Liebe Mitglieder, Fördermitglieder und Interessierte,
ein weiteres Mal schlachten Politiker*innen in Deutschland das Thema „Flüchtlinge“ für einen Wahlkampf, diesmal den bayrischen, aus — in einer Weise, die menschenverachtender kaum sein könnte und den viel beschworenen Rechtsstaat ad absurdum führt. So widersprechen die Überlegungen, Geflüchtete an der deutschen Grenze ohne vorherige Prüfung ihres Asylantrags zurückzuweisen, sämtlichen europarechtlichen Prinzipien. Jene scheinen jedoch auch immer mehr aufgeweicht zu werden, wie unter anderem der EU-Gipfel am 28. Juni in Brüssel zeigt. Neben Flüchtlingsorganisationen und Rechtsanwält*innen werden nun auch Seenothelfer*innen, die unter Einsatz ihres Lebens Menschen vor dem Tod im Mittelmeer bewahren, zunehmend kriminalisiert. Und währenddessen schreiten die Pläne, Geflüchtete in sog. „AnkER-Zentren“ zu kasernieren und sie damit von sämtlichen Integrations- und Teilhabemöglichkeiten auszuschließen, weiter fort. Auch in Baden-Württemberg geht uns die Arbeit dieser Tage nicht aus: Der Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission für 2017 belegt, dass immer mehr Härtefallersuchen trotz positiven Votums der Härtefallkommission vom Innenminister abgelehnt werden, und der Abschlussbericht unserer „Lagertour“ macht deutlich, wie viel in der Unterbringung von Geflüchteten — auch schon ohne AnkER-Zentren — in Baden-Württemberg im Argen liegt.
Weiterhin, ja mehr denn je, braucht es also Ihr Engagement und Ihre Stimme — für Flüchtlingsschutz, für menschenwürdige Aufnahmebedingungen und gegen Hetze und Rassismus. Wenn Sie unserer Stimme mehr Gewicht verleihen möchten, können Sie dies mit einer Spende, einer Mitgliedschaft oder auch dem Werben eines neuen Mitglieds tun. In letztem Fall erhalten Sie anlässlich unseres 30-jährigen Bestehens ab sofort bis zu unserer Jubiläumsfeier am 7. September ein kleines Präsent vom Flüchtlingsrat.
Zu guter Letzt möchten wir Sie noch auf unsere Tagung „Heimat-Los?!“ am 14. Juli hinweisen, auf der wir neben einem Hauptvortrag von Bernd Mesovic (PRO ASYL) auch vier spannende Arbeitsgruppen anbieten werden. Eine Anmeldung ist noch bis zum 8. Juli möglich. Wir freuen uns auf Sie!
Wir wünschen Ihnen eine hilfreiche Lektüre und einen schönen Sommer!
Der Vorstand und die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrats.
Hinweis: Wenn Sie am Ende der jeweiligen Beiträge auf „Weiterlesen...“ klicken, gelangen Sie zur ausführlichen Darstellung auf unserer Homepage und finden dort auch zahlreiche weitere Dokumente und Medienberichte.
1. FLÜCHTLINGSARBEIT
Informationen, Tipps und Arbeitshilfen zur praktischen Flüchtlingshilfe in BaWü und darüber hinaus.
Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat zwischen Oktober 2017 und Februar 2018 Geflüchtetenunterkünfte (vor allem Gemeinschaftsunterkünfte) im ganzen Land besucht, um sich ein Bild von der aktuellen Unterbringungssituation zu machen. Es wurden insgesamt 26 Unterkünfte in 13 Stadt- und Landkreisen besucht. Dabei wurde darauf geachtet, alle Regionen des Landes sowie Großstädte, Kleinstädte und kleine Gemeinden zu berücksichtigen. Auch wenn diese Untersuchung nicht den Anspruch erheben kann, repräsentativ zu sein, gehen aus Sicht des Flüchtlingsrats einige wichtige Erkenntnisse daraus hervor.
Am 12. Mai organisierte der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg (in Kooperation mit dem Diakonischen Werk im Evangelischen Kirchenbezirk Ortenau und dem Caritasverband Offenburg-Kehl e.V.) einen Fachtag zum Thema Syrien für in der Flüchtlingsarbeit ehrenamtlich und hauptamtlich Engagierte sowie für (syrische) Geflüchtete selbst. Der Fachtag stieß auf großes Interesse und ermöglichte einen wertvollen und wichtigen fachlichen Austausch.
