Liebe Mitglieder, Fördermitglieder und Interessierte!
kurz vor Weihnachten erhalten Sie einen weiteren E-Mail-Newsletter von uns. Trotz oder gerade wegen der bevorstehenden Feiertage: Auch wenn unser letzter Newsletter nur drei Wochen her ist, gibt es in der Zwischenzeit doch noch eine ganze Menge wichtiger Informationen und neuer Materialien, die wir ihnen bereits jetzt schon präsentieren wollen — ohne Zweifel wird es bis zur ersten Ausgabe im neuen Jahr genügend weiteren „Stoff“ geben.
Auch wenn es flüchtlingspolitisch kein gutes Jahr war, gibt es aus unserer Sicht viele Dinge, auf die wir gerne zurückblicken. Der Kontakt zu engagierten Ehrenamtlichen, die seit vielen Jahren unermüdlich aktiv sind und sich durch hohe Motivation und viel Fachwissen auszeichnen, ist für uns immer wieder eine Inspiration und ein Ansporn weiterzumachen, auch wenn es viel Gegenwind gibt. Wir denken, dass auch wir als Flüchtlingsrat stolz sein können auf Vieles, was wir in diesem Jahr geleistet haben. Die Rückmeldungen der Teilnehmenden unserer Tagungen sowie der Personen, die unsere Beratung in Anspruch nehmen, zeigt für uns jedenfalls ganz klar, dass unsere Arbeit von unserer Zielgruppe als wichtig und notwendig angesehen wird. Wir hoffen, dass wir auch im kommenden Jahr diese Arbeit fortsetzen können. Es liegt in der Natur der projektgeförderten Arbeit, dass man immer wieder am Ende des Jahres bangen und zittern muss. Wenn Sie uns ein kleines bisschen Sicherheit schenken wollen, dann überlegen Sie sich doch bitte, ob Sie unsere Arbeit nicht durch eine Mitgliedschaft oder eine Spende unterstützen möchten. Weitere Informationen hierzu auf unserer Homepage oder durch einen Anruf in unserer Geschäftsstelle.
Wir wünschen Ihnen eine gute Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr!
Der Vorstand und die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrats.
Hinweis: Wenn Sie am Ende der jeweiligen Beiträge auf „Weiterlesen...“ klicken, gelangen Sie zur ausführlichen Darstellung auf unserer Homepage und finden dort auch zahlreiche weitere Dokumente und Medienberichte.
1. FLÜCHTLINGSARBEIT
Informationen, Tipps und Arbeitshilfen zur praktischen Flüchtlingshilfe in BaWü und darüber hinaus.
1.700 Menschen setzen ein klares Zeichen „für eine Welt, in der niemand fliehen muss“
Geflüchtete und Engagierte aus ganz Baden-Württemberg demonstrieren gemeinsam
Aktion gegen Abschiebungen nach Afghanistan auf dem Weihnachtsmarkt in Ravensburg
Anlässlich des Sammelabschiebeflugs nach Afghanistan verteilten Aktive des Bündnisses für Bleiberecht Oberschwaben-Bodensee am 9. Dezember Flugtickets der „never-come-back-airline“ nach Kabul. Mit der richtigen Beantwortung von Quizfragen zur Lage in Afghanistan konnten Besucher*innen des Weihnachtsmarkts Freiflüge nach Kabul gewinnen. Dieses Angebot wurde durchweg dankend abgelehnt. Die Aktion stieß auf Interesse und Zustimmung vieler Besucher. Flugticket nach Kabul Aktion auf dem Weihnachtsmarkt
Gemeinsamer Appell von 19 Verbänden und Organisationen aus Jugend- und Flüchtlingshilfe
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gehören zu den besonders Schutzbedürftigen unter den Geflüchteten. Trotzdem werden ihnen fundamentale Rechte vorenthalten, wie zum Beispiel der Elternnachzug, der massiv eingeschränkt wird, oder auch eine Unterbringung gemäß den Standards der Jugendhilfe. Viele der jungen Geflüchteten werden zum 31.12 oder zum 1.1. — ein fiktives Geburtsdatum, das bei unbekanntem Geburtsdatum festgelegt wurde — volljährig. Mit diesem Datum wird in zahlreichen Kommunen die Jugendhilfe beendet, obwohl es einen rechtlichen Anspruch auf Weitergewährung der Hilfe bis zum 21. Lebensjahr gibt. Die Jugendhilfe ist deshalb in besonderem Maße gefordert, damit die erforderliche Unterstützung gewährt wird und der Übergang in die vorgesehenen Unterstützungssysteme gelingen kann. Gemeinsame Pressemeldung
LSVD-Projekt „Queer Refugees Deutschland“
Vernetzung, Unterstützung und Beratung für geflüchtete LSBTI und Anlaufstellen für geflüchtete LSBTI
Wer flieht hat gute Gründe, dies gilt vor allem für LSBTI-Menschen, die in ihrem Heimatland Gewalt und Verfolgung durch den Staat, die Familie oder die Gesellschaft erfahren mussten. Auch in Deutschland treffen geflüchtete LSBTI auf Gewalt und Diskriminierung. Zur Unterstützung der geflüchteten LSBTI haben sich aus der queeren Szene, aber auch seitens anderer gesellschaftlicher Akteur*innen, in ganz Deutschland eine ganze Reihe von Initiativen gegründet, die psychosoziale Beratung leisten, Raum zur Begegnung bieten und geflüchtete LSBTI während des Asylverfahrens begleiten. Ziel des neuen LSVD-Projektes „Queer Refugees Deutschland“ ist es, die deutschlandweit bestehenden Strukturen zu vernetzen und bei ihrer Arbeit zu unterstützen.
