Liebe Mitglieder, Fördermitglieder und Interessierte,
die neue Bundesregierung hat nun offiziell ihre Arbeit aufgenommen — und gleich der erste Gesetzesentwurf, mit dem der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte neu geregelt werden soll, verheißt flüchtlingspolitisch nichts Gutes für die neue Legislaturperiode. Aber es gibt auch Erfreuliches zum Thema Familiennachzug zu berichten: So gab es ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das ehemals unbegleiteten Minderjährigen, die nun die Flüchtlingseigenschaft haben, neue Möglichkeiten für den Elternnachzug auch nach dem 18. Geburtstag eröffnet. Auch erschienen einige sehr nützliche Arbeitshilfen zum Familiennachzug, die Sie unter „Publikationen & Materialien“ abrufen können. Ganz herzlich möchten wir Sie einladen zu unserem „Fachtag Syrien“, der am 12. Mai in Offenburg stattfinden wird. Die aktuelle Situation in Syrien wird dabei ebenso im Fokus stehen wie die Themen Familienzusammenführung, Aufenthaltsverfestigung und Widerufsverfahren, Politisches Engagement von syrischen Geflüchteten sowie Wohnen. Abgerundet wird die Veranstaltung mit einer Podiumsdiskussion. Über Ihre Anmeldung bis zum 7. Mai freuen wir uns sehr. Außerdem möchten wir Sie auf unsere Veranstaltungsreihe „Die Roma sind nicht schuld am Krieg in Syrien“ aufmerksam machen. An sieben Terminen an verschiedenen Orten in Baden-Württemberg (Heidelberg, Freiburg, Konstanz, Stuttgart, Nürtingen, Esslingen und Pforzheim) wird die Situation der Minderheit der Rom*nija aus den Staaten des ehemaligen Jugoslawiens erörtert. Wie gewohnt haben wir auch weitere Fortbildungsveranstaltungen für Ehrenamtliche im Programm, diese finden Sie in der Kategorie „Veranstaltungshinweise“.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und schöne Frühlingstage!
Der Vorstand und die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrats.
Hinweis: Wenn Sie am Ende der jeweiligen Beiträge auf „Weiterlesen...“ klicken, gelangen Sie zur ausführlichen Darstellung auf unserer Homepage und finden dort auch zahlreiche weitere Dokumente und Medienberichte.
1. FLÜCHTLINGSARBEIT
Informationen, Tipps und Arbeitshilfen zur praktischen Flüchtlingshilfe in BaWü und darüber hinaus.
Unternehmen setzen sich für Bleiberecht ein
Über 80 Firmen unterstützen Initiative — Gespräch mit Innenminister Strobl
Über 80 baden-Württembergische Firmen, darunter große und namhafte Unternehmen wie Vaude und Trigema, fordern ein Bleiberecht für berufstätige Geflüchtete. Hierzu hat es kürzlich ein Gespräch mit Innenminister Thomas Strobl gegeben. Dieser kündigte an, das Anliegen mit Bundesinnenminister Seehofer erörtern zu wollen. Stuttgarter Zeitung (23.04.18): „Flüchtlinge sollen als Mitarbeiter bleiben dürfen“
Aktualisierte Analyse zur politischen Situation in Gambia (Stand März 2018)
Das kleinste Land Afrikas hat in Baden-Württemberg eine große Relevanz. Aufgrund des bundesweiten Verteilungsschlüssels leben viele Flüchtlinge aus Gambia in Baden-Württemberg. Bis Juli 2017 wurden fast alle gambischen Geflüchteten nach Baden-Württemberg verteilt. Inzwischen sind neben Baden-Württemberg auch Bayern, Hessen, Niedersachsen, NRW, Sachsen-Anhalt und Thüringen für Asylanträge gambischer Geflüchtete zuständig.
Unter dem Slogan „Integrationsmanagement“ existiert seit Kurzem (endlich) eine landesweite Finanzierung für hauptamtliche Stellen in der Anschlussunterbringung. Wie aber managt man Integration und welche Möglichkeiten haben die neuen Hauptamtlichen?
