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Appell an die Bundesländer

Pressemitteilung zum Runden Tisch am Rande der Innenministerkonferenz in Kiel

Auf Initiative des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein und des IMK-Vorsitzlandes Schleswig-Holstein hat anlässlich der in Kiel vom 12. bis 14. Juni tagenden Innenministerkonferenz am 11. Juni ein Runder Tisch mit Organisationen der Zivilgesellschaft stattgefunden. Erstmalig hatten dabei Kirchen, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände, Selbstorganisationen sowie Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen Gelegenheit in dieser Form ihre festgestellten Handlungsbedarfe an die tagenden Innenminister aus Bund und Ländern heranzutragen. Auch der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg war vertreten, durch Julian Staiger, der erklärte, warum Abschiebungen nach Gambia in der aktuellen Situation unverantwortlich sind.

„Aufgrund der vulnerablen Lage in Gambia und der Vielzahl an Herausforderungen sind Abschiebungen mit einem hohen Risiko für Rückkehrer*innen und die Stabilität des gesamten Landes verbunden. Sie drohen die junge Demokratie zu destabilisieren und finden auf Grundlagen statt, die der aktuellen Situation nicht gerecht werden. Deshalb fordern wir einen Abschiebestopp nach Gambia“, so Julian Staiger
Weitere Themen waren: Neue flüchtlingsfeindliche Rechtslagen, die Ausweitung von Haft und Lagerunterbringung, neue Hürden beim Zugang zu Ausbildung und Arbeit, Abschiebungen nach Afghanistan und in andere Krisenregionen und die Kriminalisierung von bürgerschaftlicher Flüchtlingshilfe. Im Fokus stand ebenso der Appell an die Bundesländer, der Politik des Bundes gegen Schutzsuchende ihren Widerstand entgegenzustellen.
„Die vom Bund mit dem aktuellen Migrationspaket betriebene Verschärfung aller möglichen flüchtlingsspezifischen Rechtslagen geht vor allem zu Lasten der Länder, die langfristig mit den Folgen von Ausgrenzung und Desintegration konfrontiert sein werden“, mahnte Günter Burkhardt, Geschäftsführer bei PRO ASYL e.V. Er forderte die Bundesländer zum Widerstand auf gegen das vom Bund euphemistisch „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ bezeichnete Gesetz und erinnerte an die Zustimmungsbedürftigkeit durch den Bundesrat zu den vorgenommenen weitgehenden Gesetzesänderungen. Das Migrationspaket war am Freitag, den 7. Juni im Bundestag beschlossen worden. „Die mit diesem Gesetz einhergehende Ausweitung von Gründen, Geflüchtete in Haft zu nehmen, ist rechtswidrig und stößt daher auch beim Antifolterkomitee des Europarats auf erhebliche Kritik“, so Burkhard weiter.
Auch die Vollzugspraxis bei Abschiebungen stand in der Kritik. „In der Praxis beobachten wir, dass ärztliche Atteste von den für Aufenthaltsbeendigungen zuständigen Behörden ignoriert werden“, beklagte Heiko Habbe, Jurist bei der Kirchlichen Hilfsstelle Fluchtpunkt in Hamburg. „Ohne erkennbare medizinische Expertise wischen Behördenmitarbeiter regelmäßig Diagnosen und Therapiebedarfe vom Tisch. In anderen Fällen werden die Betroffenen durch Ärzte und Ärztinnen im Behördenauftrag reisetauglich geschrieben. Eine zunehmend kritische Rechtsprechung hat kaum Einfluss auf das restriktive Verwaltungshandeln“, sagte Habbe und forderte generell eine höhere Sensibilität bei der Entscheidung über die Abschiebung kranker Menschen.
Die Strategie des Bundesinnenministeriums, Geflüchtete künftig langfristig und bei einigen Gruppen während des gesamten Aufenthalts in Deutschland in Lagern zu isolieren, stößt auf entschiedene Kritik. Mit Blick auf die Erfahrungen mit der in Bayern schon lange angewandten Praxis erklärte Katharina Grote vom Bayerischen Flüchtlingsrat: „Die Asylsuchenden werden uninformiert und unvorbereitet in die komplexen und für sie kaum durchschaubaren Asylverfahren getrieben.“ Folge seien Fehlentscheidungen durch das BAMF, die zahlreiche aufwändige Klageverfahren nach sich zögen. „Durch die Isolation der Menschen in verkehrsungünstig gelegenen, für Unterstützer*innen in der Regel nicht zugänglichen Lagern werden zudem rassistische Vorurteile in der Gesellschaft befördert“, ergänzte Grote.
