Liebe Mitglieder, Fördermitglieder und Interessierte,
mit der Herbstzeit beginnt nicht nur die Saison für ausgedehnte Laubspaziergänge und Kürbisspeisen, sondern auch für diverse Veranstaltungen, Tagungen, Diskussionsrunden und Fortbildungen rund um den Themenbereich Flucht und Asyl. Besonders arbeiten wir die Gesetzesänderungen durch das im Sommer verabschiedete "Migrationspaket" auf, genauso wie viele unserer Kolleg*innen landes- und bundesweit. Arbeitshilfen sind am Entstehen und teilweise schon veröffentlicht, um die vielen rechtlichen und praxisrelevanten Konsequenzen zu erklären und Handlungsoptionen aufzuzeigen. Wer weiß, ob nicht vielleicht ein darin enthaltener Praxistipp dazu beitragen wird, dass die ein oder andere Gesetzesverschärfung langfristig von den Gerichten revidiert werden wird!
Eine Revidierung bzw. Zurückweisung der Entscheidungspraxis des BAMF bahnt sich im Bereich der Kirchenasyle an. Mehrheitlich positiv im Sinne der Betroffenen haben etliche Verwaltungsgerichte gegen eine vom BAMF angenommene Fristverlängerung in sogenannten Dublin-Fällen entschieden. Auch wenn Rechtsverfahren oft langwierig und undurchsichtig sind, können sie nicht nur in Einzelfällen, sondern auch für ähnliche Fallgruppen positive Wirkung entfalten. In Sachen Kirchenasyl bleibt das BAMF weiter unter Druck, seine Entscheidungspraxis der Rechtsprechung anzupassen und wir ermutigen Betroffene im Kirchenasyl, weiter gegen Fristverlängerungen zwecks Überstellung in einen anderen Mitgliedsstaat zu klagen.
Mit weiteren spannenden und womöglich ernüchternden, frustrierenden aber auch freudigen, interessanten und vielleicht unbekannten Themen beschäftigt sich unsere Herbsttagung am 2. November, zu der wir Sie alle sehr herzlich einladen!
Herbstliche Grüße,
Der Vorstand und die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrats.
Hinweis: Wenn Sie am Ende der jeweiligen Beiträge auf "Weiterlesen..." klicken, gelangen Sie zur ausführlichen Darstellung auf unserer Homepage und finden dort auch zahlreiche weitere Dokumente und Medienberichte.
1. FLÜCHTLINGSARBEIT
Informationen, Tipps und Arbeitshilfen zur praktischen Flüchtlingshilfe in BaWü und darüber hinaus.
Uneingeschränkte Berücksichtigung des Kindeswohls statt Abschiebungen um jeden Preis
Unter dem Motto „Wir Kinder haben Rechte!“ fordern die Landesflüchtlingsräte, der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Jugendliche ohne Grenzen anlässlich des Weltkindertags am 20. September, die Rechte von geflüchteten Kindern bei Abschiebungen nicht zu verletzen. Vor genau 30 Jahren wurde die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen beschlossen. An diesem Tag rücken die Bedürfnisse von Kindern und vor allem ihre speziellen Rechte in den Fokus der Öffentlichkeit.
Arbeitspapier der Global Initiative on Health, Migration and Development
Die Global Initiative on Health, Migration and Development hat ein Arbeitspapier zum Migrationsmanagement zwischen Gambia und Deutschland veröffentlicht. Darin kommt sie insbesondere zu dem Schluss, dass die Abschreckungspolitik der deutschen Regierung sowie die Instrumentalisierung der Entwicklungszusammenarbeit als Mittel der Fluchtursachenbekämpfung zu kurz greifen und Migration unerlässlich für die Aufrechterhaltung des deutschen Wirtschaftswachstums ist.
Gesucht: Menschen, die zwischen 2016 und 2017 das Mittelmeer überquert haben und von der Iuventa gerettet wurden
Nachdem im Sommer 2017 das Schiff Iuventa der NGO „Jugend rettet“ von den italienischen Behörden beschlagnahmt wurde, soll nun gegen 10 Crewmitglieder wegen „Unterstützung der illegalen Einreise“ Anklage erhoben werden. Um den Prozess gewinnen zu können, möchte Iuventa mit Geflüchteten Kontakt aufnehmen, die zwischen Juli 2016 und August 2017 das Mittelmeer überquert haben und von der Iuventa gerettet wurden, damit diese selbst Auskunft über ihre Rettung geben und ihre Geschichte erzählen können. Iuventa bittet um Weiterverbreitung dieses Aufrufes auf sozialen Kanälen, in Inititativen etc. Weitere Infos, Materialien und Kontaktdaten gibt es hier.
Das Alarm Phone wird 5!