Arbeitshilfe „Datenschutz in der Migrationsberatung“
Die Broschüre „Datenschutz in der Migrationsberatung“ des Paritätischen möchte Beratungsfachkräften in MBE-Einrichtungen Hilfestellung im Umgang mit datenschutzrechtlichen Vorgaben geben. Globalisierung und Digitalisierung stellen die Verwendung und Preisgabe persönlicher Daten heute stärker denn je in den Mittelpunkt Sozialer Arbeit. Aufgrund des Anstiegs der Zahlen von Neuzuwanderer*innen wächst die Nachfrage nach persönlicher Beratung stetig. Auch weichen Beratungsstellen immer öfter auf datenschutzrechtlich sensible Mittlungsträger wie E-Mails, Facebook oder Apps aus. Diese und andere Aspekte werden in der Broschüre behandelt. Link zur Arbeitshilfe für die Migrationsberatung
„Jeder Abschied ist schwer“
Handreichung für Ehrenamtliche in der Flüchtlingsarbeit
Die Handreichung soll Ehrenamtlichen in der Flüchtlingsarbeit eine Hilfestellung geben, wenn sie mit Trennungen, z.B. aufgrund von Abschiebungen, Umverteilung/Wegzug der Geflüchteten oder dem Ende des Engagements konfrontiert sind. In der Handreichung werden praktische Tipps gegeben, wie der Abschied für alle Beteiligten gut gestaltet werden kann und wie Ehrenamtliche für sich selbst sorgen können. Erzbistum Paderborn, März 2018: „Jeder Abschied ist schwer...“
Gemeinschaftsunterkünfte zeichnen sich häufig durch eine eingeschränkte Privatsphäre aus. Sozialarbeiter*innen und Unterkunftsleitungen sollen hier, unter häufig schwierigen Bedingungen, sowohl ein möglichst harmonisches Zusammenleben organisieren als auch die Bedürfnisse und Rechte der einzelnen Bewohner*innen achten.
Neues Projekt des Katholischen Bildungswerks Stuttgart
Das Katholische Bildungswerk Stuttgart hat ein neues Projekt mit dem Namen „Ankunft Stuttgart“ ins Leben gerufen. Es geht um einen Lernort für Geflüchtete, Möglichkeiten der Vernetzung und Unterstützung und um die Durchführung von Veranstaltungen.
Erstorientierungskurse haben Kapazitäten frei
In den bundesweiten vom BAMF koordinierten Erstorientierungskursen geht es um eine niedrigschwellige Vermittlung von Deutschkenntnissen inhaltlich kombiniert mit Themen zur Orientierung im Leben in Deutschland. In diesen Kursen sind in Baden-Württemberg teilweise noch Plätze frei. Hierzu informiert die Liga der Freien Wohlfahrtspflege mit einem Informationsblatt.
Garantiefonds Hochschule: Unterstützung für studieninteressierte Geflüchtete
Der Garantiefonds Hochschule bietet eine Beratungs- und Fördermöglichkeit für studieninteressierte Geflüchtete und andere Zugewanderte. Dabei werden die entsprechenden Personen studienvorbereitend intensiv betreut und begleitet. Beratungsstellen des Garantiefonds Hochschule gibt es für Baden-Württemberg in Freiburg, Stuttgart und Ludwigshafen/Rhein. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von mobilen Beratungsstellen.
Am 21. März haben rund 40 Personen gegen die Sammelabschiebungen vom Flughafen Karlsruhe / Baden-Baden demonstriert. Anlass war der 18. Jahrestag der Aufnahme von Sammelabschiebungen in die Westbalkanstaaten, der internationale Tag gegen Rassismus und die an diesem Tag stattfindende Sammelabschiebung nach Serbien und Mazedonien.