Pressemitteilung des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg, 4.5.2018
Zu den Ereignissen in der Erstaufnahmeeinrichtung in Ellwangen äußert sich der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg wie folgt: Am 30. April haben Bewohner*innen der Erstaufnahmeeinrichtung in Ellwangen die Abschiebung eines togoischen Geflüchteten verhindert. Der Mann sollte entsprechend der Dublin-Verordnung ohne inhaltliche Prüfung seines Asylantrages nach Italien überstellt werden, wo bekanntlich eine menschenwürdige Unterbringung und soziale Versorgung oftmals nicht gesichert ist und selbst anerkannte Flüchtlinge an den Bahnhöfen sitzen und um Weißbrot betteln müssen.
„Wir möchten nicht in das Elend nach Italien abgeschoben werden, sondern in Deutschland bleiben“
Hilferuf aus der Erstaufnahmeeinrichtung in Ellwangen
In den vergangenen Wochen ist es ruhiger geworden um die Erstaufnahmeeinrichtung in Ellwangen, die noch Anfang Mai im Zentrum der medialen und politischen Öffentlichkeit gestanden hatte. Jetzt haben sich Bewohner*innen der Einrichtung zu Wort gemeldet. Sie berichten von ihrer Angst vor Abschiebung nach Italien, wo ihnen Perspektivlosigkeit droht. Wir dokumentieren hier ihren Aufruf. Hilferuf aus Ellwangen (deutsch) Appeal to help people from Ellwangen (english)
Zuerst abgeschoben, dann als Flüchtling anerkannt
Klage von Haschmatullah F. hat Erfolg
Der Afghane Haschmatullah F., der letztes Jahr rechtswidrigerweise nach Bulgarien und von dort weiter nach Afghanistan abgeschoben wurde, hat mit seiner Klage gegen die Ablehnung seines Asylantrags Erfolg gehabt. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen entschied am 22. Juni, dass er als Flüchtling anzuerkennen ist. Stuttgarter Nachrichten, 22.6.2018: „Zurückgeholter Flüchtling darf in Deutschland bleiben“
Evangelische Kirche kritisiert Verschärfungen fürs Kirchenasyl
Innenministerkonferenz möchte Personen in Kirchenasyl öfter als „flüchtig“ behandeln
Die evangelische Kirche hat die von den Innenminister*innen beschlossenen Verschärfungen beim Kirchenasyl kritisiert. Die Erhöhung der sogenannten Überstellungsfrist von sechs auf 18 Monate bedeute eine sehr hohe Belastung für die Schutzsuchenden und die Kirchengemeinden, sagte der Bevollmächtigte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Berlin, Martin Dutzmann. EPD, 29.6.2018: „Evangelische Kirche kritisiert Verschärfungen fürs Kirchenasyl“
In aller Kürze:
Protest gegen die Einstellung von „SWR News for Refugees“
„SWR News for Refugees“, das mehrsprachige Medienangebot des Südwestrundfunks für Geflüchtete, soll eingestellt werden. Begründet wurde dieser Schritt mit den sinkenden Zuzugszahlen und dem Umstand, dass viele der 2015 oder 2016 nach Deutschland gekommenen Geflüchteten ausreichend Deutsch gelernt haben, um den regulären Angeboten des SWR folgen zu können. Es ist aus Sicht des Flüchtlingsrats kaum vorstellbar, dass die wichtigen und nützlichen Informationen für die Zielgruppe der Geflüchteten in den anderen Angeboten des SWR ausreichend Berücksichtigung finden werden. Deshalb fordert der Flüchtlingsrat in einem offenen Brief und einer Online-Petition den Erhalt von „SWR News for Refugees“.
Aufruf: Solidarität statt Heimat
Der Aufruf „Solidarität statt Heimat“ von medico international, dem Netzwerk Kritische Migrations- und Grenzregimeforschung und dem ISM, bezieht Stellung gegen öffentliche Hetze gegen Geflüchtete, Migrant*innen und zivilgesellschaftliche Unterstützer*innen.
Petition: Rückkehrrecht für Familie Bajrami!