Seit 5 Jahren ist das WatchTheMed Alarm Phone-Netzwerk schon aktiv für Menschen in Seenot im Mittelmeer und begleitet sie auf ihrem Weg. Es umfasst rund 200 Beteiligte in europäischen und nordafrikanischen Städten und ist in den jeweiligen Communities der Migrant*innen fest verankert. Das Alarm Phone hat sich zu einer kontinuierlichen Infrastruktur für das Recht auf Bewegungsfreiheit entwickelt, das der Hartnäckigkeit der Migrationsbewegungen im Kampf gegen das EU-Grenzregime folgt. Das Jubiläums-Booklet "From the Sea to the City!" fasst die Ereignisse der letzten 5 Jahre zusammen und ist hier als Download verfügbar.
STAY! benötigt Unterstützung für die Gestaltung einer Ausstellung
Hinter der Aktion STAY! steht ein breites Bündnis, welches sich für Bildungschancen für alle einsetzt. Die Initiative fordert uneingeschränkten Zugang zu Bildung für Geflüchtete und keine Durchführung von Abschiebungen für Menschen in Bildungsmaßnahmen — unabhängig von deren Aufenthaltsstatus.
Gesucht werden Einzelfälle von unbegleiteten Flüchtlingskindern in Deutschland, deren Eltern nach Deutschland nachziehen dürfen/durften, nicht aber deren Geschwisterkinder. Diese Fälle sollen in anonymisierter Form für die politische Arbeit von Save the Children genutzt werden, um einerseits die Problemstellung, andererseits den dramatischen Einschnitt, den die Verwehrung des Geschwisternachzugs für die betroffenen Kinder bedeutet, darzustellen. Ansprechpartnerin
2. FLÜCHTLINGSPOLITIK
Informationen zur Flüchtlings- und Migrationspolitik BaWü, BRD und EU
Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz
Neue Leistungssätze ab 2020
Im Bundesgesetzblatt sind die neuen, ab dem 01.01.2020 geltenden Leistungssätze des Asylbewerberleistungsgesetzes veröffentlicht worden. Damit werden die Sätze dem zum 01.09.2019 geänderten "Dritten Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes" angepasst. Die Sätze für alle Bedarfsstufen finden sich im Bundesanzeiger oder in der beigefügten PDF-Datei zum Ausdrucken.
Auch Familien aus "sicheren Herkunftsländern" sollen maximal sechs Monaten in der Erstaufnahme bleiben
Änderung des § 47 AsylG in Kraft getreten
Im Rahmen der jüngsten Gesetzesänderungen ist auch die maximale Dauer der Pflicht zur Wohnsitznahme in der Erstaufnahme neu geregelt worden. Die Neuregelung bringt eine Verbesserung für Familien aus sog. "Sicheren Herkunftsstaaten" (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Ghana, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Senegal und Serbien). Diese waren bis jetzt verpflichtet, bis zum Abschluss des Asylverfahrens und im Falle einer Ablehnung bis zur Ausreise, in der Erstaufnahme zu wohnen. Nun sollen sie nicht länger als sechs Monate dort wohnen müssen. Die Regelung betrifft allerdings nur Minderjährige sowie ihre Eltern und Geschwister. Der Flüchtlingsrat hat im Rahmen des Projekts "Welcome2BW" ein Informationsblatt entworfen, und außerdem einen Musterantrag auf Verlegung für Personen, die auch nach sechs Monaten keinen Transfer bekommen haben. Das Informationsblatt wird zeitnah auch in anderen Sprachen vorliegen.
