Liebe Mitglieder, Fördermitglieder und Interessierte,
die Corona-Krise prägt derzeit unser Leben und führt zu großer Verunsicherung – auch bei Geflüchteten und deren Unterstützer*innen. Umso wichtiger ist es nun, sich über die aktuelle Situation und die Auswirkungen, die die Krise auf den Alltag von Geflüchteten hat, informieren zu können. In diesem Newsletter haben wir deshalb sowohl für Geflüchtete als auch für deren Umfeld eine Vielzahl von Materialien und Informationen zum Thema Corona zusammengestellt.
Kritisiert wird von uns, dass trotz Corona an der Lagerunterbringung von Geflüchteten festgehalten wird. Was dies für Folgen haben kann, sieht man nun am Beispiel von der Landeserstaufnahmeeinrichtung Ellwangen, in welcher sich mehr als die Hälfte der Bewohner*innen mit dem Virus infiziert haben.
Durch das Coronavirus haben sich auch die Arbeitsabläufe des Flüchtlingsrats geändert. Die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle arbeiten nun schon seit einigen Wochen im Home Office. Unser Ziel ist es, so viele unserer Angebote wie möglich aufrechtzuerhalten. Unsere Telefonberatung findet weiterhin täglich von 14-17 Uhr statt und anstelle von Präsenzfortbildungen bieten wir nun vermehrt Webinare an. Weitere Informationen finden Sie im Newsletter und auf unserer Website. Außerdem suchen wir im Moment auch eine*n neue*n Mitarbeiter*in für die Geschäftsstelle. Die Stellenausschreibung finden Sie ebenfalls in unserem Newsletter. Wir freuen uns über Bewerbungen.
Wir wünschen Ihnen nun eine informative Lektüre und hoffen, dass Sie gesund und wohlauf sind.
Herzliche Grüße,
Der Vorstand und die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrats.
Hinweis: Wenn Sie am Ende der jeweiligen Beiträge auf "Weiterlesen..." klicken, gelangen Sie zur ausführlichen Darstellung auf unserer Homepage und finden dort auch zahlreiche weitere Dokumente und Medienberichte.
1. FLÜCHTLINGSARBEIT
Informationen, Tipps und Arbeitshilfen zur praktischen Flüchtlingshilfe in BaWü und darüber hinaus.
Corona Krise: BAMF setzt Fristen in Dublin-Fällen aus
Nach solchen Aussetzungen sollen die Überstellungsfristen neu beginnen
Mit der Corona Krise sind Überstellungen von Geflüchteten, für die nach der Dublin Verordnung ein anderer EU-Staat verantwortlich ist, bis auf Weiteres nicht möglich. Das BAMF möchte verhindern, dass durch einen Fristablauf, i.d.R. sechs Monate, Deutschland die Asylgründe der Geflüchteten selbst prüfen und dann ggf. einen Schutzstatus gewähren muss. Deswegen schickt das BAMF an alle Personen, die bereits eine "Unzulässigkeitsentscheidung" bekommen haben und deren Überstellungsfrist noch nicht abgelaufen ist, eine Mitteilung über die Aussetzung der Fristen nach § 80 Abs. 4 VwGO i.V.m. Art. 27 Abs. 4 Dublin-III-Verordnung. Auch in neuen Dublin-Bescheiden werden die Fristen ausgesetzt. Dieses Vorgehen ist rechtlich fragwürdig.
Alle Betroffenen sollen sich umgehend informieren und Kontakt zu einer Beratungsstelle oder Anwält*innen aufnehmen!
Wichtige Informationen für Geflüchtete auf Arabisch, Englisch und Deutsch
Die Verwaltungsgerichte arbeiten zwar anders wegen der Corona Krise, sie haben jedoch nicht Asylverfahren eingestellt. Deshalb ist es wichtig, dass Geflüchtete keine Fristen und Termine versäumen und bei Bedarf wissen, wie sie Kontakt zu dem jeweiligen Verwaltungsgericht aufnehmen können. Bitte verteilen Sie diese wichtigen Informationen in Ihren Stadt- und Landkreisen.
