Liebe Mitglieder, Fördermitglieder und Interessierte,
auch im Herbst gibt es wieder einige Herausforderungen für Ehren- und Hauptamtliche in der Flüchtlingsarbeit: Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wirft zahlreiche Fragen auf, in Bezug auf den Elternnachzug von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten, die nach Eintreten der Volljährigkeit Flüchtlingsschutz erhalten haben, deutet sich durch die Auslegung des Auswärtigen Amts eine „Rolle rückwärts” an und einige rechtlich fragwürdige Abschiebungsfälle ziehen ihre Kreise. Doch es gibt auch ein paar positive Nachrichten: So hat die AfD bei der Landtagswahl in Bayern weniger Prozente geholt als befürchtet und der Friedensnobelpreis ging mit Nadia Murad an eine in Baden-Württemberg lebende Jezidin, die über das Landesaufnahmeprogramm für Jezidinnen eingereist ist. Sehr erfreulich ist auch das weiterhin große zivilgesellschaftliche Engagement für Geflüchtete. So demonstrierten am 13. Oktober rund 2000 Menschen in Karlsruhe für eine solidiarische Gesellschaft und gegen Rassismus und Ausgrenzung.
Wir wollen weiter einen Beitrag dazu leisten, dass Flüchtlingsunterstützer*innen sprachfähig werden und bleiben. Daher steht unsere nächste Tagung am 10. November unter dem Motto „Sprachlos? Nicht mit uns!”. Neben einem Hauptvortrag zum öffentlichen Diskurs bezüglich Migration und Flucht werden auch dieses Mal wieder verschiedene AGs angeboten, z.B. zu den Themen Familiennachzug/Familienasyl, LSBTTIQ-Geflüchtete und Härtefallantrag. Abgerundet wird der Tag mit einem Austausch zu politischen Aktionen und Sensibilisierungsarbeit. Wir freuen uns sehr über Ihre Anmeldung bis zum 4. November.
Wir wünschen Ihnen schöne Herbsttage und weiterhin viel Kraft für Ihr Engagement!
Der Vorstand und die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrats.
Hinweis: Wenn Sie am Ende der jeweiligen Beiträge auf „Weiterlesen...“ klicken, gelangen Sie zur ausführlichen Darstellung auf unserer Homepage und finden dort auch zahlreiche weitere Dokumente und Medienberichte.
1. FLÜCHTLINGSARBEIT
Informationen, Tipps und Arbeitshilfen zur praktischen Flüchtlingshilfe in BaWü und darüber hinaus.
Landesweite Demonstration in Karlsruhe
Etwa 2000 Menschen haben am 13. Oktober 2018 in Karlsruhe friedlich „gegen nationalistische und rassistische Hetze” demonstriert. Die Demonstranten forderten: „Stoppt den Wettlauf zur Ausgrenzung und Entrechtung! Keine Abschiebungen! Gleiche Rechte und ein gutes Leben für Alle!“. Der Protest war gerichtet an die Landesregierung Baden-Württembergs und ihre Verwaltungen, insbesondere an das Regierungspräsidium Karlsruhe als der zentralen Ausländer- und Abschiebebehörde Baden-Württembergs. Rund 90 Gruppierungen, darunter der Flüchtlingsrat BW, hatten zu diesem Protest aufgerufen.
30 Jahre engagiert für eine menschliche Flüchtlingspolitik — unter diesem Motto hat der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg am 7. September 2018 seine Jubiläumsfeier im Stuttgarter Gewerkschaftshaus begangen. Rund 100 Mitglieder, Wegbegleiter*innen und Kooperationspartner*innen folgten der Einladung ins Stuttgarter Gewerkschaftshaus. Zu Beginn der Veranstaltung nahm Lucia Braß eine politische Einordnung vor und verwies auf die erfreulicherweise gestiegene Mitgliederzahl. In seiner Festrede blickte Bernd Mesovic von Pro Asyl auf die vergangenen 30 Jahre in der Flüchtlingspolitik und Flüchtlingsarbeit zurück und warb vor allem dafür, sich trotz der vielen Rückschläge nicht entmutigen zu lassen. Nachdem Sprecherrätin Ulrike Duchrow anhand von Fotos einige Stationen der letzten 30 Jahre geschildert hatte, gab es eine Gesprächsrunde mit verschiedenen „Generationen“ von Flüchtlingsrats-Mitgliedern. Zum Abschluss der Veranstaltung waren vier Personen mit Fluchthintergrund eingeladen, ihre Wünsche und Visionen für die nächsten 30 Jahre darzulegen. Unter Weiterlesen... finden Sie einige Fotos der Veranstaltung.