Asylentscheidungen werden nur selten zurückgenommen
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prüft Asylentscheidungen der vergangenen Jahre
Das BAMF ist gesetzlich dazu verpflichtet, Asylentscheidungen in einem Zeitraum von momentan 5 Jahren noch einmal zu prüfen. Jedoch ist die Quote der zurückgenommenen Entscheidungen nach erneuter Prüfung schwindend gering - nur in rund 1.750 Fällen von insgesamt 62.000 Widerrufsprüfungen im 1. Halbjahr 2019 wurde die Anerkennung zurückgenommen. Darunter fallen auch die Anerkennungen nach den umstrittenen Fragebogenverfahren aus den Jahren 2015 und 2016. Nun wird in Frage gestellt, inwieweit sich der zeitliche und personelle Aufwand dieser Widerrufsverfahren rechtfertigen lässt, wo doch die Rücknahmequote gering, die Verunsicherung der betroffenen Geflüchteten dafür umso größer ist
Situation der Betroffenen von Menschenhandel im Asylverfahren
Zunehmend restriktive Entscheidungspraxis des BAMF
Anlässlich des zwölften Europäischen Tages gegen Menschenhandel macht der bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (KOK e.V.) auf die schwierige Lage der Betroffenen von Menschenhandel im Asylverfahren und die zunehmend restriktive Entscheidungspraxis des BAMF im Dublin-Verfahren aufmerksam. Deutschland hat bis vor zwei Jahren oft von seinem Selbsteintrittsrecht Gebrauch gemacht und die Asylanträge der von Menschenhandel Betroffenen Personen selbst geprüft. Mittlerweile wird allerdings ein signifikanter Rückgang in der Ausübung des Selbsteintrittsrechts um weit mehr als zwei Drittel aller Fälle verzeichnet (BT-Drucksache 19/12800). KOK e.V., Pressemitteilung zum Europäischen Tag gegen Menschenhandel am 18.10.2019
Abschiebung junger Kosovarinnen nach Serbien löst Empörung aus
Am 27. September wurden die Schwestern Gylten und Gylije Tahiri (21 und 23 Jahre alt) im Rahmen einer Sammelabschiebung nach Serbien abgeschoben. Die Schwestern sind im Alter von einem und drei Jahren mit ihrer Familie nach Deutschland geflohen, nachdem sie wie viele andere Roma nach dem Kosovo-Krieg gewaltsam vertrieben wurden. Sie haben in Deutschland Kindergarten und Schule besucht, haben gearbeitet und sprechen nur Deutsch und ein bisschen Albanisch. Sie sind kosovarische Staatsangehörige, dennoch wurden sie nach Serbien abgeschoben. Nun sind sie in einem fremden Land, zu dem sie keinen Bezug haben, wo sie niemanden kennen, die Sprache nicht beherrschen und keinerlei staatliche Unterstützung bekommen. Ein verzweifelter Hilferuf per Video wurde von hunderttausenden Menschen gesehen und hat eine große Medienresonanz ausgelöst. Eine Petition für ihre Rückkehr ist binnen weniger Tage von über 30 000 Menschen unterzeichnet worden.
1996 Abschiebungen in Baden-Württemberg bis zum Ende des dritten Quartals 2019
Bis einschließlich September 2019 wurden insgesamt 1996 Menschen aus Baden-Württemberg abgeschoben. Wie schon im ersten Halbjahr, ist Italien nach wie vor das häufigste Zielland, was sich in den häufigsten Fällen (abzüglich sechs Abschiebungen italienischer Staatsangehöriger) mit Rücküberstellungen in das Erstankunftsland der Geflüchteten erklären lässt (Dublin-Fälle oder Personen mit Schutzstatus in Italien). Auf Italien folgen die sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“ bzw. die Länder des Westbalkans als häufigste Zielländer. Etwa 30% der gesamten Abschiebungen fielen auf den Kosovo (162), Serbien (153), Nordmazedonien (143) und Albanien (141). Abschiebungen nach Gambia gab es im dritten Quartal nicht. Nach 51 Abschiebungen zwischen Januar und März sowie drei von April bis Juni, ist die Anzahl der Abschiebungen nach Gambia zum Ende des dritten Quartals immer noch bei 54. Auch zwischen Juni und September 2019 wurden erneut Menschen in das Krisengebiet Afghanistan abgeschoben, was die Zahl von 14 Personen im ersten Halbjahr 2019 auf 22 zum Ende des dritten Quartals erhöht.
PRO ASYL und die Landesflüchtlingsräte fordern Abschiebungsstopp nach Afghanistan
Seit Beginn des Jahres wurden in Afghanistan laut UN mehr als 262.600 Menschen innerhalb des Landes neu zur Flucht gezwungen. Die politisch völlig instabile Situation und schwere Versorgungslage der Bevölkerung gipfelten angesichts der Präsidentschaftswahlen im September in massiven gewaltsamen Auseinandersetzungen und Anschlägen. PRO ASYL und die Landesflüchtlingsräte fordern in Anbetracht der mehr als unsicheren Situation einen Stopp der Abschiebungen nach Afghanistan. Vertreter*innen der Politik müssten "sich dieser Realität stellen und die Politik der verschlossenen Augen beenden". PRO ASYL, Pressemitteilung vom 27.9.2019
PRO ASYL fordert sofortige Evakuierung und Aufnahme der Geflüchteten in andere EU-Staaten
Die Situation im Flüchtlingslager Moria auf der griechischen Insel Lesbos spitzt sich seit Wochen angesichts chronischer Überfüllung, untragbarer hygienischer Bedingungen und kaum medizinischer Versorgung weiter zu. Die Lage im sogenannten "Hotspot" in der Ägäis, an dem nach Angaben von Zeit Online über 12 000 Menschen festsitzen, droht nach der Brandkatastrophe weiter zu eskalieren.