Wie hoch ist die Gefahr für Geflüchtete in Sammelunterkünften, sich mit dem Coronavirus anzustecken? Was tun die Bundesländer dagegen? Die Recherche des Mediendienstes Integration zeigt: Alle Länder haben bereits Maßnahmen ergriffen, stellen sich aber auf mehr Fälle ein. Aufklärung und dezentrale Unterbringung sind aus Forschersicht die wichtigsten Maßnahmen, um die Verbreitung des Coronavirus in Flüchtlingsunterkünften einzudämmen.
Flüchtlingsrat fordert weitgehende Maßnahmen zum Schutz von Geflüchteten und Personal in Unterkünften und Behörden zur Eindämmung der Pandemie
Der Ausbruch des Coronavirus betrifft die gesamte Gesellschaft, auch Geflüchtete. Diese sind aufgrund der sozial beengten Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften besonders von einer Infektion mit dem Coronavirus bedroht. Überall treffen Geflüchtete auf eine große Zahl weiterer Geflüchtete, sowie auf Mitarbeiter*innen aus Behörden, Unterkunftsverwaltung, Sicherheitsdiensten, Richter*innen, Dolmetscher*innen, und sonstigem Personal. Deshalb setzt sich der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg für erhöhte Schutzmaßnahmen ein.
Pressemitteilung des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg, 15. April 2020
Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg fordert angesichts der jüngsten Fälle von Coronavirus-Infektionen in Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete ein sofortiges Ende der Massenunterbringung sowie eine transparente Informationspolitik und Schutzvorkehrungen für geflüchtete Menschen.
An den Bundestag: Evakuiert die griechischen Inseln jetzt
Aktion der Kampagne #LeaveNoOneBehind
Die #LeaveNoOneBehind-Kampagne hat eine neue Aktion ins Leben gerufen, die es ermöglicht, mit wenig Aufwand lokale Bundestagsabgeordnete zur Evakuierung der griechischen Flüchtlingslager aufzufordern. Durch die Eingabe der eigenen Postleitzahl werden die lokalen Bundestagsabgeordneten ausgegeben. Nach Auswahl der Abgeordneten, die man anschreiben möchte, wird eine vorformulierte Mail an diese verschickt.
Heidelberger Gemeinderat vertagt Entscheidung über Verlegung
Der Heidelberger Gemeinderat sollte am 26. März über den neuen Standort des Ankunftszentrum abstimmen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Entscheidung jedoch kurzfristig vertagt. Anders als vor einem Jahr zeichnet sich nun eine Mehrheit für den Standort „Wolfsgärten“ ab, da die Grünen in dieser Frage ihre Haltung geändert haben. Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg ist – ebenso wie der Asylarbeitskreis Heidelberg, einige Gemeinderatsmitglieder und weitere lokale Akteur*innen – weiterhin der Meinung, dass die „Wolfsgärten“ kein geeigneter Ort für die Unterbringung von Geflüchteten ist und hält die von den Heidelberger Grünen genannten Gründen für ihren Sinneswandel für nicht überzeugend.
Begleitung bei Delegationsvorführungen "Grundsätzlich möglich"
Klarstellung des Regierungspräsidiums Karlsruhe
Bei Vorführungen vor Delegationen der Republik Gambia ist es grundsätzlich möglich, dass eine Begleitperson und der oder die Anwält*in der vorgeführten Person anwesend sind. Das hat das Regierungspräsidium Karlsruhe nun schriftlich gegenüber dem Anwalt eines Betroffenen klargestellt. Die Begleitperson muss hierzu einen gültigen Ausweis und eine Vollmacht vorlegen. Das Regierungspräsidium würde dann bei der gambischen Delegation anfragen, ob die Begleitperson teilnehmen darf. Bisher, so das Regierungspräsidium, habe die Delegation jede Begleitperson zugelassen, die sich während des Gespräch der Delegation mit dem oder der Anzuhörenden ruhig verhalten hat.
