Liebe Mitglieder, Fördermitglieder und Interessierte!
Auch 2018 werden uns Engagierte in der Flüchtlingsarbeit wieder zahlreiche Herausforderungen erwarten, so viel ist nach den ersten zwei Monaten dieses Jahres bereits sicher. Der Koalitionsvertrag für die neue GroKo, sollte sie denn kommen, enthält nahezu nur Bestimmungen, die die Rechte von Geflüchteten beschneiden. Unsere grün geführte Landesregierung scheint sich derweil im Abschieberausch zu befinden. So häufen sich Fälle, rechtlich — vom Menschlichen ganz zu schweigen — höchst zweifelhafter Abschiebepraktiken, zwei besonders drastische aktuelle Fälle schildern wir in der Rubrik „Flüchtlingspolitik“. Und natürlich beteiligte sich Baden-Württemberg auch am 20. Februar wieder an den Afghanistanabschiebungen – als eines von nur vier Bundesländern! Aber auch in diesen eher tristen Zeiten gibt es positive Nachrichten: So gab es einige wegweisende Urteile, u.a. in den Bereichen Ausbildungsduldung und -förderung, die wir in der Rubrik „Aus der Rechtsprechung“ darstellen. Darüber hinaus fanden sich am 27. Januar zahlreiche Ehrenamtliche aus verschiedenen Teilen des Regierungsbezirks Tübingen zusammen, um in den Austausch zu kommen und gemeinsam aktiv zu werden. Und schließlich können Sie sich auf unsere nächste Tagung mit Mitgliederversammlung „Grenzüberschreitungen“ am 24. März in Stuttgart freuen, die neben einem Input zur Situation in der arabischen Welt spannende Arbeitsgruppen (z.B. zum Klageverfahren und zur Situation im Iran) enthalten wird. In der Mitgliederversammlung am Nachmittag werden dann die Anliegen und Vorhaben des Vereins und seiner Mitglieder im Fokus stehen. Wenn Sie aktiv Ihre Stimme für Geflüchtete erheben und unsere Arbeit unterstützen möchten, freuen wir uns sehr über Ihr Beitrittsformular in unserem Postfach! Aufgrund einer Kürzung der Fördermittel in unserem Landesprojekt sind wir derzeit ganz besonders auf Ihre Unterstützung angewiesen.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre!
Der Vorstand und die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrats.
Hinweis: Wenn Sie am Ende der jeweiligen Beiträge auf „Weiterlesen...“ klicken, gelangen Sie zur ausführlichen Darstellung auf unserer Homepage und finden dort auch zahlreiche weitere Dokumente und Medienberichte.
1. FLÜCHTLINGSARBEIT
Informationen, Tipps und Arbeitshilfen zur praktischen Flüchtlingshilfe in BaWü und darüber hinaus.
Pressemitteilung des Flüchtlingsrates Baden-Württemberg, 29.01.2018
Etwa 30 Ehrenamtliche aus verschiedenen Gemeinden im Regierungsbezirk Tübingen kamen am Samstag, den 27. Januar, in Sigmaringen zum Austausch zusammen. Marion Martin von der Caritas Region Biberach-Saulgau traf mit ihrem Vortrag „Herausforderungen und Probleme der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit“ zentrale Anliegen vieler Anwesenden und fand motivierende Worte.