Rückblick: 2. Vernetzungstreffen Nordwürttemberg am 6. Oktober in Schwäbisch-Hall
Am 6. Oktober fand in der VHS Schwäbisch-Hall das zweite überregionale Vernetzungstreffen der Region Nordwürttemberg in Schwäbisch-Hall statt. 21 Personen aus unterschiedlichen Landkreisen des Regierungsbezirks Stuttgart diskutierten über aktuelle Themen der Flüchtlingsarbeit und tauschten sich über Aktionsideen aus. Eine Verstetigung des Austausches wurde gewünscht. Das nächste Treffen wird voraussichtlich im Herbst 2019 im Ostalbkreis stattfinden. Außerdem soll der Austausch über die Mailingliste nw-aktiv intensiviert werden. Engagierte aus dem Regierungsbezirk Stuttgart können sich über eine E-Mail an skiba@fluechtlingsrat-bw.de auf den Verteiler setzen lassen.
#NichtMeineLager — Gegen die Entrechtung schutzsuchender Menschen
„AnkER-Zentren“, „Transitzentren“, „Transitzonen“, „Hotspots“, „kontrollierte Zentren“, „Auschiffungsplattformen“, „libysche Gefangenenlager“, „Rückkehrzentren“ — die Namen der Lager und Haftzentren für Schutzsuchende, die existieren oder die schon erdacht oder geplant wurden, sind vielfältig. Ebenso vielfältig sind die konkreten Lebensumstände der Geflüchteten und Migrant*innen, die in diesen Zentren festgehalten werden. Für alle Lager gilt jedoch: Sie sind Orte der Kontrolle, der Stigmatisierung, der Entwürdigung, der Entrechtung und der Gewalt und dienen der Abschreckung und der Abwehr von Asylsuchenden. Unter dem Motto #NichtMeineLager ruft PRO ASYL zum Protest gegen die Lagerunterbringung auf: „Schutzsuchende Menschen werden in Lagern und Haftzentren ihrer Würde und häufig auch ihrer Rechte beraubt. Dies sind nicht meine Lager: Ich fordere Deutschland und die EU dazu auf, die Politik der Inhaftierung und Festsetzung als Maßnahmen zur Abschreckung und Abwehr von Flüchtlingen zu beenden. Der Zugang zu Schutz und das Recht auf Asyl müssen gesichert sein. Die Menschenrechte sind unantastbar!“ Auf der Homepage von PRO ASYL können Sie sich weitergehend über die Kampagne informieren und den Aufruf unterschreiben. Informationen zur Kampage #NichtMeineLager Broschüre zur Kampagne #NichtMeineLager
Neue Beratungsstelle in Belgrad für Rückkehrer*innen
Ab sofort können sich Rückkehrer*innen nach Serbien an eine neue Beratungsstelle der Caritas in Belgrad wenden. Um die Integration der Menschen zu erleichtern, werden Beratung, Orientierung und nicht-materielle Unterstützung bei sozialen, familiären und behördlichen Angelegenheiten, etwa bei Behördengängen bzw. bei der Beantragung und Durchsetzung von Anträgen, angeboten. Gleichzeitig können sich Rückkehrberater*innen in Deutschland an die Beratungsstelle in Belgrad wenden, um Zurückkehrende dort anzukündigen oder Informationen für die konkrete Rückkehr zu erhalten. Raphaelswerk, September 2018: Beratung für Zurückgekehrte in Belgrad
Anlässlich des 30-jährigen Jubiläums des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg hat die Kontext-Wochenzeitung ein Interview mit Seán McGinley, Leiter der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrats, geführt.
Die Initiative „Konstanzer Seebrücke” appelliert in einer Petition an die Stadt Konstanz, sich als „sicheren Hafen” zu erklären und damit dem Beispiel der Städte Düsseldorf, Köln, Bonn u.a. zu folgen, die geflüchtete Menschen aus der Seenotrettung über den bisherigen Verteilschlüssel hinaus aufnehmen möchten.