Der Flüchtlingsrat empfiehlt, die gewünschte Begleitung bereits vor dem Termin der Vorführung beim Regierungspräsidium anzumelden. Sollte es Fälle geben, in denen trotz der Einhaltung der oben genannten Verhaltensweise die Teilnahme eines Beistandes verweigert wird, bittet der Flüchtlingsrat um Mitteilung.
Gambia: Erfüllung der Passpflicht durch die Vorlage von Proxy Pässen
Wichtige Information
Das baden- württembergische Innenministerium hat auf folgendes hingewiesen:
Bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, beispielsweise nach § 19 d Abs. 1 a AufenthG im Anschluss an die Ausbildungsduldung erfüllen gambische Staatsangehörige ihre Passpflicht, wenn sie einen Proxy Pass aus Gambia vorlegen können. Dabei handelt es sich um Pässe, die in Gambia in der Regel über eine dritte Person beantragt und vor Ort ausgestellt werden. Wichtig ist dabei, auf die genaue Übermittlung der persönlichen Daten und der eingescannten Unterschrift zu achten, damit sich keine Fehler bei der Ausstellung einschleichen.
Im Rahmen der Identitätsklärung bezüglich Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung ist zu erwarten, dass man ebenfalls zur Besorgung eines solchen Proxy- Passes aufgefordert wird.
514 Personen wurden im ersten Quartal des Jahres aus Baden-Württemberg abgeschoben. Häufigstes Zielland war dabei Italien, wohin 70 Abschiebungen durchgeführt wurden. Abzüglich der vier abgeschobenen italienischen Staatsangehörigen, dürfte es sich hierbei um Dublin-Überstellungen bzw. Abschiebungen von Personen mit Schutzstatus in Italien handeln. Bezüglich Abschiebungen ins Herkunftsland liegen Albanien, Serbien und Pakistan vorne. Nach Afghanistan wurden 15 Personen abgeschoben, nach Gambia elf.
Pressemitteilung der Anlaufstelle PRO ROMA Waldkirch
Die Anlaufstelle PRO ROMA Waldkirch äußert sich anlässlich des Welt-Roma-Tages am 8. April: "Jährlich wird am 8. April die Kultur der Roma gefeiert und an ihren wichtigen Kampf um Menschen- und Bürgerrechte erinnert. Nach wie vor ist dieser Kampf wichtig, denn noch immer sind Roma europaweit in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen (u.a. Bildungsbereich, Arbeitsmarkt, Wohnungsmarkt) benachteiligt und von Antiziganismus betroffen."
Die Konstanzer Seebrücke kritisiert in ihrer Pressemitteilung diskriminierende Sondermaßnahmen im Stadt- und Landkreis Konstanz gegen mit Covid-19 infizierte Geflüchtete und deren Kontaktpersonen und fordert dazu auf, Geflüchtete wirksam zu schützen.
Informationen zur Flüchtlings- und Migrationspolitik BaWü, BRD und EU
Sozialleistungsausschlüsse für Ausländer*innen müssen ausgesetzt werden!
Pressemitteilung der GGUA
Auszug aus der Pressemitteilung:
"Die GGUA fordert vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Ausnahmesituation der Corona-Krise die Sozialämter und Jobcenter auf, für alle Menschen in Deutschland das dringend notwendige Existenzminimum zu sichern. Es darf nicht sein, dass in einer Situation wie jetzt Menschen auf der Straße leben müssen oder keinerlei Mittel für ihr Existenzminimum haben. Auch für EU-Bürger*innen ohne regulären Leistungsanspruch, Geflüchtete und andere Drittstaatsangehörige muss nun das menschenwürdige Existenzminimum sichergestellt werden. Eine sichere und angemessene Unterkunft und die finanziellen Mittel für Vorsorge, Hygiene und Lebensmittel sind erst recht in der momentanen Situation unabdingbar. Niemand darf gezwungen werden, auf der Straße zu leben und zu hungern. Zugleich haben viele Einrichtungen der solidarischen Notversorgung (Tafeln, ehrenamtliche Notfallmedizin usw.) ihren Betrieb eingestellt oder eingeschränkt."