Neue Ausschreibung: „Vielfalt gefällt! Orte des Miteinanders“
Programm der Baden-Württemberg-Stiftung in Kooperation mit der Allianz für Beteiligung unterstützt neue Projekte in Baden-Württemberg
Ab sofort läuft die neue Ausschreibung zum Programm „Vielfalt gefällt! Orte des Miteinanders“. Das Programm der Baden-Württemberg-Stiftung in Kooperation mit der Allianz für Beteiligung unterstützt neue Projekte in Baden-Württemberg, die die Teilhabe von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte am gesellschaftlichen Leben fördern und eine Kultur des Zusammenlebens schaffen. Bewerben können sich bis zum 13. April ausschließlich zivilgesellschaftliche Gruppen mit und ohne eingetragene Rechtsform aus Baden-Württemberg. Flyer Website
Hilfeaufruf für nach Mazedonien zurückgekehrte Familie
Der Arbeitskreis Asyl Schwäbisch Gmünd e.V. wendet sich mit dem Schicksal der Flüchtlingsfamilie Demirovski an die Öffentlichkeit. Die Roma-Familie ist nach Mazedonien „freiwillig ausgereist“, ihr droht nun die Obdachlosigkeit. Der Vater leidet an Multipler Sklerose. Eine prophylaxische Therapie in Mazedonien zu erhalten, ist insbesondere für die ausgegrenzte Volksgruppe der Roma unmöglich. Wegen der hohen Kosten des Medikamentes (monatlich 1.419 Euro) ist ein privater Kauf unerschwinglich. Sollte die Therapie abgebrochen werden, ist nach fachärztlicher Beurteilung von einer raschen Verschlechterung des Gesundheitszustandes auszugehen. Eine finanzielle staatliche Unterstützung gibt es auch bei einer freiwilligen Rückkehr für die Familie nicht. Daher bittet der Arbeitskreis um Spenden. Damit sollen zumindest anfänglich Therapiekosten in Mazedonien übernommen werden bis die Familie, im Rahmen ihrer Möglichkeiten als diskriminierte Minderheit, wieder Fuß gefasst hat. Flyer Hilfeaufruf Familie Demirovski
Leider haben sich bisher im Diskurs und den Aufgabenstellungen relativ wenige klare Standards und Mindestanforderungen an Flüchtlingssozialarbeiter*innen entwickelt. Dies macht es häufig schwer, das eigene Arbeitsfeld klar zu benennen und auch gegenüber anderen Arbeitsfeldern (inner- und außerhalb der Sozialarbeit) abzugrenzen. Wir verweisen hier auf zwei Broschüren, die sich dem Thema „Standards und Rolle einer professionellen Sozialarbeit“ widmen.
Studie zu ehrenamtlichem Engagement für Geflüchtete
Eine Studie mit dem Titel „Integration durch Engagement“ untersucht, wie ehrenamtliche Hilfen die Integration und Partizipation von Geflüchteten unterstützen, welche Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement im Flüchtlingsbereich vorliegen müssen und welche Probleme und Herausforderungen das Arbeitsfeld prägen. Für die Praxis der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit bietet die Studie zahlreiche Reflexionsanstöße und Impulse.
Junge Männer aus dem Aufnahmeprogramm Nordirak sollen begleitet werden
Das Modellprojekt „Yezidische Jungs in BW“ sucht Unterstützung für die Begleitung junger Yeziden, die mit dem Aufnahmeprogramm des Landes nach Baden-Württemberg gekommen sind. Gesucht werden Männer, die für die jungen Yeziden, deren Väter in vielen Fällen vom IS ermordet wurden, als positive männliche Bezugspersonen fungieren können. Im Rahmen einer Fortbildung werden die Interessenten auf diese Aufgabe vorbereitet.
Das Frauen iD Projekt vom Paritätischen Bildungswerk Bundesverband e.V. fördert bis Oktober 2018 kulturell künstlerisch niedrigschwellige Projekte von/mit/für geflüchtete/n Frauen zwischen 18 und 26 Jahren. Neben weiblichen Honorarkräften, Sachkosten, Aufwandsentschädigungen können auch Sprachmittlerinnen und Kinderbetreuerinnen gefördert werden. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Einrichtungen, die Erfahrung in der Abrechnung von öffentlichen Geldern haben. Anträge können jederzeit eingereicht werden, die Projekte müssen bis zum 01.10.2018 abgeschlossen sein. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Paritätischen Bildungswerk.
Bericht über die Aktivitäten vom 14. Dezember 2015 bis 31. Dezember 2017
Ein breites Bündnis aus der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit im Landkreis Konstanz hat mit Spenden für Roma-Familien den Fonds getragen. Jeder — ob Kind oder Erwachsener — sollte 100 Euro für einen halbwegs menschenwürdigen Start nach „freiwilliger“ Ausreise oder nach Abschiebung erhalten. So die Idee.