Im Januar wurde die in Wolfschlugen im Landkreis Esslingen wohnende Familie Bajrami nach 25 Jahren in Deutschland nach Mazedonien abgeschoben. Eine Tochter blieb in Deutschland, weil die mazedonischen Behörden Unklarheiten bezüglich ihrer Staatsangehörigkeit sehen. Die Familie war finanziell unabhängig, der Vater und der Sohn haben gearbeitet. Eine Tochter stand kurz vor den Realschul-Abschlussprüfungen. Unterstützer*innen haben eine Online-Petition gestartet mit dem Ziel, eine Rückkehr zu ermöglichen.
Die Integrationshilfe Sillenbuch bietet seit März 2017 in einer ehemaligen Flüchtlingsunterkunft in Stuttgart berufsbezogene Förderung und Begleitung hier lebender Geflüchteter. Überwiegend durch Ehrenamtliche werden Einzelberatungen, EDV-Schulungen und Deutschunterricht zur Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt durchgeführt. Für diese Aufgaben sucht die Integrationshilfe Sillenbuch noch ehrenamtliche Unterstützer*innen. Interessierte können sich an Susann Bänder und Constanze Nusser via E-Mail an beruf@integrationshilfe-gf32.de wenden.
Der UNHCR hat zum Tag des Flüchtlings am 20. Juni eine interaktive Weltkarte von Initiativen veröffentlicht, die sich für Geflüchtete einsetzen. Aktuell sind zwei Initiativen aus Baden-Württemberg aufgeführt. Weitere Initiativen können sich gerne eintragen. UNHCR: The Community Map
2. FLÜCHTLINGSPOLITIK
Informationen zur Flüchtlings- und Migrationspolitik BaWü, BRD und EU
Innenministerium sagt immer häufiger „Nein“ zu Härtefallersuchen
Härtefallkommission BW legt Jahresbericht 2017 vor
Das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration hat den Bericht der Härtefallkommission für 2017 veröffentlicht. Dieser bestätigt das, was der Flüchtlingsrat in den vergangenen Monaten immer wieder bemängelt hat: In immer mehr Fällen folgt das Innenministerium einer positiven Empfehlung der Kommission nicht. Des Weiteren ist die Zahl der eingegangenen Härtefallanträge deutlich zurückgegangen: Lag die Zahl der Härtefallanträge im Jahr 2016 bei 610, so verzeichnet die Härtefallkommission im darauf folgenden Jahr nur noch 350 Eingaben. Pressemitteilung Land BW: Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission vorgestellt Härtefallkommission BW: 12. Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission
Land BW fördert Intensivsprachkurse vor der Ausbildung
In einer Pressemitteilung vom 04.06.2018 gab das Ministerium für Integration und Soziales die Förderung von Intensivsprachkursen für junge Geflüchtete vor der Ausbildung bekannt. Stadt- und Landkreise, die ein solches Angebot bereitstellen, sollen dafür künftig Landesförderung erhalten, so Manne Lucha, Minister für Integration und Soziales. Oft reichen die in den regulären Sprachkursen erworbenen Deutschkenntnisse nicht aus, um an Berufsschulen und in den Ausbildungsbetrieben Anschluss zu finden. Der siebenwöchige Intensivsprachkurs biete den Geflüchteten die Möglichkeit, bestehende sprachliche Lücken zu schließen und somit erfolgreich in die Ausbildung zu starten, erklärt der Minister. Auch für Geflüchtete, die zunächst eine Einstiegsqualifizierung beginnen gäbe es ein Angebot. Weitere Akteure im Projekt sind verschiedene Ministerien sowie die Agentur für Arbeit. Pressemitteilung Land BW, 04.06.2018: „Intensivsprachkurse für junge Geflüchtete vor der Ausbildung“
In einer Presseerklärung nimmt PRO ASYL zum Vorschlag von Bundesinnenminister Seehofer, Geflüchtete an der Grenze zurückzuweisen, Stellung. Flüchtlinge, die bereits in anderen Staaten registriert sind oder keine Papiere besitzen, sollen demnach künftig ohne jegliche Prüfung an der Grenze zurückgewiesen werden können. Während es im öffentlichen Diskurs scheint, als führen Seehofers Pläne lediglich zu Meinungsverschiedenheiten mit der Kanzlerin, stellt PRO ASYL klar: Seehofer bewegt sich hier im Bereich der Rechtswidrigkeit. Der Dublin-III-Verordnung zufolge habe Deutschland die Pflicht, bei Asylgesuch an der Grenze ein förmliches Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Staats durchzuführen. Andererseits drohe ein Dominoeffekt mit „refugees in orbit“. Nicht zuletzt werde das „Projekt Europa“ ein weiteres Mal infrage gestellt.