Anlässlich einer öffentlichen Fachkonferenz am 17.10.2018 mit Prof. Dr. Gesine Schwan zum Thema „Die Stadt — Ort der Zuflucht und Integration” wurde mit dem Publikum einstimmig eine Resolution verabschiedet und an den Gemeinderat und die Verwaltung Mannheims geschickt. In der Resolution wird gefordert, Mannheim solle sich dem Beispiel anderer Städte anschließen, zum „sicheren Hafen” werden und offensiv die Aufnahme von Geflüchteten angehen. Resolution
Staatsrätin Gisela Erler hat Günter Jung aus Reutlingen das Bundesverdienstkreuz überreicht und seinen jahrzehntelangen Einsatz für soziale und gesellschaftliche Belange, insbesondere in der ehrenamtlichen Asylarbeit, gewürdigt. Günter Jung ist Mitbegründer des Reutlinger Asylcafés und auch langjähriges Mitglied im Flüchtlingsrat Baden-Württemberg. Weiterlesen...
Der Freundeskreis Asyl Fellbach hat den Film „Hand in Hand — Fellbach ist bunt” gedreht, um in der Bevölkerung für mehr freiwilliges Engagement für Geflüchtete zu werben.
Friedensnobelpreis 2018 für Nadia Murad
Der Friedensnobelpreis ging in diesem Jahr an zwei Aktivist*innen gegen sexuelle Gewalt in bewaffneten Konflikten. Die eine Nobelpreisträgerin ist die 25-jährige Jesidin Nadia Murad. Aufgewachsen in einem Dorf im Nordirak, wurde sie 2014 von Milizionären des „Islamischen Staates“ gefangen genommen, vergewaltigt und misshandelt. Im Dezember 2015 berichtete sie den Delegierten der UNO-Vollversammlung in Genf davon. Sie war eine der ersten Jesidinnen, die diese Verbrechen — stellvertretend für viele Betroffene — an die internationale Öffentlichkeit brachte. 2015 kam sie über ein Sonderkontingent für jesidische überlebende Opfer des IS nach Baden-Württemberg.
2. FLÜCHTLINGSPOLITIK
Informationen zur Flüchtlings- und Migrationspolitik BaWü, BRD und EU
Junges Paar nach Abschiebung aus Baden-Württemberg ohne Unterstützung auf der Straße gelandet
Im Juli ist ein junges nigerianisches Paar aus Baden-Württemberg nach Italien abgeschoben worden. Die 20-jährige Frau war zu diesem Zeitpunkt im dritten Monat schwanger. In Foggia/Süditalien sollten sie in ein völlig überfülltes Aufnahmelager einziehen, doch dieses war mit über 1000 Bewohner*innen statt der vorgesehenen Maximalbelegung von 700, völlig überfüllt. Dieser Bericht basiert auf den Angaben der Betroffenen und einer Ehrenamtlichen, die mit ihnen im Kontakt steht. Sowohl die Ehrenamtliche als auch das abgeschobene Paar sind dem Flüchtlingsrat namentlich bekannt.
Menschenrechtsinstitut gegen Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsländer
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat sich gegen die Einstufung von Algerien, Marokko, Tunesien und Georgien als sichere Herkunftsstaaten ausgesprochen. Der Gesetzentwurf gehe davon aus, dass Menschen aus diesen Staaten im Fall ihrer Abschiebung keine Verfolgung und andere gravierenden Menschenrechtsverletzungen drohten. Diese Einschätzung sei nicht nachvollziehbar. Eine Entscheidung des Bundesrats hierzu soll nun im November fallen. DIMR, 20.09.2018: Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einstufung von Georgien, Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten
UNHCR: Keine interne Schutzalternative in Kabul
Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen widerspricht der Einschätzung der Bundesregierung
Der UNHCR hat am 30. August 2018 neue Richtlinien zur Feststellung des internationalen Schutzbedarfs afghanischer Asylsuchender (Eligibility Guidelines) veröffentlicht. Darin kommt die Organisation unter anderem zu dem Ergebnis, dass die Region Kabul nicht als Ort einer sogenannten „internen Schutzalternative“ oder „internen Neuansiedlungsalternative“ angesehen werden kann. Als Reaktion auf diese neuen Erkenntnisse hat Finnland die Entscheidung über Asylanträge von Afghan*innen sowie Abschiebungen nach Afghanistan vorerst ausgesetzt. Zusammenfassung und Link zur Quelle bei asyl.net
Hintergrundbericht von PRO ASYL zu fragwürdiger Praxis gegenüber anerkannten Flüchtlingen aus Eritrea
Anerkannte Flüchtlinge genießen Schutz vor dem sie verfolgenden Staat. Das bedeutet auch, dass Kontakt zur Regierung des Herkunftslandes für sie nicht zumutbar ist. Anerkannte Flüchtlinge aus Eritrea werden im Rahmen des Familiennachzugs jedoch dazu gedrängt, die eritreische Botschaft aufzusuchen. Hierzu berichtet PRO ASYL in einem ausführlichen aktuellen Hintergrundtext. PRO ASYL, 17.10.2018: Unzumutbare Anforderungen verhindern Familiennachzug zu Flüchtlingen aus Eritrea
In aller Kürze:
Thüringen: Versuchte Abschiebung eines werdenden Vaters aus dem Krankenhaus
Wie der Flüchtlingsrat Thüringen berichtete, wurde ein werdender Vater im Krankenhaus von seiner Frau getrennt, die bereits in den Wehen lag. Die Abschiebung des Mannes nach Italien konnte in letzter Minute gestoppt werden. Dies ist ein Beispiel dafür, wie der grundrechtliche Schutz von Ehe und Familie im Kontext von Abschiebung missachtet wird.