Am 29. Januar diskutierten 170 Personen in Ravensburg über Fluchthintergründe, die aktuelle Situation in Gambia, Perspektiven und Probleme gambischer Geflüchteter.
„Willkommen bei Freunden“-App vernetzt Initiativen und Helfer*innen
„Willkommen bei Freunden – Bündnisse für junge Flüchtlinge“ hat eine App entwickelt, die Initiativen und freiwillige Helfer*innen miteinander verbindet. Initiativen können angeben, in welchen Bereichen sie Unterstützung benötigen und ehrenamtliche Helfer*innen können sich über die App nach Initiativen in ihrer Nähe informieren und ihre Hilfe anbieten.
Ausschreibung zum Wettbewerb „Kommune bewegt Welt“
Engagement Global führt zum dritten Mal den Wettbewerb „Kommune bewegt Welt – Der Preis für herausragende kommunale Beispiele für Migration und Entwicklung“ durch. Er richtet sich an Kommunalverwaltungen, migrantische Organisationen und Eine-Welt-Akteure. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage von Engagement Global.
Kubus e.V. und die Türkische Gemeinde BW führen u.a. vier Projekte für und mit Geflüchteten durch, bei denen man sich auch engagieren kann: das Neu-InländerInnenparlament, Hope on the air, das Patenschaftsprojekt und Botschaft für Flüchtlinge. Vor allem für das Neu-InländerInnenparlament werden noch engagierte Teilnehmende mit Projektideen zu den Themen gesellschaftliches Zusammenleben, Demokratie und Toleranz gesucht. Weitere Informationen zu den einzelnen Projekten finden Sie im Folgenden:
Kochbuch „Über den Tellerrand schauen“ vom FK Ostfildern
Der Freundeskreis Asyl in Ostfildern hat gemeinsam mit Geflüchteten ein Kochbuch kreiert, in dem Rezepte aus anderen Ländern zum Nachkochen einladen. Das reich bebilderte Werk erzählt dabei auch Geschichten über die Menschen hinter den Rezepten, um so über den Tellerrand zu schauen. Flyer zum Kochbuch „Über den Tellerrand schauen“
2. FLÜCHTLINGSPOLITIK
Informationen zur Flüchtlings- und Migrationspolitik BaWü, BRD und EU
3.450 Abschiebungen im Jahr 2017 und viele extreme Einzelfälle
CDU und Grüne scheinen ihrem Ruf als „Musterländle für Abschiebungen“ gerecht werden zu wollen. Im Jahr 2017 schob die grün-schwarze Landesregierung insgesamt 3.450 Menschen ab. Auch im Jahr 2018 geht die Abschiebewelle weiter. So organisierte Baden-Württemberg allein im Januar die Abschiebung von 311 Menschen in 33 Länder.
Bei der Sammelabschiebung nach Afghanistan am 20. Februar wurden auch zwei Personen abgeschoben, die in Baden-Württemberg gelebt haben. Die einzige grün-geführte Landesregierung hat sich dieses Mal als eine von nur vier Landesregierungen an den Abschiebungen beteiligt.
Pressemitteilung der Flüchtlingsrats Baden-Württemberg, 24.1.2018
Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg zeigt sich besorgt über die schwindende Bereitschaft des Innenministeriums, gut integrierten Menschen über die Härtefallregelung eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Der Flüchtlingsrat befürchtet, dass die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, gut integrierten Menschen nach sorgfältiger Einzelfallprüfung durch die Härtefallkommission ein Bleiberecht zu gewähren, immer häufiger durchkreuzt wird.
In den bundesweiten, vom BAMF geförderten „Erstorientierungskursen“ geht es um die Vermittlung von ersten Deutschkenntnissen, inhaltlich kombiniert mit Themen zur Orientierung im Leben(salltag) in Deutschland. Zielgruppe sind primär Asylbewerber*innen mit sogenannter „unklarer Bleibeperspektive“ und Personen, die (noch) keinen Integrationskurs besuchen dürfen. Ein Kurs umfasst insgesamt 300 Unterrichtseinheiten und ist für Teilnehmende kostenlos und freiwillig.