Bilanz von Pro Asyl zu 18 Monaten Gnadenkontingent beim Familiennachzug
Die Visaerteilungen für Familienangehörige von subsidiär Schutzberechtigten schleppen sich über Jahre hin. Nach 18 Monaten Gnadenkontingent ist klar: Die Bundesregierung kommt nicht einmal dem veranschlagten Minimalkonsens nach. Tausende geflüchtete Familien leben seit Jahren getrennt und warten weiter auf ein Visum. Eineinhalb Jahre nach der de facto Abschaffung des Rechtsanspruchs und der Einführung eines Gnadenrechts bei der Familienzusammenführung zu subsidiär Schutzberechtigten (sog. »Familiennachzugsneuregelungsgesetz«) wird deutlich: Die Bundesregierung hält nicht einmal den politisch getroffenen Minimalkonsens ein. Die Große Koalition hatte sich nach einem langen Streit in einem Kompromiss auf ein monatliches Gnadenkontingent nach Ermessen von 1.000 Visa für Angehörige dieser Personengruppe geeinigt.
Push-Backs an der türkisch-griechischen Grenze sind völkerrechtswidrig
Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die aktuelle Abschottungspraxis Griechenlands gegen das Völkerrecht verstößt, denn "die Zurückweisungsmaßnahmen griechischer Behörden ohne Ansehen der Person [lassen] mit dem völkerrechtlich verankerten Refoulement-Verbot kaum vereinbaren." Damit werden auch die vielen Politiker*innen aller EU-Staaten schuldig, die Griechenlands Vorgehen lobten und Unterstützung bereitstellten.
Die Bundesregierung macht Reformvorschläge für das Europäische Asylsystem
Kritik aus der Zivilgesellschaft
Schon seit einigen Jahren versucht die EU die Grundlage für das europäische Asylrecht, dazu gehört z.B. auch die Dublin-Verordnung, zu reformieren. Doch die Mitgliedsstaaten konnten sich aufgrund ihrer divergierenden Interessen bisher nicht einigen. Im Februar hat die Bundesregierung neue Vorschläge erarbeitet, zu denen nun 22 Organisationen Stellung beziehen. Kritisiert wird vor allem, dass Asylanträge an europäischen Außengrenzen vorgeprüft werden sollen, was zu Qualitätsmängel, eingeschränktem Rechtsschutz und Lagerbildungen unter katastrophalen Bedingungen, vergleichbar mit den Lagern auf den griechischen Inseln, führen würde. Der Zugang zum Asylrecht muss an Europas Grenzen gewährleistet sein.
Die EU-Kommission stützt Pro Asyls Position, dass die vom BAMF eingeführte Aussetzung der Dublin-Überstellungsfrist während der Corona-Pandemie rechtswidrig ist. Pro Asyl fördert das Bundesinneministerium nun dazu auf, dafür zu sorgen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge diese neue Praxis einstellt.
Aufnahme von 55 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ist lächerlich gering
Am kommenden Samstag landen in Niedersachsen 55 unbegleitete Kinder im Alter von 8–17 Jahren, deren Aufnahme Deutschland nach langem Gezerre zugestimmt hat. PRO ASYL und die Landesflüchtlingsräte kritisieren diese Zahl als lächerlich gering. Die Aktion droht zu einem Feigenblatt zu verkommen für die Nicht-Aufnahme Tausender Geflüchteter, die in den Insellagern in Griechenland sich selbst überlassen sind. Eine Aufnahme, die ernsthaft Abhilfe schafft und angesichts der drohenden Corona-Pandemie Schlimmeres in den sogenannten Hotspots verhindert, muss anders aussehen.