Im Landkreis Konstanz leben etwa 900 Geflüchtete Personen, die zwischen 21 und 40 Jahren sind und aufgrund ihres Alters nicht mehr schulpflichtig sind. Sie können im Rahmen der normalen VABO-Klassen nicht beschult werden, da dies nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres möglich ist. Für diese Personen gibt es ab Januar 2018 das Angebot, an VABO-E Klassen teilzunehmen.
Im Rahmen des Hamburger Projekts „Landungsbrücken für Geflüchtete“ wurde eine umfangreiche Methodenbox erarbeitet, die Menschen oder Vereinen, die ein Patenprojekt für Flüchtlinge gründen oder weiterentwickeln möchten, Hilfe bieten kann.
Änderung beim Kindergeld
Ab Januar 2018 greift eine Änderung bezüglich des Kindergelds. So wird ab dem 01.01.2018 beantragtes Kindergeld nur noch für sechs Kalendermonate vor der Antragstellung gezahlt. Vorher war es möglich, vier Jahre rückwirkend Kindergeldzahlungen zu erhalten. Laut Begründung des Gesetzgebers soll damit „der Missbrauch auch durch EU-Ausländer verhindert werden“. Welche Personengruppen einen Anspruch auf Kindergeldzahlungen haben, ist auf der Homepage der GGUA dargelegt.
Herkunftsländerbericht zu Gambia
EASO veröffentlicht „Country of Origin Information Report“
Das „European Asylum Support Office“ (EASO) hat einen 70-seitigen Bericht zu Gambia veröffentlicht. Er informiert unter anderem über die Bevölkerungszusammensetzung, wirtschaftliche Grunddaten und politische Strukturen. Der Bericht gibt einen guten Überblick. Es wird auch auf die Situation von Homosexuellen und die teilweise unklare Situation in Sicherheitsapparaten eingegangen, ohne allerdings neue Erkenntnisse zu liefern.
2. FLÜCHTLINGSPOLITIK
Informationen zur Flüchtlings- und Migrationspolitik BaWü, BRD und EU
Ehrenamtliche werden immer lauter gegen die aktuelle Abschiebepolitik
3.215 Menschen wurden allein in diesem Jahr gegen ihren Willen in die Länder zurückgebracht, aus denen sie fliehen mussten. 3.215 Menschen, die hier Schutz suchten und häufig von Ehrenamtlichen unterstützt wurden. Die grün geführte Landesregierung in Baden-Württemberg scheint die klare Entscheidung getroffen zu haben, ihre Politik an Hardliner*innen und Rechtspopulist*innen auszurichten und Abschiebungen um jeden Preis zu erzwingen. Insgesamt wurden Menschen in 69 verschiedene Länder abgeschoben (hier finden Sie die Zielländer und Abschiebezahlen detailliert aufgeführt).
Minister*innen fordern: Ausbildungsduldung auch für Helfer*innenberufe
Initiative aus Baden-Württemberg von Sozialminister*innenkonferenz einstimmig angenommen
Personen, die einjährige Helfer*innenausbildungen — beispielsweise in der Kranken- oder Altenpflege — absolvieren, sollen eine Ausbildungsduldung erhalten. Das haben die Arbeits- und Sozialminister*innen der Länder bei ihrer Konferenz in Potsdam einstimmig beschlossen. Sie folgen damit einem entsprechenden Vorschlag aus Baden-Württemberg. Bevor diese Personen Ausbildungsduldungen bekommen können, müsste der Vorschlag von einer künftigen Bundesregierung umgesetzt werden. PM des Sozialministeriums Baden-Württemberg
Einige Medien berichteten, dass der gambische Präsident Adama Barrow und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ein Rücknahmeabkommen für 1.500 Gambier*innern unterzeichnet hätten. Auf Nachfrage teilten uns verantwortliche Mitarbeiter*innen im Auswärtigen Amt und beim Bundespräsidialamt mit, dass diese Info falsch sei.
