E-Mail-Newsletter
Nr. 220, 11. Juni 2020
Liebe Mitglieder, Fördermitglieder und Interessierte,
das Leben normalisiert sich in Teilen langsam wieder und wir hoffen, dass Sie alle wohlauf sind und bleiben. Auch für Geflüchtete hat sich die Lage teilweise entspannt, so wurde zum Beispiel die Ausgangs- und Kontaktsperre über die Bewohner*innen der Erstaufnahmeeinrichung in Ellwangen aufgehoben. Dennoch ist die Pandemie nicht vollständig bekämpft, weswegen gerade im Bereich der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften schnelle Verlegungen und grundlegende Reformen notwendig sind. Dazu finden Sie im Newsletter u.a. eine Studie zum Infektionsrisiko in Gemeinschaftsunterkünften und eine Übersicht der Rechtsprechung aus anderen Bundesländern, wo Betroffene erfolgreich auf eine Verlegung in dezentrale Unterkünfte geklagt hatten.
Wichtig zu wissen ist außerdem, dass das BAMF wieder weitestgehend Bescheide über Entscheidungen im Asylverfahren zustellt und Abschiebungen vermehrt stattfinden.
Wie immer finden Sie spannende Arbeitshilfen und Publikationen, insbesondere möchten wir auf unseren druckfrischen Rundbrief mit dem Thema „Ausbildung, Arbeit, Abschiebung?“ aufmerksam machen und freuen uns über Ihre Bestellungen über unsere Homepage.
Da wir in den letzten Monaten etliche Webinare veranstaltet haben, haben wir für Sie die Webinare „Neues aus dem Asyl- und Aufenthaltsrecht“ und „Der Weg zur Niederlassungserlaubnis“ aufgezeichnet und veröffentlicht. Diese können Sie auf unserem Youtube-Kanal jederzeit anschauen.
Unsere jährliche Sommertagung wird dieses Jahr digital in Form einer Veranstaltungsreihe vom 04.07. bis 11.07.2020 stattfinden. Herzliche Einladung dazu, legen Sie sich schon mal Kamera und Mikrofon zu und halten Sie sich über das Programm und die Anmeldefristen auf unsere Internetseite auf dem Laufenden.
Viel Freude beim Lesen des E-Mail Newsletters und bleiben Sie weiterhin gesund.
Herzliche Grüße,
Der Vorstand und die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrats.
Hinweis: Wenn Sie am Ende der jeweiligen Beiträge auf "Weiterlesen..." klicken, gelangen Sie zur ausführlichen Darstellung auf unserer Homepage und finden dort auch zahlreiche weitere Dokumente und Medienberichte.
1. FLÜCHTLINGSARBEIT
Informationen, Tipps und Arbeitshilfen zur praktischen Flüchtlingshilfe in BaWü und darüber hinaus.
Selbst Sammelabschiebungen werden wieder vollzogen
In Baden-Württemberg finden auch während der Corona-Krise und trotz erheblicher Reisebeschränkungen zum Zweck des Infektionsschutzes Abschiebungen statt. Der Flüchtlingsrat kritisiert, dass Abschiebungen entgegen aller gesundheitlicher Gefahren, ausgelöst durch das Jahrhundertereignis der Corona-Pandemie, unbedingt vollzogen werden. Das gefährdet die Betroffenen und steht im krassen Gegensatz zu all den staatlichen Einschränkungen gegen die Ausbreitung des Virus.
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Pressemitteilung des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg, 11. Juni 2020
Die Handlungsempfehlungen des Robert-Koch-Instituts, über die das ARD-Hauptstadtstudio berichtet, liegen den zuständigen Behörden auf Bundes- und Landesebene seit Wochen vor. Sie decken sich in weiten Teilen mit den Forderungen von Pro Asyl und von den Flüchtlingsräten. Ausdrücklich formuliert das RKI: „Zudem müssen die gesetzlichen Kontaktbeschränkungen des Bundes und der Landesregierungen, die als Maßnahmen gegen eine Ausbreitung der COVID-19-Pandemie in Deutschland gelten, für Menschen in GU umsetzbar sein.“ Dagegen wird nicht nur in den Erstaufnahmeeinrichtungen verstoßen, in denen nach wie vor hunderte von Menschen in Mehrbettzimmern untergebracht werden und sich teilweise mit einem ganzen Stockwerk die Sanitärräume teilen, sondern auch in etlichen kommunalen Gemeinschaftsunterkünften.
