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Auch Baden-Württemberg legt Änderungsvorschlag für neuen § 25b vor

Bereits im Dezember 2011 hat sich das Innenministerium Baden-Württemberg den Vorschlägen für eine neue gesetzliche Bleiberechtsregelung angeschlossen und damals noch behauptet, den bisherigen nicht noch eigene Vorschläge hinzufügen zu müssen. Zur Sitzung des Aussschusses für innere Angelegenheit des Bundesrates am 26. Januar brachte das Land aber doch einen gemeinsam mit NRW und Bremen erarbeiteten Änderungsantrag zu den bisherigen Vorschlägen der konservativ regierten Bundesländer ein. Der Flüchtlingsrat Berlin hat die entsprechenden Dokumente zusammengestellt:

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