Informationen zur Flüchtlings- und Migrationspolitik BaWü, BRD und EU
Erfolg für Baden-Württemberg bei Integrationsminister*innenkonferenz
Zwei Anträge zur Verbesserung der Situation Geflüchteter auf dem Arbeitsmarkt angenommen
Bei der Integrationsminister*innenkonferenz am 15./16. März in Nürnberg wurden zwei von Baden-Württemberg eingebrachte Anträge, die die Situation von Geduldeten verbessern sollen, mit breiter Mehrheit angenommen. „So fordern wir die neue Bundesregierung auf, die Duldung für Geflüchtete einzuführen, die ihre im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen anerkennen lassen wollen. Außerdem soll eine Förderlücke geschlossen werden, die Geflüchtete an der Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums hemmt“, erklärt Baden-Württembergs Minister für Soziales und Integration, Manne Lucha. Das Geforderte müsste durch die neue Bundesregierung umgesetzt werden, um in Kraft zu treten. Pressemitteilung des Sozialministeriums BW (16.03.2018)
In letzter Zeit wurden weitere Fälle bekannt, in denen selbst in besonders extremen Fällen Härtefallanträge abgelehnt werden. Es sind Meldungen, die den eigentlichen Sinn der Härtefallkommission ad absurdum führen. Scheinbar hat die politische gewollte „Null-Toleranz-Linie“ Vorrang vor Humanität und Würdigung von Integrationsleistungen. Eine ähnliche Kritik hatte kürzlich der scheidende Vorsitzende Dr. Edgar Wais formuliert. Zu den neuesten Fällen dokumentieren wir eine Pressemitteilung des Bündnisses move.on Menschenrechte Tübingen e.V.
Protest gegen Entwurf für ein „Familiennachzugsneuregelungsgesetz“
Aktuell befindet sich ein Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte in der Ressortabstimmung. Der Entwurf sieht vor, dass ab 1. August 2018 monatlich Visa für bis zu 1000 nachzugswillige Familienangehörige von subsidiär Geschützten erteilt werden sollen. In die Entscheidung, wer nachziehen darf, sollen u.a. Integrationsaspekte (z.B. Lebensunterhaltssicherung, ausreichender Wohnraum), Kindeswohlinteressen, die Dauer der Familientrennung und konkrete Gefahren für Leib und Leben einfließen. Darüber hinaus gibt der Gesetzesentwurf an, dass der Elternnachzug zu subidiär geschützten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umF) künftig nur noch dann bewilligt werden soll, wenn der Lebensunterhalt gesichert und ausreichender Wohnraum vorhanden ist. Darüber hinaus steht der Familiennachzug zu Personen mit nationalem Abschiebungsverbot generell zur Disposition. Gegen den Entwurf regte sich breiter Protest zivilgesellschaftlicher Organisationen, u.a. von PRO ASYL, der Diakonie Rheinland-Pfalz und dem Verband binationaler Familien und Partnerschaften. Angesichts der humanitären Tragweite der angedachten Änderungen bitten wir Sie darum, frühzeitig auf Ihre Bundestagsabgeordneten vor Ort zuzugehen und sich für das Recht auf Familiennachzug stark zu machen.
In ihrem Koalitionsvertrag hat die neue Bundesregierung viele neue Regelungen im Hinblick auf die Flüchtlingspolitik formuliert. Darunter findet sich auch die Entscheidung, Geflüchtete zukünftig für die Dauer ihres Asylverfahrens und Menschen mit abgelehntem Asylantrag darüber hinaus bis zu ihrer Abschiebung in sogenannten AnKER-Zentren unterzubringen. Nur noch Personen mit einer nicht weiter definierten „guten Bleibeprognose“ sollen noch auf Landkreise und Kommunen verteilt werden. Viele Verbände und Organisationen kritisieren die Zentren als integrationsfeindlich und fürchten zahlreiche menschenrechtliche Einschränkungen. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht kritischer Stellungnahmen und Presseerklärungen zu den Ergebnissen des Koalitionsvertrags im Hinblick auf die Flüchtlingspolitik im Allgemeinen und die AnKER-Zentren im Besonderen. Diese gehen auch auf die Auswirkungen ein, die die Isolierung von Geflüchteten in Lagern auf die zukünftige Flüchtlingsarbeit haben wird:
Studie zu Auswirkungen der Wohnsitzauflage nach § 12a AufenthG
Anlässlich der Pläne, eine landesweite Wohnsitzauflage in Sachsen einzuführen, befasste sich eine Studie des Mercator Forums Migration und Demokratie an der Technischen Universität Dresden mit der Ausgestaltung und Zielsetzung von Wohnsitzauflagen gemäß § 12a AufenthG. Unter anderem kommt die Studie zu dem Schluss, dass Wohnsitzauflagen nicht als singuläres Instrument bei der Integration eingesetzt werden sollen, da „Integration ein multidimensionaler Prozess [sei], der nur bedingt politisch steuerbar ist“.