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Gemeinsame Pressemitteilung von Diakonie und Caritas
Mit Blick auf die jüngsten Corona-Ausbrüche in großen Flüchtlingsunterkünften mahnen die Diakonie Deutschland und der Deutsche Caritasverband einen verbesserten Schutz der dort lebenden Menschen vor dem Coronavirus an. Wir dokumentieren an dieser Stelle ihre Pressemitteilung.
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Argumente und Petition gegen Ankunftszentrum in den "Wolfsgärten"
Engagierte aus Heidelberg präsentieren ausführliches Argumentationspapier
Die geplante Verlegung des Heidelberger Ankunftszentrums auf den Flur "Wolfsgärten", der zwischen Autobahnkreuz und Bahnlinie liegt, ist hochumstritten. Ende März war die Entscheidung über die Verlegung vom Gemeinderat vertagt worden. Jetzt haben Engagierte aus Heidelberg ein umfangreiches Argumentationspapier vorgelegt, in der sie sich mit den häufigsten Argumenten für eine Verlegung an den neuen Standort auseinandersetzen. Zudem gibt es eine Petition, die sich gegen den geplanten neuen Standort richtet. Auf der Website der Grün-Alternativen Liste Heidelberg (Nicht zu verwechseln mit den GRÜNEN, die sich für den neuen Standort aussprechen), gibt es eine Sammlung von Diskussionsbeiträgen von verschiedenen Personen aus Heidelberg zur Standortfrage.
Hohes Infektionsrisiko in Gemeinschaftsunterkünften
Studie des Kompetenznetzes Public Health COVID‐19
Das Kompetenznetz Public Health COVID‐19 hat eine Studie zu SARS‐CoV‐2 in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete veröffentlicht. Die Studie fasst die Erkenntnisse aus verschiedenen Einrichtungen zusammen, in denen es Virus-Ausbrücke gegeben hat. Zu den Kernaussagen gehören, dass das Ansteckungsrisiko in solchen Unterkünften grundsätzlich sehr hoch ist, wobei es Unterschiede zwischen verschiedenen Einrichtungen gibt. Kollektivquarantäne hat laut Studie keine messbaren Vorteile gegenüber anderen Strategien und erhöht das Infektionsrisiko für andere nocht nicht infizierte Personen in der Einrichtung. "Die Unterbringung von Geflüchteten sollte grundsätzlich coronaschutzkonform erfolgen, d.h. möglichst dezentral bzw. bei zentralen Einrichtungen möglichst in Einzelunterbringung in kleinen Wohneinheiten, damit bei Auftreten eines Falls eine rasche Ausbreitung vermieden wird und eine adäquate Kontaktnachverfolgung möglich ist", so eine weitere Kernbotschaft der Studie.
Quarantäneanordnungen in Zeiten der Corona-Pandemie
Kurzüberblick zur Rechtslage
Da in vielen Bundesländern, wie auch in Baden-Württemberg, nicht nur Einzelpersonen, sondern teilweise ganze Gemeinschaftsunterkünfte bzw. all ihre Bewohnenden unter (Zwangs)Quarantäne gestellt wurden, sind Fragen der Rechtmäßigkeit und Rechtsgrundlagen dieser Anordnungen vielerorts aufgetaucht. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat einen hilfreichen Kurzüberblick zu Quarantäneanordnungen in Zeiten der Corona-Pandemie erstellt.
Stellungnahme Zugang zum Internet in Gemeinschaftsunterkünften
Anja Lederer, Rechtsanwältin, hat eine gutachtliche Stellungnahme zum Anspruch auf kostenfreien Zugang zum Internet in Unterkünften für Geflüchtete veröffentlicht. In dieser kommt Sie zu dem Schluss, dass geflüchteten Menschen in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften unter verschiedensten rechtlichen Gesichtspunkten ein Anspruch auf kostenfreien Zugang zum Internet zusteht. Anja Lederer hat unter anderem die Arbeitshilfe "Grundrechte für Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften" der Antidiskriminierungsberatung Brandenburg und Opferpersepektive e.V. verfasst.