Aktionstag des Antirassistischen Netzwerks gegen Abschiebehaft
Am Samstag, den 5. Oktober 2019, rief das Antirassistische Netzwerk Baden-Württemberg zusammen mit anderen Initiativen des Protestbündnisses zur Demo vor dem Abschiebegefängis in Pforzheim auf. Anlass dafür waren erneute Berichte von Seelsorger*innen über die Missstände, menschenunwürdige Behandlung und Isolation der Geflüchteten. Mit dem Aktionstag wollte das Bündnis nicht nur gegen die Haftbedingungen, sondern auch gegen das Mittel der Abschiebehaft als solches protestieren. Sie forderten unter anderem die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle, den internationalen Standards entsprechende medizinische Versorgung für die Geflüchteten und grundsätzlich transparenteren Zugang zu Informationen.
Samstag, 26.10.2019 ab 14 Uhr, Aktionstag des Antira-Netzwerks BW gegen Balkan-Sammelabschiebungen
Über 9000 Menschen sind seit 2002 vom Flughafen Baden-Baden aus abgeschoben werden. Alle paar Wochen gibt es Sammelabschiebungen nach Serbien, Nordmazedonien, Albanien und in den Kosovo. Die meisten der Abgeschobenen leben seit vier Jahren oder mehr in Deutschland, teilweise seit Jahrzehnten, einige sind sogar in Deutschland geboren. Gegen diese Sammelabschiebungen protestiert das Antirassistische Netzwerk Baden-Württemberg mit einem Aktionstag am Samstag, 26. Oktober ab 14 Uhr, am Terminal des Flughafens Baden-Baden.
Die Entscheidungspraxis des BAMF entspricht nicht der aktuellen obergerichtlichen Rechtssprechung
Entgegen der Rechtsprechung der meisten Verwaltungsgerichte als auch Oberverwaltungsgerichte verlängert das BAMF bei Dublin-Fällen im Kirchenasyl die Überstellungsfrist auf 18 Monate, mit der Begründung, dass diese "flüchtig" seien. Erneut hat dies ein Gericht gerügt; so entschied der VGH Hessen, dass Personen, die sich im Kirchenasyl befinden, nicht als flüchtig im Sinne der Dublin-Verordnung mit der Folge der Verlängerung der Überstellungsfrist auf 18 Monate gelten, da ihr Aufenthaltsort den Behörden bekannt ist (s. Beschluss VGH Hessen, 12.09.2019).
VG Berlin: Wiedereinreise nach erfolgter Dublin Überstellung
Das VG Berlin (4.10.2019, VG 33 L 283.19 A) befasste sich mit einem wiedereingereisten Dublin-Fall, dessen Erstverfahren bei Gericht noch anhängig ist, auf dessen Grundlage die Überstellung erfolgt war. Es entschied, dass die Frist für das Stellen eines Wiederaufnahmersuchens durch das BAMF an den zuständigen Mitgliedstaat ab Kenntnis der Wiedereinreise (Asylgesuch) und nicht nach formeller Erledigung des gerichtlichen Erstverfahrens ermöglichter formeller Asylantragstellung zu laufen beginnt. Obwohl diese Entscheidung nicht in Baden-Württemberg getroffen wurde, kann sie hilfreich für alle wiedereinreisenden Dublin-Fälle sein.
VG Stuttgart: Wer im offenen Kirchenasyl ist, ist nicht flüchtig
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am 21. August (Az: A 12 K 2771/19) beschlossen, dass eine Verlängerung der Überstellungsfrist auf 18 Monate in einem Dublin-Fall nicht zulässig ist, wenn die Verlängerung damit begründet wird, dass die betroffene Person flüchtig sei, da sie sich in einem offenen Kirchenasyl befindet. Das Gericht verwies dabei auch auf die vor Ausführungen des VGH Baden-Württemberg zum Thema in seiner Entscheidung im Fall "Jawo". Auch dort wurde entschieden, dass sowohl ein subjektives als auch ein objektives Element zum "Flüchtig-Sein" gehört. Heißt: Wenn der Aufenthaltsort den Behörden bekannt ist, kann die Person nicht als flüchtig gelten.
VG Stuttgart: Flüchtlingsanerkennung für Homosexuellen aus dem Irak
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am 18. Juli entschieden (Az: A 14 K 6849/17), dass ein homosexueller irakischer Kurde, der von Familienangehörigen vergewaltigt, misshandelt und bedroht wurde, als Flüchtling anzuerkennen wird. Das BAMF hatte seinen Asylantrag vollständig abgelehnt und die Abschiebung in den Irak angedroht. Das Gericht stellte fest, dass Homosexuelle im Irak "als eine der am meisten im Verborgenen lebenden Gruppen" gelten, "die sich der Gewalt seitens bewaffneter Gruppen, der Regierung und sogar von Familie, Freunden und Nachbarn gegenübersieht".