Am 15. Juni 2018 hat der Bundestag das „Gesetz zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (Familiennachzugsneuregelungsgesetz)“ beschlossen, mit dem der Anspruch auf Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte abgeschafft und durch eine Kontingentregelung mit komplexen Kriterien ersetzt wird. Das Gesetz soll zum 1. August 2018 in Kraft treten. Der Informationsverbund Asyl & Migration sowie die Fachinformationen des DRK fassen die geplanten Änderungen zusammen.
Beitrag von Vera Kohlmeyer-Kaiser in den Blättern für deutsche und internationale Politik
In der Juniausgabe der Blätter für deutsche und internationale Politik ist der Beitrag „Die Zumutung des Rechtsstaats“ von unserem Sprecherratsmitglied Vera Kohlmeyer-Kaiser abgedruckt, in dem sie eine — unseres Erachtens äußerst lesenswerte — Einordnung der aktuellen flüchtlingspolitischen Situation vornimmt.
BAMF Bremen: Was bleibt von den Vorwürfen?
Strafrechtsprofessor kritisiert Medienberichterstattung zum vermeintlichen „Skandal“
Der vermeintliche „Skandal“ bei der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat ein enormes politisches und mediales Echo ausgelöst. Doch was ist aus den ursprünglichen Vorwürfen geworden? Nicht allzu viel, wie der Strafrechtsprofessor Henning Ernst Müller in seinem Blog erklärt. Prof. Dr. Henning Ernst Müller, 14.06.2018: „Der eigentliche BAMF-Skandal – erst der Rufmord, dann die Recherche?“
In einer Pressemitteilung vom 29. Juni 2018 äußert sich PRO ASYL höchst unzufrieden zu den Ergebnissen des EU-Gipfels am 28. Juni in Brüssel. Günter Burkhardt, Geschäftsführer von Pro Asyl bezeichnete die Tagung des Europäischen Rats als „Gipfel der Inhumanität“. Zentrale Kritikpunkte sind die Beschlüsse über die weitere Stärkung der libyschen Küstenwache sowie die Einrichtung kontrollierter Lager für gerettete Bootsflüchtlinge.
In dem jährlich am Tag des Flüchtlings erscheinenden „Global Trends“-Report des UNHCR wird die weltweite Flüchtlingstragödie dokumentiert: Im Jahr 2017 waren insgesamt 68,5 Millionen Menschen auf der Flucht. Damit wurden einmal mehr die Werte des Vorgängerjahres (65,6 Millionen) übertroffen. Weltweit sind damit 2017 mehr Menschen auf der Flucht gewesen als in Frankreich leben. Vor diesem Hintergrund hat die UNO-Flüchtlingshilfe die #WithRefugees Petition gestartet, mit der Menschen aus aller Welt ihre Solidarität mit Menschen auf der Flucht zeigen und an ihre Regierungen appellieren können, sich effektiv für geflüchtete Menschen einzusetzen. UNHCR, Juni 2018: Global Trends - Forced Displacement in 2017
In aller Kürze:
50 Forderungen zum Flüchtlings-, Aufenthalts-, Staatsangehörigkeits- und Sozialrecht
Am 26. Mai 1993 entkernte der Deutsche Bundestag das Grundrecht auf Asyl. Wer über einen sogenannten sicheren Drittstaat einreist, ist seitdem vom Schutz des Asylrechts ausgeschlossen. „Damals ging es um ein deutsches Grundrecht, heute stehen wir vor dem Ausstieg der Europäischen Union aus dem Flüchtlingsschutz. PRO ASYL warnt vor einer immer weiteren Ausuferung der damals konzipierten Drittstaatenregelung“, so Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL.
Wer in Ungarn Geflüchtete ohne Schutzberechtigung bei der Antragsstellung unterstützt oder illegal Eingewanderten dabei hilft, ein Bleiberecht zu erlangen, muss künftig mit einer Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. Das hat das ungarische Parlament mit einer Mehrheit von 160 zu 18 Stimmen beschlossen, wie die „Zeit“ berichtete. Anlass zu dieser Gesetzesänderung boten unter anderem die Aktivitäten des US-Milliardärs George Soros, der Bürgerbewegungen in Ungarn und internationale Stiftungen unterstützt und laut Ministerpräsident Viktor Orbán damit zur Masseneinwanderung in die EU beiträgt. Ungarische und internationale Hilfsorganisation äußerten sich besorgt über das zunehmend restriktive Vorgehen der ungarischen Regierung.