Afghanistan: Drei Millionen in absoluter Ernährungsunsicherheit
Der Menschenrechtskoordinator der Vereinten Nationen in Afghanistan, Toby Lanzer, hat laut iranischem Nachrichtenportal „Parstoday“gewarnt, dass mindestens drei Millionen Afghanen in absoluter Ernährungsunsicherheit leben und die Gefahr einer Hungersnot ihr Leben bedroht.
SVR-Integrationsbarometer 2018
Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) hat zum zweiten Mal bundesweit eine repräsentative Befragung von Personen mit und ohne Migrationshintergrund zum Stand der Integration durchgeführt. Das Ergebnis: Menschen mit wie ohne Migrationshintergrund bewerten das Zusammenleben in der Einwanderungsgesellschaft insgesamt weiterhin positiv. Gegenüber Flüchtlingen ist die Haltung der Bevölkerung differenziert: Die Mehrheit will weiter Flüchtlinge aufnehmen, aber ihren Zuzug begrenzen.
3. Aus der Rechtsprechung
VGH BW: Kein Abschiebungsverbot nach Kabul für alleinstehende gesunde Männer im arbeitsfähigen Alter
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat am 23. Oktober das Urteil im Asylverfahren eines afghanischen Staatsangehörigen verkündet. Die erstinstanzliche Entscheidung, mit der die Asylklage des Mannes abgewiesen worden war, wurde dabei im Wesentlichen bestätigt. Der VGH Baden-Württemberg geht nicht davon aus, dass dem im Iran aufgewachsenen jungen, alleinstehenden Mann bei der Rückkehr nach Kabul aufgrund der schlechten humanitären Bedingungen eine Verelendigung drohe. Pressemitteilung des VGH Baden-Württemberg vom 23. Oktober 2018
Kirchenasyl: Zweifel an Rechtmäßigkeit der neuen Verfahrensregeln
Im Mai 2018 hat der VGH Bayern festgestellt, dass Personen im Kirchenasyl nicht als „flüchtig“ i.S.d. Dublin-Verordnung eingestuft werden können, wenn ihr Aufenthaltsort dem BAMF bekannt ist. Dies entspricht laut VGH der ganz überwiegenden Meinung der Rechtsprechung. Dem widerspreche die neue Praxis des BAMF, die Überstellungsfrist in vielen Fällen des Kirchenasyls zu verlängern. Informationsverbund Asyl & Migration, 30.08.2018, VGH Bayern: Bei Meldung von Kirchenasyl sind Betroffene nicht „flüchtig“
OVG Berlin-Brandenburg zum Familiennachzug zu UMF
In einem Beschluss vom 27.4.2018 hat das OVG Berlin-Brandenburg festgestellt, dass die bisherige Praxis, wonach der Elternnachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen nach § 36 Abs. 2 AufenthG nur bis zum 18. Geburtstag des Kindes möglich ist, einer Überarbeitung bedarf. Dieser Bedarf ergibt sich aus der Entscheidung des EuGH vom 12. April dieses Jahres. Darin wurde entschieden, dass der Nachzug möglich sein muss, wenn das Kind während des Asylverfahrens volljährig wurde, solange innerhalb einer angemessenen Frist nach der Anerkennung als Flüchtling der Antrag auf Nachzug gestellt wurde.