„Ein besonderes Problem sind noch immer fehlende Partizipation und Gewaltschutz für Frauen und Minderjährige in Gemeinschaftsunterkünften“, konstatierte Katharina Wulf vom Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein. „Wenn wir weiterhin auf Fremdbestimmung setzen, anstatt Machtverhältnisse abzubauen, produzieren wir Konfliktlagen, die Frauen und Kinder am härtesten treffen.“ Wulf erläuterte den bestehenden Handlungsbedarf: „Inzwischen bestehen zwingende Rechtslagen, nach denen der Staat zu gewährleisten hat, dass Frauen in seinem Zuständigkeitsbereich nicht Opfer von Gewalt werden. Die Mittel sind bekannt, wo bleibt der politische Wille?“
Durch das am 7. Juni im Bundestag beschlossene Gesetzespaket werden auch die Chancen auf eine nachhaltige Integration für Geflüchtete weitgehend konterkariert. „Im sogenannten ,Geordnete-Rückkehr-Gesetz‘ werden die Arbeitsverbote insbesondere für Asylsuchende durch eine längere Wohnpflicht in Erstaufnahmeeinrichtungen erheblich ausgeweitet“, kritisierte Barbara Weiser, Juristin beim Caritasverband für die Diözese Osnabrück. Weiser forderte die Länder auf, u. a. bestehende Spielräume bei der Verteilung zu nutzen und bei der Passbeschaffung die Möglichkeit und Zumutbarkeit von Mitwirkungshandlungen adäquat zu prüfen. Mit Blick auf das neue Beschäftigungsduldungsgesetz kritisierte Weiser: „Hiermit wurde keine Aufenthaltserlaubnis bei Ausbildungsaufnahme geschaffen - was systemkonform gewesen wäre, sondern die Hürden für den Erhalt einer Ausbildungsduldung wurden deutlich erhöht.“
Ihren größeren Ermessensspielraum sollten die Länder auch bei der Umsetzung einer vom Bund geforderten restriktiven Abschiebungspolitik nutzen. Die Bundesländer sind aufgefordert, sich der vom Bund geforderten Ausweitung von Abschiebungen nach Afghanistan zu widersetzen. „Sichere Gebiete in Afghanistan gibt es nicht“, erklärte Thomas Ruttig vom Afghanistan Analysts Network. Nirgends gibt es mehr Kriegstote, mehr Hungernde gibt es nur in Jemen und von den wenigen Abgeschobenen, die für eine Erhebung erreicht werden konnten, waren die meisten besonderer Verfolgung ausgesetzt. Anstatt geflüchtete Afghanen abzuschieben ist es „angesichts der Situation gerechtfertigt, afghanischen Asylbewerbern generell zumindest subsidiären Schutz zu gewähren“, erklärte Ruttig.
Auch für die Staaten Syrien, Sudan und Gambia wurden beim Runden Tisch Forderungen gestellt, auf Abschiebungen in diese Länder zu verzichten. „Auch Rücküberstellungen von sogenannten Dublin-Fällen nach Italien sind nicht weiter zumutbar“, erklärte Stefan Schmidt, Vorstandsmitglied bei Borderline Europe e.V. und Landesflüchtlingsbeauftragter in Schleswig-Holstein: „In Italien erhalten Geflüchtete weder eine Arbeitserlaubnis noch soziale oder medizinische Versorgung. Sie sind entweder in großen Lagern interniert oder der Obdachlosigkeit anheimgestellt. Dort werden sie zum lukrativen Spielball von organisierter Kriminalität.“ Weiterwanderung in andere EU-Mitgliedsstaaten gerate so zu einer alternativlosen Überlebensstrategie der Betroffenen.
Seit Monaten reden Bundestagsabgeordnete oder der Leiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) öffentlich der Kriminalisierung von zivilgesellschaftlichen Organisationen der Flüchtlingshilfe das Wort.
Beim Runden Tisch wurde festgestellt: Die Stimmungsmache korrespondiert mit zunehmenden Ermittlungsverfahren gegen Kirchenasyl gebende Gemeinden, einer Kriminalisierung von Landesflüchtlingsräten und einem Bundesfinanzgerichtshofsurteil, das die politische Tätigkeit von gemeinnützigen Vereinen in Frage stellt. „Es belegt eine tiefgreifende Krise des demokratischen Systems, wenn die politische Klasse konzertiert Front macht gegen zivile und bürgerschaftliche, in der Flüchtlingshilfe engagierte Initiativen und Organisationen“, mahnte Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein. Die Bundesländer sind auch an dieser Stelle aufgefordert, Haltung gegen bundespolitische Kriminalisierungsversuche zu zeigen und schon allein deswegen dem sogenannten Geordnete-Rückkehr-Gesetz ihre Zustimmung zu verweigern - und sich nicht durch milliardenschwere aktuelle Versprechen des Bundes zu den Flüchtlingskosten diese Zustimmung abkaufen zu lassen.