OLG Frankfurt: Keine Aufhebung von Minderjährigenehe
Im Juli 2017 war das Gesetz gegen Frühehen in Kraft getreten, mit dem der Gesetzgeber minderjährige Eheleute schützen wollte. Kritisch ist das Gesetz deswegen, weil diese Ehen unter Generalverdacht gestellt werden und die Betroffenen ggf. Rechte wie die Freizügigkeit innerhalb der EU verlieren können. Mit dem Gerichtsurteil attestierte das OLG, dass die zum Zeitpunkt der Eheschließung minderjährige Ehepartnerin nicht schutzbedürftig sei, und, dass eine Aufhebung der Ehe ausgeschlossen sei, "wenn sie aufgrund außergewöhnlicher Umstände eine so schwere Härte für den minderjährigen Ehegatten darstellen würde, dass die Aufrechterhaltung der Ehe ausnahmsweise geboten erscheint".
Das AMIF-Projekt "Welcome2BW" hat neue Beratungsleitfäden zu den Themen LSBTTIQ, Aufenthaltsverfestigung und Behinderung erstellt. Diese richten sich an Hauptamtliche aus der Flüchtlingsarbeit und sollen in der Beratung zur Orientierung dienen. Sie beinhalten grundlegende Informationen zum Thema und geben die Möglichkeit, anhand von vorgegebenen Fragen die Situation des zu Beratenden zu evaluieren. Die Beratungsleitfäden können auf der Homepage des Projektes "Welcome2BW" abgerufen werden.
BumF-Basisinformationen - Alles auf einen Blick
Für all diejenigen, die "nur schnell etwas nachschlagen" wollen oder die gerade dabei sind, sich in Themen unbegleitete minderjährige Geflüchtete betreffend einzulesen, hat der BumF handliche Broschüren mit Basisinformationen zu folgenden Themen entwickelt: Junge Volljährige, Altereinschätzung, Vormundschaft, Betreuung durch Verwandte, Umverteilung und Inobhutnahme.
Über den nachfolgenden Link können die Basisinformationen bestellt oder kostenfrei heruntergeladen werden:
Traumasensible Unterstützung für die Arbeit mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen
Das kostenlose E-Learning-Programm soll Lehrkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte sowie Ehrenamtliche unterstützen, die mit geflüchteten, traumatisierten Kindern und Jugendlichen arbeiten. In den Kursen wird sowohl theoretisches Wissen zu Trauma und Flucht vermittelt als auch praktisches Handlungswissen in Alltagssituationen geübt. Das Programm ist ein Kooperationsprojekt zwischen der Augeo Foundation, dem Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) und der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF).
Broschüre "Die Vormundschaft für unbegleitete Minderjährige"
Handreichung zu grundlegenden Fragen im Asylverfahren und Aufenthaltsrecht
Die Broschüre wurde vom Informationsverbund Asyl & Migration und dem UNHCR herausgegeben und richtet sich an alle Unterstützer*innen von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten. Vor allem für diejenigen, die bereits Vormünder*innen sind oder welche werden möchten, bietet die Handreichung eine sehr gute Einführung in das Asylverfahren und aufenthaltsrechtliche Fragestellungen.
Die Beilage zum Asylmagazin 8-9/2019 fasst die wichtigsten Neuregelungen durch die verschiedenen Gesetze zusammen, die im Rahmen des sogenannten Migrationspakets im Sommer 2019 verabschiedet wurden und weitreichende Änderungen für das Asyl- und Aufenthaltsrecht mit sich bringen. Die Beiträge dieser Broschüre konzentrieren sich auf insbesondere für die Beratungs- und Entscheidungspraxis relevante Änderungen.
Interessierten wird die Broschüre in den nächsten Wochen online auf der Webseite des Informationsverbunds Asyl & Migration zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus ist sie nur in Verbindung mit dem Asylmagazin erhältlich.
Leitfaden bezüglich der Änderungen im AsylbLG
Empfehlungen des Flüchtlingsrat Niedersachsen für die Beratungspraxis
Mit dem am 28.08.2019 in Kraft getretenen "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" und dem "Dritten Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetz", welches seit dem 1.9.2019 gilt, sind Änderungen im AsylbLG vorgenommen worden, die mit zum Teil erheblichen Verschlechterungen für die Situation Geflüchteter verbunden sind. Um über die wichtigsten Änderungen zu informieren und Empfehlungen für die Beratungspraxis im Hinblick auf die neuen Gegebenheiten abzugeben, hat der Flüchtlingsrat Niedersachsen den folgenden Leitfaden veröffentlicht: Leitfaden "Änderungen im AsylbLG"
Handreichung des Flüchtlingsrats Niedersachsen zu Einreise- und Aufenthaltsverboten
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat eine neue Handreichung zum Thema Einreise- und Aufenthaltsverbote im Zusammenhang mit (erfolglosen) Asylverfahren veröffentlicht. Sowohl Personen, die abgeschoben wurden als auch Menschen, die freiwillig ausgereist sind, sind oftmals von Einreise- und Aufenthaltsverboten betroffen. Die Handreichung informiert über die rechtlichen Bestimmungen und befasst sich mit praxisrelevanten Fragen rund um das Thema. Handreichung Einreise- und Aufenthaltsverbote
Landesspezifische Informationen bei Rücküberstellung in EU-Länder
Das Rafaelswerk hat Handreichungen veröffentlicht, die Informationen bereitstellen, wenn Rücküberstellungen in ein andere EU-Länder drohen. Die Informationsblätter richten sich an Haupt- und Ehrenamtliche in der Flüchtlingsarbeit sowie an Betroffene selbst. Sie zeigen bestehende Angebote, Verfahrenswege und Kontaktstellen in den Zielstaaten der Rücküberstellungen / Abschiebungen auf.