3. Aus der Rechtsprechung
Neuer EASO-Bericht: VGH BW entscheidet vorerst nicht mehr über den Aufenthaltsstatus junger alleinstehender Afghanen
Der VGH Baden-Württemberg hat die Sitzungen, in denen er über den Aufenthaltsstatus junger alleinstehender Afghanen entscheiden sollte, vorerst verschoben. Grund dafür ist der neue EASO-Bericht von Mai 2018, nach dem alleinstehenden jungen Afghanen im Heimatland Hunger und Mangelernährung drohe. Der VGH will deshalb den Bericht und seine bisherige Entscheidungspraxis eingehend prüfen. Alleinstehende Afghanen, die in erster Instanz eine Ablehnung ihres Asylantrages erhalten, sollten nun die Möglichkeit eines Antrags auf Zulassung der Berufung prüfen. SWR Aktuell: VGH: Keine Entscheidung über Status von Afghanen
VG Düsseldorf: Ausbildungsduldung auch ohne ausreichende Deutschkenntnisse zu bewilligen
Das VG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 18.4.2018 entschieden, dass ein Antrag auf Ausbildungsduldung nicht deswegen abzulehnen ist, weil mangels genügender Deutschkenntnisse kein Ausbildungserfolg zu erwarten ist. Dies wird damit begründet, dass in § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG der zu erwartende Ausbildungserfolg nicht als Voraussetzung für die Erteilung der Ausbildungsduldung aufgeführt ist. Dies ist, so das Gericht, nicht nötig, da die Rechtsfolgen von Abbruch bzw. Nichtbetreiben einer Ausbildung für die Ausbildungsduldung speziell geregelt sind (§ 60a Abs. 2 Satz 9 AufenthG). In derselben Entscheidung stellte das VG Düsseldorf fest, dass die Ausbildungsduldung nicht deswegen ausgeschlossen ist, weil im Ausland bereits ein andersartiger Berufsabschluss erworben wurde.
Erwerbstätige Geflüchtete, die in Sammelunterkünften leben, müssen in vielen Bundesländern horrende Nutzungsgebühren für ihre Unterbringung bezahlen. Dies kann problematische Auswirkungen auf die Aufenthaltsperspektive von Betroffenen haben und führt nicht selten zu Demotivation (siehe Pressemitteilung des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg vom 28.8.2017). In Bayern hat ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs dem nun ein Ende bereitet. Der BayVGH gibt dem klagenden Anwalt recht: die Höhe der Nutzungsgebühren, die derzeit bei 315 € monatlich liegen, sei unverhältnismäßig und entspreche nicht der Kostendeckung. Kosten für Leerstände, Betreuung oder Bewachung der Unterkünfte dürften nicht auf den Einzelnen umgelegt werden. Inwieweit das Urteil Folgen für die Situation in Baden-Württemberg haben wird, ist unklar (Hinweis: In Baden-Württemberg werden die Nutzungsgebühren nicht zentral wie in Bayern, sondern durch die Kommunen und Landkreise festgelegt).