Mindestfläche für Geflüchtete in Gemeinschaftunterkünften seit dem 1. Januar in Kraft
In Gemeinschaftsunterkünften gilt nun: Die durchschnittliche Wohnfläche pro Person muss mindestens sieben Quadratmeter betragen. Das ergibt sich aus § 8 Abs. 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes für Baden-Württemberg. Diese Regelung war allerdings lange Zeit ausgesetzt – bis zum 1. Januar dieses Jahres. Seit dem Jahreswechsel gilt die Mindestfläche. Die Stuttgarter Zeitung hat recherchiert, wie verschiedene Städte und Landkreise die Umsetzung handhaben. Artikel in der Stuttgarter Zeitung
PRO ASYL: Deutschland auf dem Weg zum Ausgrenzungsland
Flüchtlingspolitische Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen
Im Hinblick auf die Koalitionsverhandlungen warnt PRO ASYL in einer Presseerklärung vor eingeschränktem Zugang für Asyl- und Verfahrensberater in den von der Großen Koalition geplanten ANkER-Zentren. Asylsuchende haben ein Recht darauf, dass ihnen der Zugang zu Rechtsanwält*innen und Rechtsberatung gewährleistet wird.
Zahlreiche neue Berichte zu Afghanistan und der Situation der Zurückgekehrten
Eine Reihe von neuen Berichten von Medien und NGOs belegen: Die Situation in Afghanistan bleibt extrem instabil und gefährlich. Personen, die aus Europa zurückkehren, sind zahlreichen Gefährdungen ausgesetzt.
Informationen der IOM zum Familiennachzug über die Botschaft in Beirut
Die IOM ruft alle Antragssteller, die vor dem31.07.2017 einen Termin in der deutschen Botschaft in Beirut gebucht, aber noch keinen Termin zur Beantragung des Familiennachzuges erhalten haben, dazu auf, mit der IOM in Kontakt zu treten. Diese kann zeitnah und kostenlos einen Termin verteilen – Voraussetzung dafür ist, dass die Referenzperson in Deutschland die Flüchtlingseigenschaft besitzt. Auch Antragssteller, die fälschlicherweise angegeben haben, dass die Person in Deutschland, zu der nachgezogen werden soll, subsidiären Schutz besitzt, sollen über E-Mail Kontakt mit der IOM aufnehmen. Dies gilt auch dann, wenn die Person in Deutschland inzwischen aufgrund einer Gerichtsentscheidung die Flüchtlingseigenschaft besitzt. Die E-Mails können auf Deutsch, Englisch oder Arabisch verfasst sein. Die IOM bietet auch Beratung über E-Mail oder Telefon an (info.fap.de@iom.int und +49 151 176 604 42).
Deutsches Institut für Menschenrechte beantwortet Fragen zum Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat einen FAQ-Katalog erstellt, in welchem die wichtigsten Fragen zum Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte beantwortet werden. Die Fragen und Antworten beziehen sich insbesondere auf die im Rahmen der Sondierungsgespräche von CDU/CSU und SPD geplanten Änderungen des Familiennachzugs und nehmen außerdem eine inhaltliche Bewertung der bevorstehenden Neuerungen vor. FAQ „Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigten“
Bei aller Euphorie des Bundesinnenministers de Maizière und der Präsidentin des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge Cordt über eine große Zahl von Asylentscheidungen 2017 muss die Kehrseite dieser Entwicklung deutlich benannt werden: Die Qualität der Arbeit des Bundesamtes hat sich kaum verbessert. Dies belegt die hohe Zahl von Entscheidungen der Verwaltungsgerichte, die das Bundesamt korrigieren. Darauf weist PRO ASYL in einer Pressemitteilung hin.