HINWEIS: Dieses Urteil kann ein Indikator dafür sein, dass das OVG Berlin-Brandenburg eine vom Auswärtigen Amt abweichende Rechtsauffassung vertritt (Details siehe: Neue Publikationen & Materialien). Informationsverbund Asyl & Migration: Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 27.4.2018
4. Neue Publikationen & Materialien
Kurz-Info Härtefallgesuch bei der Härtefallkommission des Landes BW
Wenn der Asylantrag rechtskräftig abgelehnt ist, kann ein Gesuch bei der Härtefallkommission den Vollzug der Ausreisepflicht oder auch die jahrelange Perspektivlosigkeit in der Duldung vermeiden. In jedem Fall sollte sorgfältig abgewogen werden, ob ein Härtefallgesuch sinnvoll und aussichtsreich ist. Es ist empfehlenswert, dass ein Härtefallgesuch von den Unterstützer*innen der Flüchtlinge eingereicht wird und nicht von einem*r Rechtsanwalt*anwältin, der*die im Asylverfahren tätig war. Die Kurz-Info gibt eine Übersicht über die Erteilungsvorausssetzungen und möglichen Ausschlussgründe und stellt heraus, worauf es bei der Abfassung eines Härtefallgesuchs inhaltlich ankommt. Flüchtlingsrat BW, Oktober 2018: Kurz-Info Härtefallgesuch Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration: Härtefallkommission BW
Passbeschaffungskosten für Leistungsberechtigte nach SGB II
Die Frage, ob das Jobcenter bzw. das Sozialamt die teilweise extrem hohen Kosten für die Beschaffung oder Verlängerung eines ausländischen Reisepasses übernehmen muss, ist in der Beratungspraxis mit großer Unsicherheit verbunden. Daher hat die GGUA hierzu eine Arbeitshilfe erstellt. GGUA, September 2018: Hinweise zur Passbeschaffung
Broschüre „Digital Streetwork — Soziale Medien in der Asyl- und Migrationsberatung“
Viele Geflüchtete nutzen intensiv soziale Medien, um sich über die für sie relevanten Fragen zu informieren — das Spektrum der Themen reicht von Wohnungs- und Jobsuche bis zum Ablauf des Asylverfahrens. Dabei birgt die Nutzung sozialer Medien durchaus Chancen, aber auch die Gefahr, dass sich Halbwissen und Falschinformationen schnell verbreiten. Die Asyl- und Migrationsberatung steht daher zunehmend vor der Frage, wie zuverlässige Informationen und seriöse Unterstützung im Internet und insbesondere in sozialen Medien angeboten werden können. Die Broschüre stellt Ansätze vor, die die Chancen und Grenzen der Informationsvermittlung im Internet verdeutlichen. Informationsverbund Asyl & Migration, Juli 2018: Broschüre „Digital Streetwork — Soziale Medien in der Asyl- und Migrationsberatung“
Neue Materialien rund um Familiennachzug und Familienasyl
Auf der Seite www.fluechtlingshelfer.info sind hilfreiche neue Materialien und Arbeitshilfen zu den Themen Familiennachzug (insbesondere zum subsidiär Schutzberechtigten) und Familienasyl eingestellt. Hilfreich für das Verständnis des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten kann die Video-Aufzeichnung eines Vortrags der Forschungsstelle Migrationsrecht der Universität Halle-Wittenberg in Kooperation mit der Diakonie Deutschland sein. Darüber hinaus ist auch die Fachinformation vom DRK-Suchdienst vom September 2018 erwähnenswert. Sie erhält neben Informationen zum Ablauf des Nachzugsverfahren zu subsidiär Schutzberechtigten auch Informationen über die Auslegung des Auswärtigen Amts zum EuGH-Urteil: Nach Meinung der Behörde ist dieses nicht auf Deutschland übertragbar, da die Rechtlage in den Niederlanden von jener in Deutschland abweiche. Daher ist davon auszugehen, dass der Elternnachzug von unbegleitet und minderjährig eingereisten Geflüchteten, die erst nach Vollenden des 18. Lebensjahrs als GFK-Flüchtlinge anerkannt worden sind, nicht gewährt wird. Zur Sicherheit ist daher angeraten, weiterhin bei drohender Volljährigkeit des umF auf eine Beschleunigung des Verfahrens hinzuwirken. Ob sich das VG Berlin der Rechtsauffassung des Auswärtigen Amts anschließt, ist fraglich, daher sollte die Möglichkeit zur Klage ausgeschöpft werden. In der Arbeitshilfe des BumF wird in Aussicht gestellt, solche Klagen über den dortigen Rechtshilfefonds zu unterstützen.