Drei Geflüchtete haben Klage eingereicht
Seit 2017 sammelt das BAMF routinemäßig Daten aus elektronischen Geräten von Asylsuchenden, die im Asylverfahren keinen Pass vorlegen können. Das soll helfen die Identität der Geflüchteten zu klären. Dieses Vorgehen wird vielfach kritisiert und nun unterstützt die Gesellschaft für Freiheitsrechte drei Geflüchtete, deren Daten ausgelesen worden sind, um eine gerichtliche Überprüfung der staatlichen Praxis herbeizuführen.
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In aller Kürze:
Mannheim tritt dem Bündnis „Städte Sicherer Häfen“ bei
Wie bereits einige andere Städte in Baden-Württemberg ist am 19. Mai auch Mannheim dem Bündnis „Städte Sicherer Häfen“ beigetreten. Damit sendet die Stadt ein deutliches Signal der Aufnahmebereitschaft und unterstreicht den Beschluss vom März, 50 Schutzbedürftige aufzunehmen.
Die zentralen Forderungen und eine Übersicht, welche Städte sich an dem Bünnis bundesweit beteiligen, sind auf der Website der Seebrücke zu finden.
Pressemitteilung der Konstanzer Seebrücke: Geflüchtete endlich sicher unterbringen!
Die Konstanzer Seebrücke fordert in ihrer Pressemitteilung von Stadt und Landkreis, Geflüchtete nicht besser zu überwachen, sondern sicher unterbringen.
Ideenwettbewerb "Gemeinsam:Schaffen"
Fördergelder für ehrenamtliches Engagement im ländlichen Raum
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz möchte ehrenamtliche Projekte in Baden-Württemberg fördern. Angesprochen sind "zivilgesellschaftliche Initiativen und Unternehmen, die gezielt Menschen zusammenbringen, die normalerweise nicht oder selten in einen direkten Austausch miteinander treten. Gesucht werden kreative und innovative Projekte oder Ideen für gemeinsame Aktivitäten, gemeinsames Lernen oder gemeinsames Gestalten, die den Ländlichen Raum und den gesellschaftlichen Zusammenhalt nachhaltig stärken." Bewerbungsfrist ist der 31. Juli 2020.
Aufruf und Online-Aktionen zur Innenministerkonferenz 2020
Für Seenotrettung, Bleiberecht und Aufnahme – gegen Abschiebungen, Lager und Rassismus!
Jugendliche ohne Grenzen (JoG) - eine bundesweite Initiative von jungen Geflüchteten und ihren Bündnispartnern - mobilisiert für die anstehende Innenministerkonferenz vom 17. bis 19. Juni 2020. Dort werden wichtige Weichen für die bundesweite Flüchtlingspolitik gestellt. Beteiligt euch an den Online-Aktionen und setzt Zeichen für eine solidarische Flüchtlingspolitik.
2. FLÜCHTLINGSPOLITIK
Informationen zur Flüchtlings- und Migrationspolitik BaWü, BRD und EU
Bericht der Bundesregierung zur Situation von UMF in Deutschland
Die Bundesregierung hat den jährlichen Bericht zur Situation von unbegleiteten Minderjährigen in Deutschland für das Jahr 2018 veröffentlicht. Zum 28. Februar 2019 lebten insgesamt 38.926 unbegleitete Minderjährige und junge Volljährige inZuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe, darunter waren 14.916 unbegleitete Minderjährige und 24.010 junge Volljährige. Das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher verpflichtet die Bundesregierung jährlich darüber zu berichten, ob die Versorgung und Betreuung der unbegleiteten Minderjährigen in Deutschland gewährleistet ist. Dabei beleuchtet sie verschiedene Aspekte, wie beispielsweise Alter und Herkunft der Kinder, psychische und physische Gesundheitssituation, Fluchtgründe, Familienverhältnisse, aber auch die Wünsche und Bedürfnisse der UMA. Den Bericht können Sie hier abrufen.
