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Änderungsentwurf zum Asylbewerberleistungsgesetz

Bundestag lehnt Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes ab - Bundesregierung legt neuen Gesetzesentwurf vor

Mit dem Gesetzesentwurf unterläuft die Bundesregierung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Bundesrgierung will Asylsuchenden aus bestimmten Ländern nur reduzierte Leistungen gewähren. Dies steht in deutlichem Gegensatz zum Urteil des BundVerfG. Dieses hatte am 18.Juli 2012 entschieden: "Die in Artikel 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren." Dem entgegen steht die Begründung des Gesetzes, in der es heißt, die Einreise aus "asylfremden, inbesondere aus wirtschaftlichen Motiven" zu bekämpfen.

PRO ASYL kritisiert die Planungen der Bundesregierung in einer Presseerklärung: ""Exakt zwanzig Jahre nach dem "Asylkompromiss" des Jahres 1992, mit dem das "Asylbewerberleistungsgesetz" auf den Weg gebracht wurde, bezieht Bundesinnenminister Friedrich wieder den alten migrationspolitischen Schützengraben," so Günther Burkhardt von PRO ASYL."

 

Zum Hintergrund der Ablehung des Gesetzesentwurfs zur Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes:

Quelle: heute im Bundestag:

Der Bundestag hat am 29. November  gegen das Votum von Linksfraktion und Grünen den Gesetzentwurf der Grünen zur Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes (17/1428) abgelehnt. Bei Enthaltung der Grünen fand auch ein Antrag der Linksfraktion (17/4424) keine Mehrheit, das Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen. In beiden Fällen folgte das Plenum einer Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/10198). Die Grünen hatten argumentiert, das Gesetz führe zu einem diskriminierenden Ausschluss von Asylsuchenden aus der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Linke hatte unter anderem die abgesenkten Leistungen nach dem Gesetz kritisiert und betont, es verstoße gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Keine Mehrheit fand ein Entschließungsantrag der Grünen (17/11707) zu ihrem eigenen Gesetzentwurf. Darin hatte die Fraktion die Bundesregierung aufgefordert, selbst einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes vorzulegen. In namentlicher Abstimmung votierten nur 131 Abgeordnete für den Entschließungsantrag, 438 lehnten ihn ab, zehn Abgeordnete enthielten sich.

Auf Empfehlung des Innenausschusses (17/11716) lehnte der Bundestag einen Antrag der SPD (17/5912) gegen das Votum von SPD und Grünen bei Enthaltung der Linken ab, den räumlichen Aufenthalt von Asylbewerbern und "Geduldeten" (sogenannte Residenzpflicht) nicht länger zu beschränken.

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