu den asylrechtlichen Abläufen und Bedingungen hat mehr ausweichende als aussagekräftige Antworten ergeben und wird derzeit ausgewertet.

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