Arbeitshilfe zur Lebensunterhaltssicherung von Auszubildenden mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung
Die neue Arbeitshilfe vom Paritätischen Gesamtverband informiert über die Problematik der Sicherung des Lebensunterhalts während der Ausbildung bei Menschen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung. Sie weist auf verschiedene Schwierigkeiten hin, mit denen sich die Auszubildenden konfrontiert sehen, darunter mangelnde Ausbildungsvergütungen, Unklarheiten zum Anspruch auf Förderleistungen und eine zum Teil widersprüchliche und integrationsfeindliche Rechtslage. Der Paritätische, April 2018: „Sicherung des Lebensunterhalts während einer Ausbildung für junge Menschen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung“
Handbuch zur gesundheitlichen Versorgung von Geflüchteten
Das von der Caritas herausgegebene Handbuch bietet Haupt- und Ehrenamtlichen eine Übersicht im Bereich „Gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen“. Während zunächst allgemeine Informationen zum Gesundheitssystem aufgeführt werden, geht das Handbuch weiterführend auf die in der Flüchtlingshilfe relevanten Gesetze ein. Unter anderem werden Hinweise zur Beantragung der Kostenübernahme für Dolmetscher*innen gegeben und Checklisten zur Orientierung und Überprüfung der Qualitätsstandards bereitgestellt. Da keine Vorkenntnisse nötig sind, dient die Handreichung hervorragend zur Einführung ins Fachgebiet. Handbuch: „Gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen“
Orientierungshilfe zum Thema „Rücküberstellung nach Italien“
Die vom Raphaelswerk e.v. herausgegebene Orientierungshilfe informiert Geflüchtete und Helfer*innen rund um das Thema „Rücküberstellung nach Italien aufgrund der Dublin-Verordnung“. Neben der Klärung von aufenthaltsrechtlichen Fragen bietet die Handreichung Informationen zu verschiedenen Angeboten und Möglichkeiten für Geflüchtete in Italien. Unter anderem werden Kontaktadressen aus verschiedenen Bereichen genannt, an die sich die Betroffenen bei Bedarf wenden können. Orientierungshilfe zum Thema „Rücküberstellung nach Italien“
Fachinformation des DRK-Suchdiensts zum Familiennachzug von und zu Flüchtlingen
Eine neue Handreichung des DRK-Suchdiensts bietet aktuelle Fachinformationen zu zwei Themenbereichen. Sie informiert zum einen umfassend über den Familiennachzug bei subsidiär Schutzberechtigten. So enthält sie allgemeine Informationen zum Familiennachzugsneuregelungsgesetz, nennt unter anderem Ausschlussgründe und zuständige Stellen. Zum anderen thematisiert die Handreichung den Elternnachzug zu anerkannten minderjährigen Flüchtlingen. Im Fokus steht hier das EuGH Urteil vom 12.04.2018 und dessen Auswirkungen auf zukünftige Familiennachzugsverfahren sowie Altfälle. DRK Suchdienst, Juni 2018: „Fachinformation zum Familiennachzug von und zu Flüchtlingen“
Mehrsprachiges Merkblatt zur Familienzusammenführung
Einen Überblick über das Thema Familienzusammenführung verschafft das Merkblatt vom „Informationsverbund Asyl und Migration“. Darin wird unter anderem geklärt, wer einen Anspruch auf Familiennachzug hat und welche unterschiedlichen Verfahren der Familienzusammenführung es je nach Aufenthaltstitel gibt. Das Merkblatt ist auf Deutsch, Englisch, Arabisch und Tigrinya verfügbar.
Anregungen für die Prävention von religiös-extremistischen Ansprachen
Die neue Handreichung, herausgegeben von „ufuq.de“, bietet Haupt- und Ehrenamtlichen Anregungen zur Präventionsarbeit mit Geflüchteten, um möglicher Radikalisierung entgegenzuwirken. Obwohl die vom Verfassungsschutz angegebene Anzahl von Geflüchteten im salafistischen Spektrum sehr niedrig ist und somit gemäß der Handreichung keinen generellen Anlass zur Sorge bietet, sind die Anfragen von Haupt- und Ehrenamtlichen, die mit Geflüchteten arbeiten, nach Ansätzen der Präventionsarbeit in der letzten Zeit gestiegen. Da Salafist*innen die oft schwierigen Lebensbedingungen sowie Orientierungs- und Perspektivlosigkeit von Geflüchteten nutzen, um für die salafistische Ideologie und Gemeinschaft zu werben, rät die Handreichung vor allem, bessere Angebote zu machen, damit extremistische Versprechungen unattraktiv bleiben. ufuq.de: Handreichung „Geflüchtete stärken“
5. Veranstaltungshinweise
09.07.2018
Infoabend „Familiennachzug — ein Grundrecht nach Artikel 6 Grundgesetz“
Montag, 9. Juli, 19:30 in der VHS M1.02 in Schwäbisch Hall
Am 9. Juli veranstaltet der Freundeskreis Asyl Schwäbisch Hall in Zusammenarbeit mit der VHS und dem Mehrgenerationentreff einen Infoabend zum Familiennachzug. Neben ausführlichen Informationen zum Familiennachzug wird es auch Gelegenheit zur Diskussion geben. Unter anderem berichten Betroffene von ihrer Situation und Erfahrung mit dem Familiennachzug.