Pro Asyl sammelt in einem Newsticker aktuelle Informationen und Entwicklungen zur Corona-Krise, die relevant für Geflüchtete und ihre Unterstützer*innen sind. Zum Newsticker gelangen Sie hier.
Da aufgrund der Corona-Krise, Erntehelfer*innen aus Drittstatten fehlen, die Spargel stechen und Erdbeeren pflücken, hat die Bundesagentur für Arbeit nun eine Globalzustimmung für Beschäftigungen in Betrieben der Landwirtschaft für Ausländer*innen erlassen.
LG Mosbach: Ausreisegewahrsam in Pforzheim rechtswidrig
Das Landgericht Mosbach hat am 5. März (Az: 3 T 43/19 ) entschieden, dass Ausreisegewahrsam nicht in der Abschiebungshafteinrichtung Pforzheim vollzogen werden kann. Ausreisegewahrsam unterscheidet sich von Abschiebungshaft, weil es für maximal zehn Tage angeordnet werden darf und laut Gesetz „im Transitbereich eines Flughafens oder in einer Unterkunft, von der aus die Ausreise des Ausländers ohne Zurücklegen einer größeren Entfernung zu einer Grenzübergangsstelle möglich ist, vollzogen [wird]“. Diese Voraussetzung erfüllt die Einrichtung in Pforzheim laut Feststellung des Gerichts nicht.
VG Köln: Botschaftskontakt im Einzelfall auch für subsidiär Schutzberechtigte unzumutbar
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden (Urteil vom 04.12.2019 - 5 K 7317/18), dass es im Einzelfall auch für Menschen mit subsidiärem Schutz unzumutbar ist, die Botschaft ihres Heimatstaates zwecks Passbeschaffung aufzusuchen. Im vorliegenden Fall ging es um einen syrischen Wehrdienstverweigerer. Das bedeutet, dass es sich für syrische Wehrdienstverweigerer mit subsidiärem Schutz lohnen kann, mit dieser Argumentation gegenüber den Behörden die Unzumutbarkeit der Passbeschaffung geltend zu machen. Ob andere Gerichte die Auffassung des VG Köln teilen werden, ist noch nicht absehbar.
OVG SH: Keine Unzulässigkeit des Asylantrag eines in Deutschland geborenen Kindes von in anderem EU-Staat Anerkannten
Ein interessantes Urteil aus Schleswig-Holstein zu der Fallkonstellation, in der ein Paar mit Anerkennung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ein Kind in Deutschland zur Welt bringt und einen Asylantrag für dieses stellt. Das Gericht verweist darauf, dass der Asylantrag des Babys nicht als unzulässig abgelehnt werden darf unter der Dublin-III-Verordnung. Kurz gesagt, Deutschland ist für die Prüfung des Asylantrags zuständig und nicht der EU-Staat, der den Eltern internationalen Schutz anerkannte. Für gleiche Fallkonstellationen ist das ein wichtiges Urteil.
BVerwG: Wichtige Entscheidung zu Vorduldungszeiten für Bleiberechtsoptionen
Auch Verfahrensduldungen sind gültig
Das BverwG hat am 18.12.2019 eine Entscheidung des OVG Niedersachsen korrigiert. Es ging um die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufentG. Als eine der Voraussetzungen für die Erteilung nennt der Gesetzestext das Vorliegen bzw. der Anspruch auf eine Duldung. Dabei sei es unerheblich, um welche Art der Duldung es sich handele: "Für eine teleologische Reduktion der Vorschrift dahingehend, dass eine Verfahrensduldung grundsätzlich nicht ausreicht, um die Eigenschaft als "geduldeter Ausländer" im Sinne von § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthG zu begründen, fehlt es bereits an einer klaren, ungewollten Überschreitung der inhaltlichen Regelungsabsicht durch den Normtext und besteht weder ein zwingender Grund noch ein unabweisbares Bedürfnis." Somit sind Verfahrensduldungen, welche für die Dauer eines (Gerichts)Verfahren erteilt werden, auf den Vorduldungszeitraum anzurechnen. Diese Entscheidung wird vermutlich auch im Hinblick auf Vorduldungszeiten für andere Bleiberechtsoptionen wichtig sein, z.B. die Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung.