Hintergrund

Am Runden Tisch haben am 11. Juni im Gästehaus der Landesregierung Schleswig-Holstein auf Seiten der Innenministerien teilgenommen der Vorsitzende der IMK und Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration (MILISH), Hans-Joachim Grote, Staatssekretär Torsten Geerdts und Abteilungsleiter Norbert Scharbach, beide MILISH, und der Abteilungsleiter und stellvertretende Staatssekretär im Niedersächsischen Innenministerium Friedhelm Meier. Auf Seiten der zivilgesellschaftlichen Organisationen nahmen teil Martin Link und Simone Ludewig, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V., Kiel, Bischof Gothart Magaard, Evgl.-Luth. Bischof für Schleswig und Holstein, Schleswig, Günter Burkhardt, PRO ASYL e. V., Frankfurt/a. M., Sebastian Ludwig, Diakonie Deutschland, Berlin, Thomas Ruttig, Co-Vorsitzender des Afghanistan Analysts Network, Kabul/Berlin, Stefan Schmidt, Vorsitzender von Borderline Europe e. V., Lübeck, Julian Staiger, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, Stuttgart, Daniel Steinmaier, adopt a revolution, Leipzig, Tobias Klaus, Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Berlin, Susanne Uhl, Regionsgeschäftsführerin des DGB Schleswig-Holstein Nordwest,Flensburg, Katharina Vogt, AWO Bundesverband, Berlin, Kai Weber, Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V., Hannover, Barbara Weiser, Caritasverband für die Diözese Osnabrück, Katharina Wulf, Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein, Kiel, Katharina Grote, Bayerischer Flüchtlingsrat e.V., München, Heiko Habbe, Kirchliche Hilfsstelle fluchtpunkt, Hamburg, Beate Bäumer, Katholisches Büro Schleswig-Holstein, Erzbistum Hamburg, Dietlind Jochims, BAG Asyl in der Kirche, Berlin, Harald Löhlein, Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband, Berlin.

Ein Reader zum „Runden Tisch des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz mit flüchtlingspolitischen Fachorganisationen der Zivilgesellschaft 2019“ ist online herunterzuladen: https://www.frsh.de/fileadmin/pdf/Aktuelles/Reader-IMK-2019-20190610.pdf

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