Auswärtiges Amt musste falsche Angaben korrigieren
Vor einigen Monaten hat das Auswärtige Amt eine mehrsprachige Kampagne mit dem Namen „Rumours about Germany“ gestartet. Dahinter steckt offenbar die Annahme, dass Menschen nur deshalb aus ihrer Heimat flüchten, weil sie von Schleusern angelockt werden mit Geschichten über geradezu paradiesische Zustände in Deutschland. Wie bereits kurz nach der Veröffentlichung angemerkt wurde, enthält diese Kampagne gleiche mehrere Falschbehauptungen. Diese mussten nun korrigiert werden, wie die TAZ berichtet.
In Diskussionen und Medien war in letzter Zeit häufiger vom „geringwertigeren“ und „eingeschränkten“ Schutz die Rede. Korrekter wäre vielmehr: Schutz für Opfer von Folter, Todesstrafe und Lebensgefahr in kriegerischen Konflikten. Die „Kirchliche Hilfsstelle fluchtpunkt“ erklärt den Begriff des subsidiären Schutzes.
Informationen zum Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen von Terre des Femmes
Die Organisation „Terre des Femmes – Menschenrechte für die Frau“ hat Informationen zum „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen“ zusammengestellt, das im Sommer 2017 in Kraft trat. Das Gesetz regelt u.a. die Voraussetzungen, unter denen im Ausland geschlossene Ehen mit Minderjährigen in Deutschland aufgehoben werden können. Die Handreichung ist in einer Kurz- und einer Langversion auf der Homepage der Organisation abrufbar.
Zusammenarbeit mit libyscher Küstenwache teilweise rechtswidrig
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat in einem Gutachten festgestellt, dass die Zusammenarbeit der EU und Deutschlands mit der libyschen Küstenwache zu Teilen völkerrechtswidrig ist. Das Gutachten bestätigt damit die Kritik der privaten Rettungsorganisationen.
3. Aus der Rechtsprechung
LG München: Abschiebehaft nur mit Termin zur Abschiebung
Das LG München hat am 08.02.2018 entschieden, dass Abschiebehaft nicht angeordnet werden darf, wenn die Haft beantragende Behörde den Abschiebungstermin nicht nennen kann, darf oder will. Denn nur wenn die genaue Haftdauer und damit der Abschiebetermin feststeht, kann die Überprüfbarkeit der Haftdauer und der Einhaltung des Beschleunigungsgrundsatzes gewährt werden.
Das VGH Bayern hat am 22.01.2018 bestätigt, dass eine unzureichende Mitwirkung bei der Passbeschaffung grundsätzlich ein Versagungsgrund einer Ausbildungsduldung sein kann. Jedoch muss die mangelnde Mitwirkung von gewissem Gewicht sein, um sie einer aktiven Täuschung oder Falschangabe gleichstellen zu können. Die Ausländerbehörde ist demnach verpflichtet, das bestehende Abschiebehindernis gegenüber dem Ausländer konkret zu benennen und zu dessen Beseitigung aufzufordern, um aus der mangelnden Mitwirkung negative aufenthaltsrechtliche Folgen ableiten zu können.
Das LSG Berlin-Brandenburg bestätigte am 24.01.2018, dass bei der Beurteilung, ob ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt gem. § 132 Abs. 1 SGB III eines Ausländers zu erwarten ist, nicht allein auf die Gesamtschutzquote des jeweiligen Landes abgestellt werden kann, sondern durchaus die Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden müssen. Auch eine bereits begonnene Ausbildung sei hinreichend Indiz dafür, dass ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist.