Der Mediendienst Integration fasst wichtige Fragen und Antworten zu Integrationskursen zusammen.
Welche Kurse werden angeboten? Wer darf teilnehmen? Was sind die Gründe dafür, dass viele Teilnehmende den Sprachtest am Ende des Kurses nicht bestehen? Was bemängeln Fachleute in der Konzeption und Durchführung? Die Antworten auf diese Fragen hat der Mediendienst Integration in einem Factsheet zusammengefasst, das sowohl für ehrenamtlich Engagierte als auch Hauptamtliche oder einfach Interessierte einen umfassenden Überblick über die Thematik verschafft.
Die Lebenslagen von Migrant*innen und Geflüchteten mit Behinderung und deren Familien stellen sich oft besonders schwierig dar. Da Behindertenhilfe und integrationsspezifische Angebote weitestgehend losgelöst voneinander agieren, entstehen Lücken in der notwendigen Versorgung und die Teilhabe am sozialen, kulturellen und politischen Leben wird erschwert. Die Netzwerkkonferenz der Lebenshilfe Tübingen möchte sich mit der aktuellen Situation befassen und Best Practice-Beispiele vorstellen, aber auch neue Wege zur Überwindung der bisherigen Versäulung der Hilfesysteme diskutieren. Interkulturelle Kompetenz und Empowerment sind weitere Schwerpunkte der Konferenz.
Samstag, 26.10.2019, 10-16 Uhr im Musiksaal der Volkshochschule Schwäbisch Hall, Salinenstraße 6, 74523 Schwäbisch Hall
Der Flüchtlingsrat lädt gemeinsam mit der Stadt Schwäbisch Hall und dem dortigen Freundeskreis Asyl zum Frauenfachtag "Frauenrechte" ein. Der Fachtag will Frauen und Mädchen ermutigen, für ihre Rechte einzustehen. In vier verschiedenen Workshops werden frauenspezifische Themen behandelt und Raum für Austausch und Diskussion geschaffen. Eingeladen sind Frauen und Mädchen aus allen kulturellen Hintergründen. Eine Anmeldung ist nicht nötig. Einladung und Programm
Diakonisches Werk Landkreis Karlsruhe Wörthstr. 7, 76646 Bruchsal
Flucht und Asyl sind noch immer wichtige Themen in den Medien und im Landkreis Karlsruhe. Auch die Bereitschaft, sich für Geflüchtete einzusetzen, ist immer noch groß. Das Seminar bietet fundiertes Basiswissen zum Asyl- und Flüchtlingsrecht und vermittelt wichtige praktische Handlungskompetenzen für die Begleitung und Unterstützung von Geflüchteten.
Auswirkungen der Einstufung als "sicheres Herkunftsland" auf Rechte der betroffenen Flüchtlinge
Am Mittwoch, 30. Oktober um 20 Uhr an der Universität Freiburg, KGI, Hörsaal 1009, Platz der Universität 3 79098 Freiburg
Der Jurist David Werdermann spricht über die "Sondergesetze" für Menschen aus sogenannten "sicheren Herkunftsstaaten". Er wird die entsprechenden Gesetze vorstellen und in den migrationspolitischen Diskurs einordnen. Anschließend sollen verbliebene Spielräume für Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten sowie politische Interventionsmöglichkeiten diskutiert werden. Veranstalter ist das Freiburger Forum Aktiv gegen Ausgrenzung. Mehr Informationen
06.11.2019
Podiumsdiskussion "Migration und Integration in den Arbeitsmarkt. Wie schaffen wir das? Eine Bilanz"
Mittwoch, 6.11.2019, 18-20 Uhr im Haus der Wirtschaft, Konferenzraum Karlsruhe, Willi-Bleicher-Str. 19, 70174 Stuttgart
Angesichts des demografischen Wandels, des absehbaren Fachkräftemangels und offener Ausbildungsplätze in Deutschland liegt in der Zuwanderung eine große Chance. Was ist notwendig, um diese Chance zu nutzen und wie kann Integration in den Arbeitsmarkt gelingen? Diese und weitere Fragen sollen an diesem Abend gemeinsam mit den Teilnehmenden und Podiumsgästen diskutiert werden. Veranstalter der Podiumsdiskussion ist die Friedrich-Ebert-Stiftung Stuttgart.