BVerfG: Vorschnelle Ablehnung von Folgeanträgen verletzt Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz
Mit einem Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) der Verfassungsbeschwerde eines homosexuellen Pakistaners stattgegeben. Die Besonderheit der Entscheidung: Das höchstrichterliche Gericht zieht die Voraussetzungen für einen zulässigen Folgeantrag klar und stärkt dabei die Rechte der Antragstellenden. Insbesondere stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass es ausreicht, dass durch die im Folgeantrag geltend gemachten Änderungen die Möglichkeit einer günstigeren Entscheidung für die betroffene Person besteht, das tatsächliche Ergebnis muss für die Zulässigkeit des Folgeantrags noch nicht feststehen.
Im Rahmen des Projekts "Welcome2BW" sind mehrsprachige Informationsblätter entstanden mit allgemeinen Informationen zum Coronavirus und zu Maßnahmen des Infektionsschutzes, sowie mit Informationen über die aktuellen einschränkenden Maßnahmen der Bundes- und der Landesregierung (mehr dazu unter Weiterlesen...). Tagesaktuelle Informationen in verschiedenen Sprachen bietet außerdem das Handbook Germany an und von Pro Asyl gibt es einen Newsticker zum Thema Corona.
Der Bundesfachverband Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge stellt auf seiner Internetseite Informationen zum Coronavirus für junge Geflüchtete und Fachkräfte der Jugendhilfe zur Verfügung.
Covid-19 und Arbeit: Mehrsprachige Informationen des BMAS
Das Coronavirus wirft eine Menge arbeitsrechtlicher Fragen auf. Das BMAS hat mehrsprachige Infos dazu herausgegeben in den Sprachen Englisch, Russisch, Türkisch und Arabisch.
Unterstützungsarbeit mit Geflüchteten in Zeiten der Corona-Pandemie
Praxistipps des Paritätischen Gesamtverbands
Die Arbeitshilfe des Paritätischen Gesamtverbands zeigt Wege der Unterstützung geflüchteter Menschen in der Corona-Krise auf. Insbesondere sollen Möglichkeiten vorgestellt werden, auch in der aktuellen Situation die Informationskanäle zu geflüchteten Menschen offen zu halten und alternative Kommunikationsmöglichkeiten und -formate zu nutzen, um die Unterstützungsarbeit aufrechtzuerhalten und neue Projektideen in die Tat umzusetzen. Die Broschüre richtet sich an Berater*innen und Unterstützer*innen geflüchteter Menschen.
Die Stadt Stuttgart hat mehrsprachige Videos über das Corona-Virus veröffentlicht. Die Spots wurden aufgrund der aktuellen Situation von den Geflüchteten in Eigenregie mit Smartphone aufgenommen und vom Landesfilmdienst BW produziert. Sie sind abrufbar auf der Seite der Stadt Stuttgart und auf Youtube in den Sprachen Arabisch, Kurdisch, Farsi/Dari, Tigrinya, Französisch, Russisch, Englisch.
Arbeitshilfe: Zusammenarbeit Soziale Arbeit und Anwaltschaft
Gelingende Schnittstellen zwischen sozialarbeiterischer und anwaltlicher Tätigkeit
Der DRK-Bundesverband und der DRK-Landesverband Westfalen-Lippe e.V. haben eine spannende Arbeitshilfe zum Thema gelingende Zusammenarbeit zwischen Sozialarbeiter*innen und Anwält*innen in der Begleitung von ratsuchenden Geflüchteten herausgegeben. Aus verschiedenen Blickwinkeln gehen die Autorin und der Autor praxisnah der Frage nach dem bestmöglichen Zusammenwirken nach.