SG Dresden: Existenzminimum muss gewährleistet werden
Ein afghanischer Geflüchteter kam in finanzielle Nöte, da er im Asylverfahren einen Hauptschulabschluss anstrebte. Als er im Oktober mit der Abendschule begann, verlor er den Anspruch auf Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das ist vom Sozialgesetzbuch auch so gewollt, denn Menschen, die ein Studium absolvieren oder einen Schulabschluss auf dem zweiten Bildungsweg anstreben, haben im Zweifelsfall einen Anspruch auf Bafög. Dies erscheint vorerst logisch. Allerdings hat das Sozialgesetz hier eine Lücke: Menschen die sich im Asylverfahren befinden, haben nämlich erst nach fünf Jahren Zugang zu dieser Förderung. Das bedeutet dann, dass dem Geflüchteten erst einmal überhaupt keine Leistungen zustehen und das Existenzminimum unmöglich gesichert werden kann. Auch die Härtefallregelung des § 22 SGB XII sei nicht anwendbar. Ein solches Ergebnis verstößt gegen das durch Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG garantierte Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Darum stellte das Sozialgericht Dresden am 16.01.2018 fest, dass der Antragsteller trotz Absolvierung einer förderfähigen Ausbildung und obwohl er sich bereits seit mehr als 15 Monaten in Deutschland aufhält, einen Anspruch auf Leistungen nach § 3 AsylbLG hat.
Der Evangelische Oberkirchenrat Karlsruhe hat in Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg ein Merkblatt zum Thema „Rechtsschutz im Asylverfahren“ veröffentlicht. Merkblatt: „Rechtsschutz im Asylverfahren“
Caritas veröffentlicht Arbeitshilfe zur Passbeschaffung
Die Caritas hat eine Arbeitshilfe zum Thema Passbeschaffung erstellt. In einer Übersicht wird aufgeschlüsselt zu welchem Zeitpunkt ihres Asylverfahrens und mit welchem Aufenthaltstitel Geflüchtete bei der Passbeschaffung mitwirken müssen. Arbeitshilfe Passbeschaffung (Stand: Januar 2017)
Fluchtpunkte intern: Familiennachzug zu Flüchtlingen – eine Beratungshilfe
Berater*innen, die mit Fragen der Familienzusammenführung befasst sind, erhalten in der Broschüre konkrete und praktische Tipps sowie Handlungsvorschläge für ihre Arbeit im Bereich der Familienzusammenführung. Der Ablauf des Familiennachzug wird detailliert erklärt und auch Spezialkonstellationen finden Berücksichtigung. Enthalten ist darüber hinaus ein Kapitel zu den Grenzen der Beratungstätigkeit für Sozialarbeiter*innen. Im Anhang finden Sie Musterschreiben für die Beratungspraxis, sowie Verweise auf wichtige Dokumente und weiterführende Literatur. Deutscher Caritasverband, November 2017: Fluchtpunkte intern: Familiennachzug zu Flüchtlingen – eine Beratungshilfe
Neue Version der Länderinformations-Datenbank ecoi.net
Neue Suchfunktionen und höhere Geschwindigkeit
Das Länderinformationsportal www.ecoi.net steht ab sofort in einer umfassend überarbeiteten Version zur Verfügung. Die Seite wurde modernisiert und bietet neue Suchfunktionen und höhere Geschwindigkeit. Das European country of origin information network (ecoi.net) ist ein öffentliches und kostenlos zugängliches Portal für Informationen zu Herkunftsländern von Flüchtlingen und zur Lage von Schutzsuchenden in Drittstaaten. Die Datenbank enthält mehr als 300.000 Dokumente von 160 regelmäßig abgedeckten Quellen.
Arbeitshilfe zur Vorbereitung zukünftiger Pflegeeltern
Das Kompetenzzentrum Pflegekinder hat eine Arbeitshilfe zur Vorbereitung von zukünftigen Pflegeeltern herausgegeben. Diese gibt Impulse, Anregungen und Orientierung, wie die Vorbereitungsphase auf ein Pflegeverhältnis – von der ersten Information für interessierte Personen bis hin zur gemeinsamen Entscheidung – gestaltet werden kann. Die Broschüre kann auf der Homepage des Kompetenzzentrums Pflegekinder bestellt werden.