PRO ASYL aktualisiert Hinweise für Geflüchtete aus Afghanistan und deren Berater*innen
Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg (EuGH) vom 12. April 2018 behält ein unbegleiteter Minderjähriger sein Recht auf Elternnachzug, wenn er zum Zeitpunkt der Asylantragstellung noch minderjährig war und ihm später die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird. Voraussetzung ist, dass der Elternnachzug innerhalb von drei Monaten nach Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft beantragt wird. Der Entscheidung lag zwar ein Fall aus den Niederlanden zu Grunde. Sie ist aber vollumfänglich auf Deutschland übertragbar, denn der Elternnachzug beruht auf der sog. Familienzusammenführungsrichtlinie und deren Interpretation durch den EuGH ist auch für Deutschland verbindlich.
VGH Hessen: Vorläufige Ausbildungsduldung für Person aus „sicherem Herkunftsstaat“
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 15.02.2018 die zuständige Ausländerbehörde verpflichtet, einem albanischen Staatsangehörigen vorläufig eine Ausbildungsduldung nach § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG zu erteilen. Die Person war im Juli 2015 nach Deutschland eingereist, hatte jedoch keinen Asylantrag gestellt. Die Tatsache, dass der Kläger keinen Asylantrag gestellt hat, rechtfertigt nach Ansicht des Gerichts kein Beschäftigungsverbot nach § 60a Abs. 6 Nr. 3 AufenthG, der Verzicht auf die Asylantragstellung ist folglich nicht als rechtsmissbräuchlich anzusehen. Allerdings hat diese Entscheidung aus Hessen keine unmittelbare Bedeutung für Baden-Württemberg. Daher wird man hier in Fällen, in denen niemals ein Asylantrag gestellt wurde, weiterhin mit einer Ablehnung der Ausbildungsduldung durch das Regierungspräsidium Karlsruhe rechnen müssen.
4. Neue Publikationen & Materialien
Informationsbroschüren für Geflüchtete
Flüchtlingsrat Baden-Württemberg und Werkstatt Parität veröffentlichen Flyer für Geflüchtete
Mit diesen Broschüren erhalten Geflüchtete und Unterstützer*innen einen Überblick über die Rechte und Möglichkeiten von Personen mit einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung. Die Flyer Basisinformationen Duldung und Basisinformationen Aufenthaltsgestattung informieren die Betroffenen zu den Themen Bildung, Arbeit, Sozialleistungen, Unterbringung, Familiennachzug und aufenthaltsrechtliche Perspektiven. Die Broschüre Arbeitserlaubnisverfahrenfür Gestattete und Geduldete vertieft die Informationen zum Arbeitsmarktzugang der Zielgruppe. Die Broschüre zur Ausbildungsduldung erläutert die grundsätzlichen Voraussetzungen und Ausschlusskriterien der Ausbildungsduldung. Vier weitere Broschüren informieren über aufenthaltsrechtliche Perspektiven von Geduldeten (Bleiberechtsregelungen nach § 25a und § 25b AufenthG, Härtefallantrag, Aufenthaltsrecht für qualifizierte Geduldete nach § 18a AufenthG). Die Werkstatt PARITÄT und der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg sind Teil des Netzwerks „Netzwerk zur Integration von Flüchtlingen in Arbeit“ (NIFA). Eine telefonische oder schriftliche Erstberatung und Informationen über die zuständige Beratungsstelle erhalten Sie beim Flüchtlingsrat Baden-Württemberg. Weitere Informationen zu NIFA erhalten Sie unter www.nifa-bw.de.