5. Veranstaltungshinweise
07.11.2018
Fortbildung für Hauptamtliche zu LSBTTIQ in Freiburg, Lörrach und dem Ortenaukreis
Im Rahmen des Projektes „Welcome 2 Baden-Württemberg“ bietet die Türkische Gemeinde Baden-Württemberg (tgbw) ein Qualifizierungsangebot für Hauptamtliche in Freiburg, Lörrach und dem Ortenaukreis zum Thema „Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf — Sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität und Flucht“ an. Das Fortbildungsmodul ist kostenlos und besteht aus drei Teilen: einem Online-Input, einem Workshop sowie einer Nachbereitung. Für den Online-Input kann man aus vier Terminen wählen: 1.) 07.11.2018 von 09-10 Uhr 2.) 07.11.2018 von 17-18 Uhr 3.) 08.11.2018 von 11-12 Uhr 4.) 14.11.2018 von 14-15 Uhr. Der Workshop findet für Freiburg, Lörrach und dem Ortenaukreis an drei gesonderten Terminen statt: Freiburg: 21.11.2018 von 10-16 Uhr, Lörrach: 28.11.2018 von 10-16 Uhr, Ortenaukreis: 12.12.2018 von 10-16 Uhr. Der Termin zur Nachbereitung wird in den jeweiligen Workshops festgelegt. Weitere Informationen zum Inhalt sowie zu den Anmeldemodalitäten finden Sie in den jeweiligen Flyern: FreiburgLörrachOrtenaukreis
Montag, 12. November, 19:00 Uhr, Haus der Diakonie (Mehrgenerationenhaus), Teggingerstraße 16, 78315 Radolfzell Wie geht es weiter nach der Anerkennung im Asylverfahren? Welche Möglichkeiten gibt es, zum dauerhaften Aufenthalt und perspektivisch auch zu einer Einbürgerung zu gelangen? Was passiert, wenn sich die Situation im Heimatland verbessert? In dieser Infoveranstaltung, die sich in erster Linie an Geflüchtete und Multiplikator*innen richtet, geht es um die Themen Widerufsverfahren, Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung. Referent: Seán McGinley (Flüchtlingsrat Baden-Württemberg) Veranstalter: Diakonisches Werk des Evang. Kirchenbezirks Konstanz, Evangelischer Kirchenbezirk Konstanz, Caritasverband Singen-Hegau e.V. und Caritasverband Konstanz e.V. in Kooperation mit dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge 2018“, gefördert durch das Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration. Anmeldung: Bitte melden Sie sich bis zum 29.10.2018 an bei Caritasverband Singen-Hegau e.V., Miglena Abrasheva, Telefon 07731/96970211, E-Mail: abrasheva@caritas-singen-hegau.de.