Bundesverband der AWO veröffentlicht Homepage „Einfach mein Recht“
Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) hat in Zusammenarbeit mit geflüchteten Menschen eine Homepage konzipiert, die Geflüchtete in einfacher Sprache über ihre Rechte informieren soll. Thematisch gliedert sich die Homepage in drei Unterpunkte: Ein Recht auf Schutz finden, ein Recht auf Teilhaben, ein Recht auf Bleiben. Für jede Kategorie gibt es einen kleinen Kurzfilm, der unterstützend durch Bilder zum jeweiligen Thema Informationen gibt. Außerdem listet die Homepage eine Vielzahl an Beratungsstellen auf, die nach unterschiedlichen Schlagwörtern geordnet sind.
Sprachmittlung mit LSBTI-Geflüchteten
Neue Broschüre gibt Tipps
Eine neue Broschüre der Schwulenberatung Berlin gibt Tipps für die Sprachmittlung mit LSBTI-Geflüchteten. Im Kontakt mit Behörden, Unterkünften bzw. Beratungsstellen sind viele Geflüchtete auf Sprachmittlung angewiesen. In dieser Broschüre werden die besondere Situation von LSBTI-Geflüchteten sowie die daraus resultierenden Spezifika in Bezug auf die Sprachmittlung für diese Gruppe dargestellt.
Was tun gegen rechte oder rassistische Bedrohungen?
Überblick des Informationsverbunds Asyl und Migration
Immer öfter werden Menschen, die sich in der Flüchtlingsarbeit engagieren, angefeindet, bedroht oder gar angegriffen. Die Ergebnisse eines Workshops zu diesem Thema wurden nun mit weiterführenden Informationen und Links veröffentlicht.
Ratgeber für Geflüchtete zur Ausbildungsfinanzierung
Studierende der Universität Jena haben einen Ratgeber für Geflüchtete verfasst, welcher Informationen zur Ausbildungs- und Studienfinanzierung bereitstellt. Der Ratgeber ist auf den Sprachen Deutsch, Englisch und Französisch verfügbar. Ratgeber für Flüchtlinge - Ausbildungsfinanzierung
Zwei Ratgeber des Thünen-Instituts zum Thema Arbeit
Das Thünen-Institut hat zwei Ratgeber zum Thema Arbeit herausgegeben. Zum Einen wurde ein Ratgeber von Geflüchteten für Geflüchtete zum Thema „Arbeit finden“ auf den Sprachen Arabisch und Deutsch veröffentlicht. Zum Anderen enthält der Ratgeber „Flüchtlinge einstellen“ zahlreiche Tipps für Unternehmer*innen.
Mittwoch, 7. März 2018, 18 - 20 Uhr, Welcome Center Stuttgart, Charlottenplatz 17, 70173 Stuttgart
Das Welcome Center Stuttgart bietet eine zweisprachige (dt. und engl.) Infoveranstaltung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen an. Das Veranstaltung ist kostenfrei, um Anmeldung wird gebeten. Ausschreibung Infoabend Welcome Center
Kath. Pfarreizentrum, Friedrichstr. 32, Rheinfelden Diese Veranstaltung gibt Einblicke über den Ablauf der Anhörung im Asylverfahren, die Möglichkeit, sich durch Ehrenamtliche oder andere Personen begleiten zu lassen sowie über die Rechte der Geflüchteten während der Anhörung. Über die spezielle Rolle als „Beistand bei der Anhörung“ wird informiert. Weiterlesen …
Kath. Pfarreizentrum, Friedrichstr. 32, Rheinfelden
Eine Ablehnung im Asylverfahren wirft viele Fragen auf: Soll gegen den Bescheid geklagt werden? Innerhalb welcher Zeit ist dies möglich? Und wie kann ein Rechtsbeistand bezahlt werden? Diese und weitere Fragen werden wir klären. Außerdem werden die Themen Abschiebung und Ausreise sowie verschiedene Möglichkeiten, von der Duldung zu einem Bleiberecht (u.a. Ausbildungsduldung und Härtefallantrag) zu kommen, erörtert.
Donnerstag, 22.03.2018, 19:00-21:00, Friedrichstraße 3, Vaihingen an der Enz
Die Ausbildungsduldung treibt Geflüchtete und Ehrenamtliche um. Die Veranstaltung thematisiert die rechtlichen Grundlagen der Ausbildungsduldung, insbesondere wird es um Voraussetzungen und Ausschlussgründe gehen. Zusätzlich dazu werden Tipps für die Praxis gegeben.
