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Auch in den Sommermonaten dieses Jahres ist die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland erneut angestiegen

Abschreckungspolitik gegenüber Roma aus Südosteuropa hat offenbar nur begrenzte Wirkung

Zu Ende August 2013 nahm das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 62.464 Erstanträge entgegen (Vergleichszeitraum 2012: 33.284); das bedeutet einen Anstieg um 87,7 %. Die Zahl der Folgeanträge stieg im bisherigen Jahr 2013 gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreswert (7.010 Folgeanträge) um 25,2 % auf 8.778. Im August gab es 9.502 Erstanträge beim Bundesamt (Juli: 9.516 Personen, August 2012: 5.239). In Baden-Württemberg stellten im September 1.528 Personen einen Asylantrag.

Herkunftsländer: Über den Sommer hat sich die Zahl der Asylantragsteller/innen aus Südosteuropa wieder vergrößert. Im August kamen die meisten neuen Antragssteller/innen aus Serbien. Die drei Hauptherkunftsländer in den ersten acht Monaten des Jahres sind die Russische Förderation (Tschetschenien) (12.672 Erstanträge), Syrien (6.549) und Serbien (4.840). Ebenfalls gestiegen sind die Asylanträge von Personen aus dem Iran, Pakistan, Somalia, Mazedonien und Kosovo. Rückläufig sind Anträge irakischer Asylsuchender. Bei den Asylfolgeanträgen gab es vor allem bei Personen aus den südosteuropäischen Staaten einen merklichen Anstieg. Das bedeutet, dass viele, die im vergangenen Jahr abgeschoben wurden oder „freiwillig ausreisen“ mussten, in diesem Jahr bereits wiedergekommen sind.

Entscheidungspraxis: Die Gesamtschutzquote für alle Herkunftsländerlag in 2013 bei 27,8 %(2012 27,7 %). Im August gab es allerdings einen deutlicher Einbruch auf 16,3%bei gleichzeitigem Anstieg der Ablehnungen und „formellen Entscheidungen“. Es ist zu erwarten, dass sich dieser Trend im Hinblick auf die Entscheidungspraxis gegenüber Roma fortsetzt. Von den Antragssteller/innen aus der Russischen Förderation erhielten nur rd. 2% einen (subsidiären) Schutzstatus, die allermeisten werden im Rahmen der Dublin-II-Verordnung rücküberstellt. 20% der syrischen Flüchtlinge erhielten in diesem Zeitraum einen Flüchtlingsschutz (Art 16a GG 2,5%, § 60 I AufenthG 17,5%), 76% erhielten (nur) subsidiären Schutz (§ 60, II AufenthG)

Anhängige Verfahren: Ende August 2013 lag die Zahl der anhängigen Verfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei 73.964 Verfahren. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (39.826 anhängige Verfahren) bedeutet dies einen Anstieg um 85,7 %. Dies deutet darauf hin, dass sich für die Betroffenen der durchschnittliche Zeitraum von Asylantragstellung bis -entscheidung weiter verlängert. Die Zahl aller Bundesamtsentscheidungen (Erstanträge, Folgeanträge, Widerrufsprüfverfahren und Wiederaufnahmeverfahren) stieg in diesem Zeitraum dennoch (2013: 45.664 Entscheidungen, Vorjahreszeitraum: 55.718).

Quelle: www.bamf.de

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