Informationen

Asylbewerberleistungsgesetz: Nach dem Urteil des BVerfG - Jetzt Widersprüche für rückwirkende Leistungen einlegen!

Materialien und Musterwidersprüche

Das BVerfG hat am 18. Juli in seinem erfreulichen und wegweisenden Urteil die bisherigen Grundleistungen nach AsylbLG für verfassungswidrig und als „evident unzureichend für die Sicherung des Existenzminimums“erklärt. Jetzt steht die lang ersehnte Erhöhung der Grundleistungen auf der Tagesordnung. Das Integrationsministerium des Landes hat hierzu am einen Erlass herausgegeben, nachdem die Erhöhungen bereits ab 1. August gelten sollen.

Der Flüchtlingsrat und das Diakonische Werk Baden setzen sich auch dafür ein, dass die Flüchtlinge in Baden-Württemberg entsprechend dem Urteil rückwirkend die ihnen zustehenden Leistungen erhalten können. Hierzu wird den Flüchtlingen im ganzen Bundesland angeboten, per Musterformular Widerspruch gegen die bisher zu geringen Leistungen einzulegen. Dies ist dann der Fall, wenn Flüchtlinge in der Vergangenheit Widerspruch gegen ihren Leistungsbescheid eingelegt haben oder wenn sie nie einen Leistungsbescheid erhalten haben.

Zurück