Referentin: Clara Schlotheuber, Flüchtlingsrat BW, Projekt NIFA (Netzwerk zur Integration von Flüchtlingen in Arbeit)
Flucht, Ankommen und Arbeitsmarktintegration - Chancen und Hürden für Geflüchtete
Mittwoch, 18. April 2018 in Reutlingen von 09:30 – 17:15 Uhr im DGB-Haus, Gustav-Werner-Str. 25, 72762 Reutlingen
Kein Tag vergeht, an dem wir nicht mit der Situation geflüchteter Menschen konfrontiert sind. Sei es in den Medien, auf der Straße, am Arbeitsplatz. Warum machen sich Menschen auf die Flucht? Wie sieht es in ihren Heimatländern aus? Was erwartet sie in Deutschland? Welche Chance gibt es auf Integration, besonders in den Arbeitsmarkt? ver.di Baden-Württemberg bietet allen interessierten Beschäftigten die Möglichkeit zur politischen Weiterbildung.
Donnerstag, 3.5.2018, 18:30 bis 20:00, FORUM Mitte, Blumenstraße 11, 71332 Waiblingen
Die Ausbildungsduldung treibt Geflüchtete und Ehrenamtliche um. Die Veranstaltung thematisiert die rechtlichen Grundlagen der Ausbildungsduldung, insbesondere wird es um Voraussetzungen und Ausschlussgründe gehen. Zusätzlich dazu werden Tipps für die Praxis gegeben.
Referentin: Melanie Skiba, Flüchtlingsrat BW, Projekt NIFA (Netzwerk zur Integration von Flüchtlingen in Arbeit)
Diakonisches Werk Landkreis Karlsruhe Wörthstraße 7, 76646 Bruchsal
Das Seminar vermittelt ein fundiertes Basiswissen zum Asyl- und Flüchtlingsrecht und wichtige praktische Handlungskompetenzen für die Begleitung und Unterstützung von Geflüchteten. Es richtet sich an ehrenamtlich Engagierte in der Arbeit mit Geflüchteten und interessierte Bürger*innen.
Samstag, 24. März 2018, 09:30 - 17:00, Häussler Bürgerforum, Schwabenplatz 1 in Stuttgart-Vaihingen (neuer Ort!)
Für die Tagung am 24. März haben wir wieder ein abwechslungsreiches Programm für Sie vorbereitet. Neben einem Hauptvortrag zur Situation in der arabischen Welt erwarten Sie verschiedene Arbeitsgruppen, u.a. zu den Themen Familiennachzug, Klageverfahren und Situation im Iran. Am Nachmittag findet dann unsere Mitgliederversammlung statt, auf der Sie über die aktuellen Entwicklungen und Vorhaben des Flüchtlingsrats BW informiert werden. Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie unter Weiterlesen.
Solidarität braucht Solidarität! Unterstützen Sie unsere politische und praktische Arbeit für Flüchtlinge durch eine Mitgliedschaft, eine Fördermitgliedschaft oder eine Spende an: Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V. , GLS Bank, BLZ 430 609 67, Kto. Nr. 70 07 11 89 01, IBAN: DE66 4306 0967 7007 1189 01, BIQ: GENODEM1GLS
Autor*innen der Beiträge: Seán McGinley, Melanie Skiba, Clara Schlotheuber, Sebastian Röder, Laura Gudd, Volker Löffler, Julian Staiger, Stella Hofmann, Selina Gerst Redaktion: Bärbel Mauch
Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, schicken Sie uns bitte eine E-Mail an info@fluechtlingsrat-bw.de.
Der Newsletter wird im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ gefördert durch das Land Baden-Württemberg. Der Flüchtlingsrat BW wird außerdem unterstützt durch PRO ASYL, das Diakonische Werk Württemberg, die Evangelische Kirche Baden und die Diözese Rottenburg-Stuttgart.