16.11.2018
Tagesseminar „Ankommen durch Arbeit“ — Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt
Freitag, 16. November 2018, 9.30 - 17:00, 76137 Karlsruhe, Rüppurrer Str. 1a, 7.OG
Arbeit gibt vielen Menschen das Gefühl, ein wichtiger Teil der Gesellschaft zu sein. Auch geflüchteten Menschen hilft Arbeit oft beim Ankommen in einer neuen Kultur. Welche Hürden müssen Geflüchtete auf dem Weg in eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration überwinden? Welchen Bildungshintergrund haben sie? Dürfen sie in Deutschland überhaupt arbeiten? Und wenn ja, was sind ihre Rechte? Wie kann ich selbst als Kollege*in oder Arbeitgeber*in Geflüchtete unterstützen? Schützt Arbeit vor Abschiebung? Zu dieser Veranstaltung lädt der ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg ein. Anmeldungen bitte unter www.dein-bildungswerk.de
18.11.2018
Lesung: „Die Kurden: Ein Volk zwischen Unterdrückung und Rebellion“
Im September erschien im Westend-Verlag das Buch „Die Kurden: Ein Volk zwischen Unterdrückung und Rebellion“ von Kerem Schamberger und Dr. Michael Meyen. Im Rahmen einer Lesung im Stuttgarter Gewerkschaftshaus stellen die beiden Autoren das Buch vor. Das hochaktuelle Werk zeichnet die Geschichte des „größten staatenlosen Volkes der Welt“ nach, von der Aufteilung der kurdischen Gebiete nach dem Ersten Weltkrieg bis zu den Konflikten der Gegenwart. Kerem Schamberger hat im Juli bei der Tagung des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg über die Situation in der Türkei referiert. Er arbeitet, wie sein Ko-Autor Dr. Michael Meyen, als Kommunikationswissenschaftler an der LMU in München. Die Veranstaltung wird organisiert vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, dem Demokratischen Kurdischen Gesellschaftszentrum Stuttgart e.V. und dem Verband der Studierenden aus Kurdistan YXK, Ortsverband Stuttgart. Flyer zur Veranstaltung Leseprobe aus dem Buch Facebook-Veranstaltung
29.11.2018
Arbeitsmigration und Flucht — im Kontext einer globalisierten Welt
Donnerstag, 29. November 2018, 09:30–17:00 Uhr, 70174 Stuttgart, Theodor-Heuss-Str. 2 Haus 1
Zu einem Tagesseminar zum Thema Arbeitsmigration in Zeiten der Globalisierung lädt der Landesbezirk der Gewerkschaft verdi ein. Wie haben Globalisierung und Arbeitsmarktmigration die deutsche Gesellschaft in den letzten 100 Jahren geprägt? Welche Rolle spielt die westliche Welt im Zusammenhang mit Arbeitsmarktmigration und Fluchtursachen? Und wie ergeht es den Menschen auf dem deutschen Arbeitsmarkt, wenn sie hier angekommen sind? Welche Rolle spielt ihre Nationalität? Und wie kann ich persönlich die Menschen im deutschen Arbeitsalltag unterstützen? Anmeldungen bitte über www.dein-bildungswerk.de
29.11.2018
IDENTITY: Werke von geflüchteten Künstler*innen
Vernissage am 29. November 2018, 19:00 im Schloss Untergröningen, 73453 Abtsgmünd
Vom 1. bis 26. Dezember wird im Schloss Untergröningen in Abtsgmünd (Ostalbkreis) die Ausstellung „IDENTITY“ gezeigt mit Werken von junger Künstler*innen, die aus ihren Heimatländern geflüchtet sind und in Baden-Württemberg eine neue Heimat gefunden haben. Die Vernissage findet am Donnerstag, 29. November um 19 Uhr statt. Dabei wird auch Lucia Braß, 1. Vorsitzende des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg, ein Grußwort sprechen. Weitere Informationen
18.12.2018
Infoabend: Abgelehnt ... und jetzt?
Dienstag, 18. Dezember 2018, 18:30 Uhr, Diakonie Heidelberg, Karl-Ludwig-Straße 6, 69117 Heidelberg Eine Ablehnung im Asylverfahren wirft viele Fragen auf: Soll gegen den Bescheid geklagt werden? Innerhalb welcher Zeit ist dies möglich? Und wie kann ein Rechtsbeistand bezahlt werden? Diese und weitere Fragen werden wir klären. Außerdem werden die Themen Abschiebung und Ausreise sowie verschiedene Möglichkeiten, von der Duldung zu einem Bleiberecht (u.a. Ausbildungsduldung und Härtefallantrag) zu kommen, erörtert. Referent: Seán McGinley (Flüchtlingsrat BW) Veranstalter: Asylarbeitskreis Heidelberg in Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V. im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge 2018“, gefördert durch das Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration.