12.07.2018
Infoabend „Aktuelle Entwicklungen im Asylrecht für Ehrenamtliche“ in Heidelberg
Donnerstag, 12. Juli, 18:30-21:00, Welthaus Heidelberg, Willy-Brandt-Platz 5, 69115 Heidelberg Das Tempo im Asylrecht ist nach wie vor hoch. Die für die ehrenamtliche Tätigkeit wichtigsten Entwicklungen werden in dem Workshop beleuchtet. Einen Schwerpunkt bildet dabei der Familiennachzug in der Form des Elternnachzugs, den der EuGH mit einer Anfang des Jahres getroffenen Entscheidung „auf den Kopf gestellt hat“. Zudem wird der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten behandelt, der ab dem 1. August anlaufen soll. Referent: Sebastian Röder (Jurist beim Flüchtlingsrat Baden-Württemberg) Veranstalter: Informiert. Engagiert. — Qualifizierung für ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingshilfe Heidelberg. Eine Veranstaltungsreihe des Asylarbeitskreises Heidelberg e.V. und des Diakonischen Werks der Evangelischen Kirche Heidelberg. In Kooperation mit dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg. Gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration. Anmeldung:workshop-asyl@web.de
16.07.2018
Infoabend „Die Duldung — Was ist das eigentlich?“ in Kirchberg/Jagst
Montag, 16. Juli, 18:00-21:00, Evangelisches Gemeindehaus, Am Hofgarten 7, 74592 Kirchberg an der Jagst Die Duldung ist ein äußerst prekärer Status, der mit verschiedenen Einschränkungen und Sanktionen einhergehen kann. Mit Wechsel in die Duldung wird unter anderem das Thema Mitwirkung bei der Passbeschaffung relevant. Hier stellen sich erfahrungsgemäß viele Fragen. Daneben werden verschiedene Möglichkeiten, von der Duldung zu einem Bleiberecht zu kommen, erörtert, unter anderem kann hier die Ausbildungsduldung eine Rolle spielen. Referentin: Melanie Skiba, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e. V. Veranstalter: Freundeskreis Asyl Kirchberg in Kooperation mit dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg. Gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration. Anmeldung: Bitte melden Sie sich an unter info@freundeskreis-asyl-kirchberg-jagst.de
23.07.2018
Infoabend: „Familiennachzug und Familienasyl — Wo geht die Reise hin?“ in Ellhofen
Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ist noch bis Ende Juli ausgesetzt, ab 1. August sollen dann 1000 Visa pro Monat für den Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ausgestellt werden. Welche Kriterien gelten für die Vergabe der Visa? Wie soll der Auswahlprozess ablaufen? Diese und weitere Aspekte des neuen Gesetzes werden vorgestellt und mögliche Konsequenzen erläutert. Daneben wird auf das Thema Familienasyl eingegangen werden, das beispielsweise beim Nachzug zu unbegleiteten Minderjährigen oder auch bei der Geburt von Kindern von Schutzberechtigten in Deutschland von Bedeutung ist. Auch die Auswirkungen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs bezüglich des Elternnachzugs zu unbegleitet eingereisten Minderjährigen werden besprochen.
Referentin: Melanie Skiba, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e. V. Veranstalter: Ökumenische Flüchtlingsarbeit in der Region Heilbronn in Kooperation mit dem Flüchtlingsrat BW, Gefördert vom Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration.
Anlässlich des 25. Geburtstags von AMICA e.v. findet am 29. September 2018 in Freiburg der Internationale Fachtag zum Thema „Was uns stark macht. Empowerment für geflüchtete Frauen und Mädchen“ statt. Neben Veranstaltungen im Plenum werden verschiedene Workshops angeboten. Hierbei werden Fachkräfte aus internationalen Projekten der Organisation vor Ort sein. Eingeladen sind alle Haupt- und Ehrenamtlichen, die in der Beratung für geflüchtete Menschen tätig sind, sowie alle Interessierten.
