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Asylbewerberleistungsgesetz: Übernahme von Dolmetscherkosten möglich

Dies ist eine gute Nachricht für alle therapeutischen Einrichtungen in der Flüchtlingshilfe: Wie das Ministerium für rheinland-pfälzische Integrationsministerium am 25. Januar mitteilte, können "Dolmetscherkosten zur therapeutischen Versorgung von traumatisierten Flüchtlingen gem. §§ 4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)“, übernommen werden, sofern die Herbeiziehung eines Dolmetschers für die Behandlung erforderlich ist. Dies bestätigte Bundes-Arbeitsministerin Ursula von der Leyen in einem Schreiben vom 21. Februar 2011. Ob dies bereits auch in BW angewandt werden kann, ist nicht bekannt. Weitere Neuigkeiten zum AsylblG:

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