Arbeitspapier: Kommunale Aufnahmen von Flüchtenden
Handlungsoptionen von Kommunen
Das Arbeitspapier beschäftigt sich mit der Stärkung von kommunaler Mitbestimmung bei der Aufnahme Schutzsuchender, dem Zusammenspiel von Aufnahme und Infrastruktur (der finanziellen Ausstattung von Kommunen) und dem solidarischen und selbstbestimmten kommunalem Zusammenleben. Die Autor*innen gehören verschiedenen Organisationen an, so ist die SEEBRÜCKE, Humboldt-Viadrina Governance Platform, EKD, Schöpflin Stiftung und Diakonie Deutschland vertreten. Das Papier dient zur Inspiration für alle, die sich für die kommunale Aufnahme von Flüchtenden einsetzen.
Pressemitteilung von PRO ASYL, den Landesflüchtlingsräten und der Seebrücke
Die Landesflüchtlingsräte, PRO ASYL und die Seebrücken-Bewegung haben am Montag, 11. Mai, in einer Pressekonferenz dargelegt, dass es gerade jetzt gilt, niemanden zurückzulassen und Lager zu schließen - ob in Moria oder Halberstadt. Vertreter*innen der Organisationen berichteten von Problemlagen, Maßnahmen und Perspektiven.
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Illegale Abschiebungen von Griechenland in die Türkei
Recherchebericht der Deutschen Welle
Push-Backs an den EU-Außengrenzen sind völkerrechtswidrig. Schon seit Langem kritisieren Menschenrechtsorganisationen, dass es insbesondere an der Grenze zwischen Griechenland und der Türkei zu solchen Abschiebungen ohne eine Prüfung im Asylverfahren kommt. Von offizieller Seite wird das regelmäßig dementiert. Eine Recherche der Deutschen Welle legt nun neue Beweise für diese Praxis illegaler Abschiebungen vor. Sie hat mehrere Betroffene in der Türkei interviwet und kommt zu dem Ergebnis, "dass Push-Backs an der griechisch-türkischen Grenze ein festes Muster geworden sind."
In aller Kürze:
Appell: Risikogruppen aus Sammelunterkünften evakuieren!
Der Verein Handicap International appelliert an die Ministerpräsident*innen der Bundesländer, dass geflüchtete Menschen mit Behinderung in Sammelunterkünften besonderen Schutz brauchen. So sollen Menschen mit Behinderung und chronischen Krankheiten vorbeugend in dezentrale Unterkünfte verlegt werden, denn eine Infektion mit dem Virus Covid-19 wird für diese Geflüchteten schnell lebensbedrohlich.
3. AUS DER RECHTSPRECHUNG
Das Landessozialgericht Nordrehin-Westfalen hat am 27. März 2020 im Eilverfahren entschieden, dass die Leistungskürzung nach § 1a Abs. 4 AsylbLG für Menschen, die in Griechenland internationalen Schutz erhalten haben, nicht anwendbar ist. In der Eilentscheidung äußert das LSG sehr deutliche Zweifel an der Verfassungskonformität der Leistungskürzung. (Az: L 20 Y 20/20 B ER).
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Da Dublin-Überstellungen im Hinblick auf die Corona-Krise derzeit nicht durchgesetzt werden können, hat das BAMF in vielen Dublin-Fällen die Vollziehung der Abschiebungsanordnung gemäß § 80 Abs. 4 VwGO i.V.m. Art. 27 Abs. 4 Dublin-III-VO ausgesetzt.
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LSG Niedersachsen: fragwürdige Leistungskürzungen AsylbLG und Erfüllung von Mitwirkungspflichten von Roma
Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat einer Beschwerde stattgegeben und die Frage aufgeworfen, ob Leistungskürzungen nach § 1a AsylbLG mit der durch das Grundgesetz garantierten Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums vereinbar sind. Dies wird in dem Hauptverfahren zu klären sein. Bezüglich der Mitwirkungspflichten, weißt das Gericht darauf hin, dass "zu berücksichtigen [ist], dass Roma [in den Nachfolgestaaten Jugoslawiens] nicht selten nicht im Geburtsregister erfasst wurden." In dem Fall hätten die Betroffenen ihre Mitwirkungspflichten erfüllt. Darüber hinaus seien die Hinweise des Landkreises zur Mitwirkung zu unkonkret gewesen. Auch in Baden-Württemberg haben viele Betroffene aus dem ehemaligen Jugoslawien Probleme ihre Identität zu klären, weswegen dieser Beschluss für die Begleitung und Beratung dieser Personen wichtig sein kann.