Die Eltern dürfen nach Deutschland kommen, ihre minderjährigen Kinder nicht. In dieser — mit „gesundem Menschenverstand“ nicht wirklich zu erfassenden — Situation befinden sich derzeit viele Familien. Dieses Dilemma führt häufig dazu, dass nur ein Elternteil — manchmal auch beide — zum unbegleiteten minderjährigen Flüchtling nach Deutschland einreist, in der Hoffnung, die verbliebenen Familienmitglieder möglichst bald nachzuholen. Für diese Konstellation — und nur diese (!) — sind nachfolgende Hinweise gedacht. Sie liefern dabei kein „Allheilmittel“ und ersetzen auch keine einzelfallbezogene (Rechts-)Beratung, sondern wollen auf Fallstricke und typische Probleme hinweisen und einige (hoffentlich) praxistaugliche Tipps geben. Hinweise zum Familienasyl und „Kaskadennachzug“ (Stand: 12.04.2018)
Familiennachzug aus Eritrea
Arbeitshilfe der Caritas Freiburg für Berater*innen
Die Caritas Freiburg hat eine 15-seitige Arbeitshilfe für Berater*innen zum Thema „Familiennachzug aus Eritrea“ veröffentlicht. Arbeitshilfe „Familiennachzug aus Eritrea“
Diakonie veröffentlicht Broschüre zur Familienzusammenführung im Dublin-III-Verfahren
In Deutschland leben bis zu 460.000 Menschen, die weder eine Aufenthaltserlaubnis noch eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung haben. Für diese Personengruppe haben Caritas und das Deutsche Rote Kreuz ein Beratungshandbuch herausgegeben. Es skizziert die Rechtslage, wenn es zum Beispiel um Versorgung bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt, um den Zugang der Kinder zu Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie um Arbeit und Wohnen geht.
Handbuch für Ehrenamtliche: Wie kann ich Geflüchtete bei der Arbeitssuche unterstützen?
Das vom Deutschen Roten Kreuz und dem Netzwerk „Unternehmen integrieren Flüchtlinge“ herausgegebene Handbuch stellt die wesentlichen Informationen zum Thema Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten anschaulich dar. Es erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen, Möglichkeiten zur Förderung des Spracherwerbs, Grundlegendes zum Thema Bewerbung, Ausbildung und zur Berufsanerkennung. Dabei wird dargestellt, welche Rolle Ehrenamtliche bei den jeweiligen Schritten übernehmen können und wo sie Unterstützung erhalten können. Handbuch für Ehrenamtliche: Wie kann ich Geflüchtete bei der Arbeitssuche unterstützen?
Informationen zur Kindertagespflege in zehn Sprachen
Service des Bundesverbandes für Kindertagespflege
Um Eltern mit Fluchterfahrungen über die Möglichkeit der Betreuung in Kindertagespflege zu informieren, hat der Bundesverband für Kindertagespflege auf seiner Homepage schriftliche Materialien und einen Film in zehn Sprachen bereitgestellt. Weitere Informationen und Materialien aus dem Projekt „Kinder aus Familien mit Fluchterfahrungen in der Kindertagespflege“, das durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wird, gibt es auf der Homepage des Bundesverbandes. Informationen zur Kindertagespflege in zehn Sprachen
Der animierte Film informiert insbesondere geflüchtete Frauen (und Männer) über ihre Rechte und das Verbot von Gewalt gegen Frauen in Deutschland. Die kultursensiblen Illustrationen, die nach intensivem Austausch mit geflüchteten Frauen entstanden sind, thematisieren häusliche Gewalt, Zwangsheirat und andere Gewaltformen gegen Frauen. Der Erklär-Film unterstreicht besonders die Möglichkeiten des selbstbestimmten und gleichberechtigten Lebens von Frauen in Deutschland. Er soll weibliche Geflüchtete dazu ermutigen, ihre Rechte wahrzunehmen im Falle von Gewalt nicht zu schweigen und sich an Polizei und Beratungsstellen zu wenden. Der Erklär-Film steht auf YouTube in deutscher, arabischer und englischer Sprache zum kostenlosen Download zur Verfügung.