Begleitung von Flüchtlingen beim Zugang zu Ausbildung und Arbeit
Fach-Fortbildung als ehrenamtliche Ausbildungs- und Jobpatinnen und -paten in Stuttgart
Die Fortbildung baut auf dem Wissen und den Praxiserfahrungen der Netzwerkträger auf. Sie bietet freiwillig Engagierten den notwendigen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und die praktischen Handlungsmöglichkeiten. Fortbildung „Begleitung von Flüchtlingen beim Zugang zu Ausbildung und Arbeit“ in Stuttgart (PDF). Beginn: 06.11.2018, Anmeldeschluss 28.10.2018
07.12.2018
Tagung: Der Kurden-Konflikt — Aktuelle Herausforderungen und die internationale Beteiligung
7. bis 9. Dezember 2018, Evangelische Akademie Bad Boll
Auf der von der Evangelischen Akademie Bad Boll veranstalteten Tagung soll die komplexe Situation der Kurden im Nahen Osten analysiert werden. Außerdem werden die Handlungsmöglichkeiten sowie die Verantwortung der Bundesregierung und Europas hinterfragt. Hierbei liegt der Fokus vor allem auf Waffenlieferungen und humanitärer Hilfe. Die Tagung richtet sich an Mitarbeitende in der Entwicklungszusammenarbeit, bei Hilfswerken, Organisationen und Stiftungen und Haupt- und Ehrenamtliche in der Flüchtlingsarbeit. Mehr Infos zur Tagung
Am 14. Juli findet unsere Sommertagung mit dem Titel „Heimat-Los?!“ statt. Neben einem flüchtlingspolitischen Vortrag von Bernd Mesovic (PRO ASYL) werden wieder unterschiedliche Arbeitsgruppen zu aktuellen Themen aus der Flüchtlingsarbeit angeboten. Unter Weiterlesen... finden Sie das Programm der Tagung am 14. Juli. Eine Anmeldung ist noch bis 8. Juli möglich.
Schnuppermitgliedschaften beim Flüchtlingsrat verschenken
Aktion zum 30-jährigen Jubiläum
Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg feiert dieses Jahr sein 30-jähriges Bestehen. Aus diesem Anlass gibt es eine besondere Aktion: Bis zum Tag der offiziellen Jubiläumsfeier am 7. September besteht die Möglichkeit, eine einjährige Schnuppermitgliedschaft zu verschenken. Alle, die auf diese Weise ein neues Mitglied werben, erhalten ein kleines Präsent vom Flüchtlingsrat. Die Mitgliedschaft endet automatisch nach einem Jahr, es sei denn das Schnuppermitglied entscheidet sich explizit dafür, sie in eine reguläre Mitgliedschaft umzuwandeln. Formular: Schnuppermitglieder werben
Save the Date: Feier zum 30-jährigen Bestehen des Flüchtlingsrats BW
Der Flüchtlingsrat feiert am 7. September 2018 sein 30-jähriges Bestehen und lädt Mitglieder, Weggefährt*innen und sonstige Interessierte herzlich dazu ein. Das Einladungsschreiben wird in Kürze auf unserer Homepage abrufbar sein.
„Rettet das Recht auf Asyl!“ — Rundbrief zum Tag des Flüchtlings da!
Der Rundbrief zum Tag des Flüchtlings kann ab sofort auf unserer Homepage abgerufen und bestellt werden.
Datenschutzgrundverordnung: Einwilligung zur Veröffentlichung der Kontaktadressen
Auf unserer Homepage sind Kontaktadressen für die Flüchtlingsarbeit in BW aufgeführt. Anlässlich des Inkrafttretens der Datenschutzgrundverordnung weisen wir darauf hin, dass Beratungsstellen und Initiativen, die auf unserer Homepage gelistet sind, jederzeit die Löschung bzw. Änderung ihrer Daten per E-Mail veranlassen können.
Solidarität braucht Solidarität! Unterstützen Sie unsere politische und praktische Arbeit für Flüchtlinge durch eine Mitgliedschaft, eine Fördermitgliedschaft oder eine Spende an: Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V. , GLS Bank, BLZ 430 609 67, Kto. Nr. 70 07 11 89 01, IBAN: DE66 4306 0967 7007 1189 01, BIQ: GENODEM1GLS
Autor*innen der Beiträge: Seán McGinley, Melanie Skiba, Clara Schlotheuber, Sebastian Röder, Laura Gudd, Volker Löffler, Julian Staiger, Stella Hofmann, Jana Pfeiffer Redaktion: Ulrike Duchrow, Bärbel Mauch
Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, schicken Sie uns bitte eine E-Mail an info@fluechtlingsrat-bw.de.
Der Newsletter wird im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ gefördert durch das Land Baden-Württemberg, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration. Der Flüchtlingsrat BW wird außerdem unterstützt durch PRO ASYL, das Diakonische Werk Württemberg, die Evangelische Kirche Baden, die UNO-Flüchtlingshilfe und die Diözese Rottenburg-Stuttgart.