Verschiedene Verwaltungsgerichte haben Eilanträgen stattgegeben, in denen Geflüchtete, die in Erstaufnahmeeinrichtungen wohnten, geklagt und um eine Verlegung in kommunale Unterkünfte gebeten hatten.
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4. NEUE PUBLIKATIONEN & MATERIALIEN
Ausbildung, Arbeit, Abschiebung?
Rundbrief 1/2020
Mit dem Schwerpunktthema "Ausbildung, Arbeit, Abschiebung?" haben wir in diesem Rundbrief das Aufenmerk auf politische und rechtliche Debatten, Neuerungen und Herausforderungen gelegt, mit denen Geflüchtete und Unterstützer*innen konfrontiert sind. Viele Betroffene befinden sich nämlich in einem Spannungsfeld zwischen Integration in Arbeit und Ausbildung bei gleichbleibender Sorge um eine womögliche Abschiebung. Im Hinblick darauf, haben sich die Autor*innen mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz, der Beschäftigungsduldung und den Neuregelung des Zugangs zu Sprachkursen beschäftigt.
Weitere spannende Artikel gibt es zu den Themen Delegationsbesuche, Passbeschaffung aus der Sicht von Menschen mit Fluchthintergrund und "sichere Herkunftsstaaten".
Überblick über die aktuelle Lage in der "Sicheren Herkunftsstaaten" des Westbalkans
Neue Veröffentlichung des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg
Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat einen aktuellen Überblick über die Situation in den zu "Sicheren Herkunftsstaaten" des Westbalkans erklärten Staaten Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien veröffentlicht. Anlässlich des im Dezember 2019 veröffentlichten Berichts der Bundesregierung, demzufolge in allen Staaten die Voraussetzungen für die Einstufung als "Sichere Herkunftsstaaten" noch vorliegen, werden hier einige Problematiken angesprochen, die möglicherweise gegen diese Einschätzung sprechen.
Roma-Büro Freiburg veröffentlicht Diskriminierungsbericht 2019
"Nur Betroffene spüren an Leib und Seele wie Diskriminierung wirkt"
Das Roma-Büro Freiburg hat für das Jahr 2019 einen Bericht über Diskriminierungserfahrungen von Roma und Sinti aus Freiburg und Umgebung veröffentlicht. Der Bericht basiert auf erlebte Vorfälle der Betroffenen, die sie auch selber in Worte fassen. "Nur Betroffene spüren an Leib und Seele wie Diskriminierung wirkt", heißt es in der Einleitung.
Peer-to-Peer Arbeit mit geflüchteten Frauen* und anderen Zielgruppen
Neue Handreichung des Fraueninformationszentrums Stuttgart
Das Fraueninformationszentrum Stuttgart hat eine Handreichung für ein Peer-to-Peer Projekt mit geflüchteten Frauen* und anderen Zielgruppen herausgebracht. Die Handreichung stellt ein Praxisprojekt des FIZ vor: das "Multiplikator*innen-Peer Support-Projekt" (MPS-Projekt), bei dem mit dem Peer-to-Peer-Ansatz gearbeitet wird. Dieses Projekt bietet ehemals von Menschenhandel betroffenen Frauen* aus west- und zentralafrikanischen Ländern Raum, sich ressourcenorientiert mit ihren Erfahrungen auseinander zu setzen und sich zu Multiplikator*innen weiterzubilden, um andere Betroffene (Peers) niederschwellig zu unterstützen.
Arbeitshilfe Familiennachzug
Überarbeitete Fassung veröffentlicht
Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat eine überarbeitete Fassung seiner im vergangenen Jahr erschienenen Arbeitshilfe zum Thema "Familiennachzug im Kontext von Asyl" veröffentlicht.