Mit einem in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Polnisch, Russisch, Arabisch und Farsi verfügbaren Video möchte die Caritas über die Gefahren regelmäßigen Alkoholkonsums aufklären und Betroffenen dabei helfen, ihr Suchtrisiko einzuschätzen.
Donnerstag, 3. Mai, 18:30-21:00 Uhr, Diakonisches Werk Heidelberg,1. OG Karl-Ludwig-Straße 6, 69115 Heidelberg Das sogenannte Dublin-System ist seit langem Bestandteil der Asylpolitik Europas. Noch entscheidet die Dublin-III-Verordnung darüber, welcher Staat für die inhaltliche Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. In der Veranstaltung werden zunächst die wesentlichen Prinzipien, auf denen das Dublin-System fußt, vorgestellt. Nach einer Klärung, für wen die Dublin-III-Verordnung gilt — und für wen sie nicht gilt —, werden aktuelle Probleme aus der Praxis unter Berücksichtigung der Entwicklungen in der Rechtsprechung erörtert. Es besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Referent: Sebastian Röder (Jurist beim Flüchtlingsrat Baden-Württemberg) Veranstalter: Flüchtlingsrat Baden-Württemberg in Kooperation mit dem Asylarbeitskreis Heidelberg. Gefördert vom Land Baden-Württemberg (Innenministerium). Anmeldung:mirjam.kern@dwhd.de
Freitag, 4. Mai, von 14 bis 17.30 Uhr in der Aula der Hochschule Esslingen, Standort Flandernstraße, Flandernstraße 101, 732 Esslingen
An der Hochschule Esslingen stellt die Projektgruppe „Homosexualität und Transidentität als Fluchtgrund“ am 4. Mai im Rahmen einer Release-Veranstaltung ihre Arbeit vor. Sie hat sich in den vergangenen zwei Semestern intensiv mit dem Thema beschäftigt.
Samstag, 5. Mai 2018, 10:00-17:00, Kursaal Bad Cannstatt (Kleiner Kursaal) Königsplatz 1, 70372 Stuttgart-Bad Cannstatt
Der Fachtag „Theater Integrates People 2018“ bietet ein Forum für Austausch und Vernetzung zwischen interkulturell arbeitenden Kulturschaffenden, Institutionen, Politik, Multiplikatoren und Theaterbegeisterten. Der Fachtag wird auf Englisch und Deutsch stattfinden. Eine Anmeldung ist möglich über christina.neidenbach@amateurtheater-bw.de. Flyer „Fachtag: Theater integrates People 2018“
15.05.2018
Aktuelles — Recht und Politik im Bereich Flucht, Migration und Integration
Dienstag, 15. Mai, 18:00-21:00, Caritasverband für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Weihbischof- Gnädinger-Haus, Alois-Eckert-Straße 6, 79111 Freiburg
Was ist gerade los — rechtlich wie politisch? Darum soll es an diesem Abend in drei Themenblöcken gehen:
- Aktuelle Gerichtsurteile (bspw. Familiennachzug, Dublin-Verfahren, Entscheidungspraxis Syrien und Afghanistan) und deren Bedeutung für die Praxis.
- Ausblick: Welche politischen Veränderungen deuten sich im Rahmen des Koalitionsvertrages an? Welche Möglichkeiten der politischen Einflussnahme bestehen?
Die Veranstaltung ist kostenfrei. Um Anmeldung wird gebeten bis spätestens Montag, den 14.05.2018, per E-Mail an Theresa.Stecklum@caritas-bh.de oder telefonisch unter 0761-8965-446.
