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Auch Baden-Württemberg legt Änderungsvorschlag für neuen § 25b vor
Bereits im Dezember 2011 hat sich das Innenministerium Baden-Württemberg den Vorschlägen für eine neue gesetzliche Bleiberechtsregelung angeschlossen und damals noch behauptet, den bisherigen nicht noch eigene Vorschläge hinzufügen zu müssen. Zur Sitzung des Aussschusses für innere Angelegenheit des Bundesrates am 26. Januar brachte das Land aber doch einen gemeinsam mit NRW und Bremen erarbeiteten Änderungsantrag zu den bisherigen Vorschlägen der konservativ regierten Bundesländer ein. Der Flüchtlingsrat Berlin hat die entsprechenden Dokumente zusammengestellt:
- Entwurf Schleswig-Holstein § 25 b AufenthG - BR-Drs. 773-11 v. 30.11.2011
- Bundesratsdebatte am 16.12.2011
- § 25 b AufenthG - Entwurf Rheinland-Pfalz v. 24.01.2012
- § 25 b AufenthG - Entwurf NRW, BaWü, Bremen v. 26.01.2012!!
- Ergänzungsanträge Berlin, MeVo, RP zu § 25b AufenthG v. 26.01.2012
- Stellungnahme BAGFW zu § 25 b AufenthG v. 24.01.2012
- Bleiberechtsvorschlag MI Schünemann Niedersachsen vom 16.03.2012
- Osterappell 2012: Dauerhaftes Bleiberecht für Flüchtlinge. Mit dem Oster-Appell fordern zahlreiche UnterzeichnerInnen - darunter viele Abgeordnete des deutschen Bundestages - ein Bleiberecht für Flüchtlinge, die lange in Deutschland leben.