Hinweise Familiennachzug zur Beratung in Zeiten des Coronavirus
Aktualisierung der Orientierungshilfe
Das DRK hat Hinweise zum Familiennachzug von Geflüchteten mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aktualisiert. Durch die Corona Krise können etliche Familienmitglieder nicht einreisen, sei es aufgrund fehlender Flugverbindungen oder Einreisebeschränkungen in Deutschland. Visa drohen zu verfallen und Familien sind weiter getrennt. Der Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes gibt laufend hilfreiche Orientierungshilfen heraus.
Broschüre besondere Rechte im Asylverfahren
Der Flüchtlingsrat Thüringen hat eine Broschüre zum Thema "Besondere Rechte im Asylverfahren - Informationen für Schutzsuchende mit besonderen Bedürfnissen" erstellt. Die Broschüre soll zur schnelleren und umfassenderen Identifikation, Beratungsvermittlung und dem Erkennen der Versorgungsbedarfe geflüchteter Menschen mit besonderen Schutzbedürfnissen speziell in Thüringen beitragen, enthält aber auch interessante Informationen für Beratende und Geflüchtete aus anderen Bundesländern. Verfügbar sind die Informationen auf Deutsch | Dari | Arabisch | Tigrinisch | Englisch | Französisch
Die Duldung für „Personen mit ungeklärter Identität“
Erläuterungen und hilfreiche Rechtsprechung für die Beratungspraxis
Der Paritätische Gesamtverband hat zwei wichtige Orientierungshilfen zur Duldung für "Personen mit ungeklärter Identität" herausgebracht. Erstens, Erläuterungen für die Beratungspraxis zu den Anwendungshinweisen, die das Bundesinnenministerium im April veröffentlicht hatte und an denen sich die Behörden orientieren werden. Zweitens, eine Literatur- und Rechtsprechungsübersicht zu Fragen der Mitwirkungspflichten, Hinweispflichten und der Kausalität von selbstverschuldeten Abschiebungshindernissen.
Begleitung von Mandant*innen in Erstaufnahmeeinrichtungen
Der Ausschuss Migrationsrecht der Bundesrechtsanwaltskammer hat wichtige Hinweise für Rechtsanwält*innen erstellt, in denen die Problematiken des Zugangs zu und der tatsächlichen Vertretung von Mandant*innen sowie der Durchführung der „unabhängigen“ behördlichen Asylverfahrensberatung durch das BAMF in Erstaufnahmeeinrichtungen thematisiert werden.
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Wichtige Informationen zur Fristenregelung bei Beschäftigungs- und Ausbildungsduldung
Um eine Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung zu bekommen, ist es für Geflüchtete mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung in bestimmten Konstellationen notwendig, dass sie ihre Identität bis zum 30. Juni 2020 klären oder mindestens vor dem 30. Juni 2020 mit der Identitätsklärung beginnen. Die Kanzlei Herrmann/Haubner/Schank informiert in ihrem Newsletter ausführlich über die Fristenregelung und erklärt, wann Geflüchtete davon betroffen sind. Den Newsletter können Sie hier abrufen.
5. VERANSTALTUNGSHINWEISE
Sommertagung Flüchtlingsrat Baden-Württemberg
Ankündigung: digitale Veranstaltungsreihe 4. bis 11 Juli 2020
Der Flüchtlingsrat verwandelt seine diesjährige Sommertagung zu einer digitalen Veranstaltungsreihe Anfang Juli und lädt alle Interessierten ganz herzlich dazu ein. Ohne Infektionsgefahr können Sie von zu Hause aus verschiedene Vorträge mitverfolgen und an Arbeitsgruppen teilnehmen. Die technischen Voraussetzungen werden wir noch ausführlich beschreiben, genauso wie das finale Programm und die Anmeldemodalitäten. Freuen können Sie sich auf jeden Fall schon auf den Vortrag "Brandherd Nahost und Nordafrika- die Großmächte zündeln, die EU taumelt- wer löscht?" des Journalisten und UNO-Korrespondenten Andreas Zumach.
Webinar: Vorurteile & Diskriminierung: Was ist das eigentlich und was kann man dagegen machen?