Die Ausbildungsduldung ist nach wie vor in aller Munde. Insbesondere abgelehnten Asylbewerbern bietet sie die Aussicht auf ein „Bleiberecht“ in Deutschland. Unter welchen Voraussetzungen die Ausbildungsduldung erteilt wird und welche Probleme in der Praxis auftreten, soll in dem Workshop vorgestellt und diskutiert werden. Referent: Sebastian Röder (Jurist beim Flüchtlingsrat Baden-Württemberg) Veranstalter: Flüchtlingsrat Baden-Württemberg in Kooperation mit dem Asylarbeitskreis Heidelberg. Gefördert vom Land Baden-Württemberg (Innenministerium).
Dienstag, 26. Juni, 19:00 bis 21:30, Alte Seegrasspinnerei, Plochingerstr. 14, 70622 Nürtingen
Wer eine Ausbildung absolviert oder in Kürze beginnt, darf in Deutschland bleiben, auch wenn der Asylantrag abgelehnt wurde – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Bei dieser Veranstaltung werden die rechtlichen Grundlagen zur Ausbildungsduldung und die notwendigen praktischen Schritte im Einzelfall vorgestellt. Dabei lauern diverse Hürden und Fallstricke. Bei der Veranstaltung stellen sich auch geflüchtete Menschen vor, die eine Ausbildungsduldung bekommen haben.
Referent*innen: Andreas Linder (AWO Kreisverband Esslingen) und Melanie Skiba (Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)
Veranstalter: AWO Kreisverband Esslingen e.V. in Kooperation mit dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg / Netzwerk zur Integration von Flüchtlingen in Arbeit (NIFA)
Am 12. Mai findet unser Fachtag Syrien im Kulturforum Offenburg in den Räumen der VHS, Weingartenstraße 34B statt. Neben einem Hauptvortrag zur Entstehung des Bürgerkriegs und den aktuellen Entwicklungen in Syrien erwarten Sie Arbeitsgruppen zu den Themen Familiennachzug, Widerrufsverfahren und Aufenthaltsverfestigung, politisches Engagement und Wohnen. Anschließend findet eine Podiumsdiskussion mit Publikumsrunde mit Expert*innen und Politikern aus dem Bundes- und Landtag statt. Das Programm sowie die Online-Anmeldung finden Sie unten. Anmeldeschluss ist Montag, der 7. Mai 2018. Weiterlesen …
Veranstaltungsreihe an sieben Orten vom 9. bis 18. Mai
Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg führt im Mai eine Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Die Roma sind nicht schuld am Krieg in Syrien“ durch. Unterstützt wird die Veranstaltungsreihe durch die Stiftung :do, die Rosa-Luxemburg-Stiftung und eine Vielzahl an lokalen Partnerorganisationen
Unter Weiterlesen... finden Sie die Dokumentation der Tagung am 24. März. Das nächste Plenum findet am 14. Juli 2018, diesmal wieder im Bürgerzentrum West, Bebelstraße 22, 70193 Stuttgart statt. Weitere Informationen finden Sie demnächst auf unserer Homepage.
Solidarität braucht Solidarität! Unterstützen Sie unsere politische und praktische Arbeit für Flüchtlinge durch eine Mitgliedschaft, eine Fördermitgliedschaft oder eine Spende an: Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V. , GLS Bank, BLZ 430 609 67, Kto. Nr. 70 07 11 89 01, IBAN: DE66 4306 0967 7007 1189 01, BIQ: GENODEM1GLS
Autor*innen der Beiträge: Seán McGinley, Melanie Skiba, Clara Schlotheuber, Sebastian Röder, Laura Gudd, Volker Löffler, Julian Staiger, Stella Hofmann Redaktion: Ulrike Duchrow
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Der Newsletter wird im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ gefördert durch das Land Baden-Württemberg. Der Flüchtlingsrat BW wird außerdem unterstützt durch PRO ASYL, das Diakonische Werk Württemberg, die Evangelische Kirche Baden und die Diözese Rottenburg-Stuttgart.