Montag, 11. bis Freitag 23. November 2019 in Tübingen und Rottenburg
Am 20. November 1989 wurde in New York die UN-Kinderrechtekonvention beschlossen. Anlässlich des 30. Geburtstags dieses Menschenrechtsvertrages widmet sich das Asylzentrum Tübingen in seiner diesjährigen Veranstaltung den Rechten der Kinder. Weil dieses Thema wichtig ist (nicht nur migrationsrechtlich und nicht nur für Erwachsene), hat das Asylzentrum zusammen mit vielen Tübinger Institutionen, die in ihrer täglichen Praxis mit Kindern und Kinderrechten zu tun haben, eine vielfältige Mischung an Veranstaltungen organisiert. Auf dem Programm stehen Vorträge, Ausstellungen, kreative Workshops, etc, die sich an Kinder, Jugendliche und Erwachsene richten. Programmflyer, Webseite des Asylzentrums
13.11.2019
BumF-Workshop: Empowermenttraining für Fluchtsozialarbeitende
Mittwoch, 13.11.2019, 10-17 Uhr im Haus der Diakonie, Paulsenstr. 55-56, 12163 Berlin
Der Bundesfachverband Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. lädt insbesondere Fachkräfte der Sozialen Arbeit ein, die in ihrem Lebens- und Arbeitsalltag selbst Diskriminierungs- und Rassismuserfahrungen machen. Im Workshop soll es um das oft problematische Spannungsfeld zwischen den eigenen Rassismuserfahrungen und denen der Adressat*innen gehen. Mithilfe vielseitiger und interaktiver Methoden sollen Begriffe geklärt, Strukturen analysiert und diskriminierungssensible Handlungsoptionen erarbeitet werden.
Seminar: Partnerschaftsarbeit im Kontext von Trauma
Samstag, 16. November 2019, 10-17 Uhr im Welthaus, Globales Klassenzimmer, Charlottenplatz 17, 70173 Stuttgart
Inwieweit wird die gemeinsame Arbeit beeinflusst, wenn Projektpartner der Partnerschaftsarbeit Gewalt erfahren haben? Unter anderem dieser Frage widmet sich das von der Stiftung Entwicklungszusammenarbeit (SEZ) veranstaltete Seminar, welches sich insbesondere an Engagierte in Vereinen und Kirchengemeinden richtet. Im Seminar wird es darum gehen, wie sich Traumatisierungen auf die Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen auswirken und was im Umgang mit Betroffenen zu beachten ist. Zudem werden erfolgreiche Modelle zur Unterstützung von Betroffenen sowie wichtige rechtliche und politische Grundlagen vorgestellt. Ausreichend Zeit für Erfahrungsaustausch ist auch eingeplant.
Neues aus dem Asyl- und Aufenthaltsrecht in Weinheim
Am Dienstag, 19. November, 19.30 Uhr, Zeppelinstraße 21, 69469 Weinheim
In dieser Veranstaltung wird ein Überblick über die wichtigsten aktuellen Gesetzesänderungen im Bereich des Asyl- und Aufenthaltsrechts gegeben. Schwerpunkte sind die neue Beschäftigungsduldung sowie die Änderungen bei der Ausbildungsduldung.