11.01.2019
Populistischen Parolen Paroli bieten — Argumentationstraining für Demokrat*innen
11.01. bis 13.01.2019, Tagungszentrum der LpB, Haus auf der Alb, Hanner Steige 1, 72574 Bad Urach
Unwidersprochen gefährden populistische Parolen den gesellschaftlichen Zusammenhalt und höhlen langfristig die demokratische Kultur und Toleranz aus. Wer das nicht hinnehmen will, ist in diesem Seminar richtig. Das Problem mit dem (Rechts-)Populismus ist: Er ist oft gar nicht leicht zu entlarven und noch schwerer zu widerlegen. Im Seminar klopfen wir ab, wie stichhaltig gängige Parolen sind, welche Muster dahinterliegenden und wir üben dagegenzuhalten. Anmeldung
19.01.2019
Seminar „Asylrecht — Basiswissen zum Asyl- und Flüchtlingsrecht“
Diakonisches Werk Landkreis Karlsruhe Kulturscheune, Pforzheimer Str. 31, 76275 Ettlingen Flucht und Asyl wird auch im Jahr 2019 ein wichtiges Thema in den Medien und im Landkreis Karlsruhe sein. Die Bereitschaft, sich für Geflüchtete einzusetzen, ist immer noch groß. Das Seminar bietet fundiertes Basiswissen zum Asyl- und Flüchtlingsrecht und vermittelt wichtige praktische Handlungskompetenzen für die Begleitung und Unterstützung von Geflüchteten. Schwerpunkte werden sein: Grundlagen des Asyl- und Flüchtlingsrechts, Grundzüge des Asylverfahrens, die Anhörung, Asylbewerberleistungsgesetz, Familienzusammenführung, Zugang zu Ausbildung und Arbeit, Grundzüge des Integrationsgesetzes und Schwerpunkte, z.B. Weiterentwicklung Ausbildungsduldung, Wohnsitzauflage und Aktuelles. Das Seminar richtet sich an ehrenamtlich Engagierte in der Arbeit mit Geflüchteten und interessierte Bürger*innen. Veranstalter: Diakonisches Werk Landkreis Karlsruhe und Flüchtlingsrat Baden-Württemberg. Gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge 2018“ Referent: Sebastian Röder, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg Anmeldung: bei Andrea Baisch-Hermann unter: andrea.baisch-herrmann@diakonie-laka.de
Samstag, 10. November 2018, Bürgerräume West, Bebelstraße 22, 70193 Stuttgart
Auf unserer Wintertagung unter dem Motto „Sprachlos? — Nicht mit uns!“ erwartet Sie ein Hauptvortrag zum öffentlichen Diskurs zu den Themen Migration und Flucht sowie verschiedene AGs, z.B. zu den Themen Familiennachzug/Familienasyl, LSBTTIQ-Geflüchtete und Härtefallantrag. Abgerundet wird der Tag mit einem Austausch zu politischen Aktionen und Sensibilisierungsarbeit. Die Details zum Programm sowie das Anmeldeformular finden Sie unter Weiterlesen.
Telefonische Beratung beim Flüchtlingsrat eingeschränkt
Telefonberatung nur noch dreimal pro Woche
Aufgrund der Mittelkürzungen durch das Land Baden-Württemberg kann der Flüchtlingsrat dieses Jahr die Stellen von zwei Mitarbeiter*innen, die im vom Land geförderten Projekt „Aktiv für Flüchtlinge“ beschäftigt waren und uns verlassen haben, nicht neu besetzen. Trotz unserer Anstrengungen, das Defizit durch Mehrarbeit auszugleichen, müssen wir akzeptieren, dass dieser Verlust an Kapazitäten nicht ohne Einschränkungen unseres Angebots verkraftet werden kann. Deshalb muss leider die Telefonberatung am Freitag entfallen. Sie erreichen uns künftig montags und donnerstags von 14 bis 17 und dienstags von 14 bis 19 Uhr, oder per E-Mail unter der Adresse info@fluechtlingsrat-bw.de.
Solidarität braucht Solidarität! Unterstützen Sie unsere politische und praktische Arbeit für Flüchtlinge durch eine Mitgliedschaft, eine Fördermitgliedschaft oder eine Spende an: Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V. , GLS Bank, BLZ 430 609 67, Kto. Nr. 70 07 11 89 01, IBAN: DE66 4306 0967 7007 1189 01, BIQ: GENODEM1GLS
Autor*innen der Beiträge: Seán McGinley, Melanie Skiba, Clara Schlotheuber, Sebastian Röder, Laura Gudd, Volker Löffler, Stella Hofmann, Vanessa Gembries, Ernst-Ulrich Henning Redaktion: Ulrike Duchrow, Bärbel Mauch
Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, schicken Sie uns bitte eine E-Mail an info@fluechtlingsrat-bw.de.
Der Newsletter wird im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ gefördert durch das Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration. Der Flüchtlingsrat BW wird außerdem unterstützt durch PRO ASYL, das Diakonische Werk Württemberg, die Evangelische Kirche Baden, die UNO-Flüchtlingshilfe, die Diözese Rottenburg-Stuttgart und die Deutsche Postcode Lotterie.