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Asylbewerberleistungsgesetz: Regierung zögert Neuregelung hinaus!

Nach Auffassung des Flüchtlingsrats Berlin sitze die Bundesregierung die überfällige Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes aus. Das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales habe dem Bundesverfassungsgericht in einer halbseitigen Stellungnahme vom 22.7.2011 lediglich mitgeteilt, man wolle nun bis Ende 2011 Gespräche über die AsylbLG-Reform mit den Ländern führen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Bundesregierung am 26.01.2011 um Stellungnahme zum Vorlagebeschluss des Landessozialgerichts NRW zur Verfassungswidrigkeit der AsylbLG-Leistungen für Kinder gebeten. Bereits im März 2010 hatte die Bundesregierung mitgeteilt, dass sie aufgrund der vom BVerfG am 9.2.1010 festgestellten Verfassungswidrigkeit der Hartz IV Sätze die Konseqzenzen für das AsylbLG prüft (vgl. http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/009/1700979.pdf) und im November 2010 bestätigt,  dass sie die verfasssungswidrigen AsylbLG-Sätze neu festsetzen will (vgl. http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/036/1703660.pdf).

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