Veranstalter: AK Asyl Weinheim in Kooperation mit dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg Referent: Seán McGinley, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg
23.11.2019
Landesfachtagung "Migrantenorganisationen in Baden-Württemberg"
Samstag, 23.11.2019, 10-16.30 Uhr im Haus der Wirtschaft, Willi-Bleicher-Straße 19, 70174 Stuttgart
Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg veranstaltet gemeinsam mit dem Forum der Kulturen Stuttgart e. V. eine landesweite Fachtagung mit und für Migrantenorganisationen in Baden-Württemberg. Die Tagung soll eine Plattform bieten für den fachlichen Austausch und die Vernetzung mit anderen migrantischen Organisationen sowie mit Vereinen, Kommunen und Landesverbänden. Geplant sind Impulsvorträge und Workshops. Die Teilnahme ist kostenfrei. Um Anmeldung bis zum 8. November 2019 wird gebeten. weitere Informationen und Anmeldung Programmflyer
30.11.2019
Seminar: Zeitmanagement und Selbstorganisation im Ehrenamt
Samstag, 30. November 2019 von 10-17 Uhr, Seminarraum der Ev. Solidarität in Mission, Vogelsangstraße 66, 70197 Stuttgart
Die Stiftung Entwicklungszusammenarbeit (SEZ) lädt insbesondere ehrenamtlich Engagierte aus Vereinen, Initiativen und Kirchengemeinden zum Zeitmanagement-Seminar ein. Neben konkreten, zielführenden Arbeitsmethoden, soll es im Seminar auch verstärkt um Achtsamkeit und Selbstreflexion hinsichtlich der kostbaren Ressource Zeit gehen. Ziel ist es, einen individuellen Weg zu finden und Maßnahmen zu ergreifen, um den Umgang mit den persönlichen Zeitressourcen aktiv und selbstbestimmt zu gestalten. Genügend Zeit für Austausch unter den Teilnehmenden und praktische Übungen zum Thema finden auch ihren Platz im Seminar. weitere Informationen und Anmeldung
06.12.2019
Tagung: Von Halabja bis Afrin - Aktuelle Herausforderungen und die internationale Beteiligung
Freitag, 6.12. - Sonntag, 8.12.2019 in der Evangelischen Akademie Bad Boll, Akademieweg 11, 73087 Bad Boll
Der Nahe Osten befindet sich im Umbruch, Teile der Zivilbevölkerung leiden unter katastrophalen Lebensbedingungen. Viele Menschen werden zur Flucht gezwungen. Im Zentrum der Gewaltsituation stehen die bisherigen Siedlungsgebiete des kurdischen Volkes, dessen Bevölkerung in der Türkei, im Irak und in Syrien zwischen allen politischen und wirtschaftlichen Machstrukturen steht. Ein friedlicher Transformationsprozess in der Region ist nur mit der Beteiligung von internationalen Akteuren möglich. Ziel der Tagung der Evangelischen Akademie Bad Boll ist es, die komplexe Situation der Kurden sichtbar zu machen und darüber zu informieren. Expert*innen aus der Wissenschaft, Politik und NGO-Arbeit bieten ihre Expertise an und stellen sich der Diskussion.
Samstag, 25. Januar 2020, 09:30-17:00, Diakonisches Werk Landkreis Karlsruhe Wörthstr. 7, 76646 Bruchsal
Flucht und Asyl sind noch immer wichtige Themen in den Medien und im Landkreis Karlsruhe. Auch die Bereitschaft, sich für Geflüchtete einzusetzen, ist immer noch groß. Das Seminar bietet fundiertes Basiswissen zum Asyl- und Flüchtlingsrecht und vermittelt wichtige praktische Handlungskompetenzen für die Begleitung und Unterstützung von Geflüchteten.
Samstag, 2. November 2019, Bürgerräume West, Bebelstraße 22, 70193 Stuttgart
Am Samstag, den 02.11.2019 findet unsere Herbsttagung im Bürgerzentrum West in Stuttgart statt. Inhaltlicher Schwerpunkt sind die neuen Gesetzesänderungen des Migrationspakets. Außerdem erwarten Sie Workshops zu den Themen die Rolle von Konversionen im Asylverfahren, Solidarity Cities, Geflüchtete aus Tschetschenien und rechtliche Herausforderungen für binationale Familien und Paare. Wir laden alle Interessierten ganz herzlich zur Teilnahme an der Tagung ein. Unter Weiterlesen.... finden Sie das Programm und das Anmeldeformular.
Im neu entwickelten Fortbildungsmodul zum Umgang mit diskriminierenden Äußerungen gegenüber Geflüchteten sowie ehrenamtlich Engagierten werden die Teilnehmenden sich intensiv mit Vorurteilen und dem Umgang mit diesen auseinandersetzen. Bei Interesse an diesem Fortbildungsmodul melden Sie sich an Philipp Schweinfurth unter der Email-Adresse schweinfurth@fluechtlingsrat-bw.de.
Solidarität braucht Solidarität! Unterstützen Sie unsere politische und praktische Arbeit für Flüchtlinge durch eine Mitgliedschaft, eine Fördermitgliedschaft oder eine Spende an: Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V. , GLS Bank, BLZ 430 609 67, Kto. Nr. 70 07 11 89 01, IBAN: DE66 4306 0967 7007 1189 01, BIQ: GENODEM1GLS
Autor*innen der Beiträge: Seán McGinley, Melanie Skiba, Stella Hofmann, Vanessa Gembries, Philipp Schweinfurth, Maren Schulz, Marcel Jung, Eva-Marieke Wiesner Redaktion: Seán McGinley, Melanie Skiba, Klaus Harder, Maren Schulz
Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, schicken Sie uns bitte eine E-Mail an info@fluechtlingsrat-bw.de.
Der Newsletter wird im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ gefördert durch das Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration. Der Flüchtlingsrat BW wird außerdem unterstützt durch PRO ASYL, das Diakonische Werk Württemberg, die Evangelische Kirche Baden, die UNO-Flüchtlingshilfe und die Diözese Rottenburg-Stuttgart.