Leitfaden zur Beratung von Geflüchteten mit Behinderung
Informationen u.a. zu Gesundheitsversorgung, Sozialleistungen, Pflege und Feststellung einer Schwerbehinderung
Die Bedarfe von Geflüchteten mit Behinderung werden noch immer nur sehr unzureichend berücksichtigt. Daher ist der gerade in aktualisierter Auflage erschienene "Leitfaden zur Beratung von Menschen mit einer Behinderung im Kontext von Migration und Flucht" ein wertvoller Ratgeber für die praktische Beratung. Der Leitfaden wurde erstell von Dr. Barbara Weiser von der Caritas Osnabrück und Maren Gag von der passage gGmbH und gibt nützliche Hinweise, zu welchen Leistungen, die für Menschen mit einer Behinderung von Bedeutung sein können, Geflüchtete Zugang haben.
Anwendungshinweise des BMI zum § 60b AufenthG (Duldung light)
Das Bundesinnenministerium hat ausführliche Anwendungshinweise zur Duldung für Personen mit ungeklärter Identität nach § 60b AufenthG veröffentlicht. Die Anwendungshinweise finden Sie hier.
5. VERANSTALTUNGSHINWEISE
Webinare Übersicht 1. Halbjahr 2020
Aufgrund der aktuellen Situation bieten wir in den nächsten Wochen - zusätzlich zu den bereits geplanten - weitere Webinare an. Eine Übersicht finden Sie hier:
Die Teilnahme an den Webinaren erfolgt am PC. Sie benötigen dazu einen gängigen Browser (eine aktive Teilnahme ist mit Google Chrome oder Mozilla Firefox möglich), eine stabile Internetverbindung und einen Kopfhörer bzw. Lautsprecher.
Stellenausschreibung von "Zusammenleben Willkommen"
Die NGO "Zusammenleben Willkommen" schafft ein Zusammenleben zwischen geflüchteten und beheimateten Menschen in WGs. Dabei wird sie von zahlreichen ehrenamtlichen Menschen in ganz Deutschland unterstützt. In den Jahren 2020 und 2021 wird dieser Bereich weiter ausgebaut und dezentralisiert. Einen besonderen Fokus nimmt dabei die machtkritische und diskriminierungssensible Schulung und Begleitung der Ehrenamtlichen ein. Dazu werden vier Ehrenamts-/Community-Manager*innen eingesetzt, die für die Ehrenamtsgruppen in den verschiedenen Bundesländern zuständig sind. Bei dieser Ausschreibung geht es um die Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern.
Solidarität braucht Solidarität! Unterstützen Sie unsere politische und praktische Arbeit für Flüchtlinge durch eine Mitgliedschaft, eine Fördermitgliedschaft oder eine Spende an: Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V. , GLS Bank, BLZ 430 609 67, Kto. Nr. 70 07 11 89 01, IBAN: DE66 4306 0967 7007 1189 01, BIQ: GENODEM1GLS
Autor*innen der Beiträge: Seán McGinley, Melanie Skiba, Stella Hofmann, Philipp Schweinfurth, Sebastian Röder, Volker Löffler, Laura Gudd, Julia Streib, Maren Schulz Redaktion: Seán McGinley, Stella Hofmann, Klaus Harder
Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, schicken Sie uns bitte eine E-Mail an info@fluechtlingsrat-bw.de.
Der Newsletter wird im Rahmen des Projekts „Aktiv für Integration“ gefördert durch das Land Baden-Württemberg, Ministerium für Soziales und Integration. Der Flüchtlingsrat BW wird außerdem unterstützt durch das Land baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung in Migration, das Asyl- Migrations- und Integrationsfonds der Europäischen Union (AMIF), das Europäische Sozialfonds (ESF), PRO ASYL, das Diakonische Werk Württemberg, die Evangelische Kirche Baden, die UNO-Flüchtlingshilfe und die Diözese Rottenburg-Stuttgart.