Am Donnerstag, 25. Juni 2020, von 17 bis 18.30 Uhr
Flüchtlinge nehmen uns die Arbeitsplätze weg, Beamte sind faul und Frauen können nicht rückwärts einparken? Das sind Vorurteile, die fast jede*r schon mal gehört hat. Doch warum haben Menschen eigentlich Vorurteile? Und wie wird man sie wieder los? In dem 90-minütigen Webinar werden wir nicht nur über die Hintergründe von Vorurteilen und Diskriminierung insbesondere von Geflüchteten und Menschen mit Migrationshintergrund sprechen, sondern auch diskutieren, wie man damit umgehen kann. Um etwas zu verändern muss man nämlich nicht gleich Spitzenpolitiker*in oder einflussreiche*r Millionär*in sein, sondern kann ganz einfach bei sich selbst anfangen.
Das Webinar richtet sich vor allem an Ehrenamtliche in der Flüchtlingsarbeit und wird von Johanna Bärhold geleitet, die neben ihrer Arbeit bei einer Beratungsstelle gegen Rechtsextremismus regelmäßig Fortbildungen und Seminare zu vorurteilsbewusster Bildung und interkultureller Kompetenz durchführt.
Das Webinar findet am 25. Juni von 17 bis 18:30 Uhr statt, die Teilnehmendenzahl ist begrenzt, melden Sie sich bitte unter folgendem Link an: https://www.edudip.com/de/webinar/vorurteile-diskriminierung-woher-kommt-das-eigentlich/322642
Borderline Europe stellt Bericht zur Zusammenarbeit zwischen "libyscher Küstenwache" und EU vor
Online-Veranstaltung, 17. Juni 2020, von 18-20 Uhr
Am 17. Juni 202 stellt Borderline Europe im Rahmen einer Online-Veranstaltung ihren Bericht "Remote control: the EU-Libya collaboration in mass interceptions of migrants in the Central Mediterranean" vor. In diesem geht es um die Zusammenarbeit zwischen der sogenannten libyschen Küstenwache und der EU, die zum Ziel hat, die Migration über das Mittelmeer zu kontrollieren und einzuschränken. Neben Borderline Europe kommen in der Veranstaltung weitere Akteur*innen der zivilen Seenotrettung zu Wort. Der Zugang zur Veranstaltung erfolgt über: https://sea-watch.org/unitedwetalk/
Weitere Informationen finden Sie außerdem auf der Website von Borderline Europe.
Impressum
FLÜCHTLINGSRAT BADEN-WÜRTTEMBERG
Geschäftsstelle, Hauptstätter Str. 57 - 70178 Stuttgart
Tel.: 0711 - 55 32 83-4 -- Fax.: 0711 - 55 32 83-5
E-Mail: info@fluechtlingsrat-bw.de
Web: www.fluechtlingsrat-bw.de
Solidarität braucht Solidarität!
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Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V. , GLS Bank, BLZ 430 609 67, Kto. Nr. 70 07 11 89 01, IBAN: DE66 4306 0967 7007 1189 01, BIQ: GENODEM1GLS
Autor*innen der Beiträge: Seán McGinley, Melanie Skiba, Stella Hofmann, Philipp Schweinfurth, Sebastian Röder, Volker Löffler, Laura Gudd, Julia Streib, Maren Schulz
Redaktion: Seán McGinley, Stella Hofmann, Klaus Harder, Maren Schulz
Der Newsletter erscheint im zweimonatigen Turnus.
Unsere bisherigen Newsletter finden Sie auf unserer Website unter www.fluechtlingsrat-bw.de/e-mail-news.html
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Der Newsletter wird im Rahmen des Projekts „Aktiv für Integration“ gefördert durch das Land Baden-Württemberg, Ministerium für Soziales und Integration. Der Flüchtlingsrat BW wird außerdem unterstützt durch das Land baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung in Migration, das Asyl- Migrations- und Integrationsfonds der Europäischen Union (AMIF), das Europäische Sozialfonds (ESF), PRO ASYL, das Diakonische Werk Württemberg, die Evangelische Kirche Baden, die UNO-Flüchtlingshilfe und die Diözese Rottenburg-Stuttgart.