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Asylbewerberleistungsgesetz: Regierung zögert Neuregelung hinaus!
Nach Auffassung des Flüchtlingsrats Berlin sitze die Bundesregierung die überfällige Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes aus. Das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales habe dem Bundesverfassungsgericht in einer halbseitigen Stellungnahme vom 22.7.2011 lediglich mitgeteilt, man wolle nun bis Ende 2011 Gespräche über die AsylbLG-Reform mit den Ländern führen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Bundesregierung am 26.01.2011 um Stellungnahme zum Vorlagebeschluss des Landessozialgerichts NRW zur Verfassungswidrigkeit der AsylbLG-Leistungen für Kinder gebeten. Bereits im März 2010 hatte die Bundesregierung mitgeteilt, dass sie aufgrund der vom BVerfG am 9.2.1010 festgestellten Verfassungswidrigkeit der Hartz IV Sätze die Konseqzenzen für das AsylbLG prüft (vgl. http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/009/1700979.pdf) und im November 2010 bestätigt, dass sie die verfasssungswidrigen AsylbLG-Sätze neu festsetzen will (vgl. http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/036/1703660.pdf).
- Flüchtlingsrat Berlin: Das AsylbLG und das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, Stellungnahme zur Anhörung am 07.02.2011
- 07.08.2011 - Die Tageszeitung: Asylbewerber gehen leer aus. Die Sozialleistungen für Asylsuchende sind verfassungswidrig niedrig. Änderungen stehen frühestens 2012 an.
- 04.08.2011 - Thüringer Allgemeine: Asylbewerbern werden häufiger die Zähne gezogen. Unbedingt lesenswert!
- zur neuen Kampagne von "Campact": Kinderrechte kennen keine Herkunft und dazu gehöriger Kampagnen-Film