Seit Anfang 2017 können Geflüchtete bereits zu einem relativ frühen Zeitpunkt Rückkehrhilfen über das Programm „StarthilfePlus“ erhalten (Artikel vom 24.02.2017). Zwischen dem 1. Dezember 2017 und dem 28. Februar 2018 können freiwillige Rückkehrer*innen im Bundesprogramm StarthilfePlus eine zusätzliche „Rückkehrprämie“ beantragen, über die Familien bis zu 3.000 € und Einzelpersonen bis zu 1.000 €, jeweils in Sachleistungen, erhalten können. Die Antragstellung für die Prämie mit dem programmatischen Titel „Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt!“ erfolgt gemeinsam mit der Antragstellung StarthilfePlus und REAG/GARP in einer Beratungsstelle in Deutschland. Im Übrigem weisen wir darauf hin, dass Ende 2017 die Ausreiseförderung von StarthilfePlus für ausreisepflichtige Ausländer*innen mit einer Duldung ausläuft. Die Fördermöglichkeiten für Personen, die bei laufendem Asylverfahren oder innerhalb der Ausreisepflicht ihre freiwillige Ausreise erklären, bleiben bestehen.
ACHTUNG: Wir empfehlen, vor der Entscheidung zur freiwilligen Ausreise stets eine Rückkehrberatung bei einer unabhängigen Rückkehrberatungsstelle in Anspruch zu nehmen. BAMF, Dezember 2017: Informationen zu StarthilfePlus
Gutachten von Save the Children zum Geschwisternachzug
Ein neues von Dr. Carsten Hörich im Auftrag von Save the Children Deutschland e.V. herausgegebenes Gutachten zeigt auf, dass die aktuelle deutsche Rechtslage beim Familiennachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen nicht den Vorgaben von Grundgesetz, Europarecht und Völkerrecht entspricht. Diese legen fest, dass der Schutz der Familie und das Wohl des Kindes in allen staatlichen Entscheidungen als vorrangige Rechtsgüter zu beachten sind. In den Fällen der geflüchteten Familien überwiegen regelmäßig bei der erforderlichen Interessenabwägung die Interessen am Mitzug des Geschwisterkindes. Die Untersuchung schlägt folgerichtig eine konkrete Gesetzesänderung im Aufenthaltsgesetz vor, die eine Erweiterung des Familienbegriffs beim Familiennachzug beinhaltet und den Nachzug von minderjährigen Geschwistern in diesen Fällen regelmäßig ermöglichen würde. Mit einem solchen Schritt könnten die Parlamentarier*innen den zunehmenden Restriktionen beim Verwaltungshandeln von Auslandsvertretungen und Ausländerbehörden eine verbindliche Regelung entgegensetzen, zum Wohle der geflüchteten Kinder und Familien. Save the Children, November 2017: „Die vergessenen Kinder: Gutachten zum Geschwisternachzug"
Die Bundesregierung hat auf eine kleine Anfrage von Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE zum Dublin-Verfahren geantwortet. Hieraus ergibt sich unter anderem, dass im dritten Quartal 2017 17.772 Übernahmeersuchen von Deutschland an andere EU-Länder gestellt wurden. In 11.484 Fällen erteilte das angefragte EU-Land seine Zustimmung zur Übernahme. Dublin-Abschiebungen fanden in diesem Zeitraum aber nur 1.863 statt.
Versklavung in Libyen: PRO ASYL fordert die EU zum Handeln auf
Im letzten Monat löste ein Handyvideo, das von CNN ausgestrahlt wurde, länderübergreifend Empörung aus. Darauf zu sehen ist eine mutmaßliche Sklavenauktion in Libyen, auf der junge afrikanische Männer als Arbeiter verkauft werden. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass zumindest einige — wenn nicht sogar die meisten — dieser Männer Libyen als Transitland nutzen wollten, um von dort aus ihren Weg nach Europa anzutreten. In einer Presseerklärung gibt PRO ASYL der Europäischen Union eine Mitschuld an den Geschehnissen in Libyen, da sie mit aller Kraft versucht, den dortigen Flüchtlingen den Weg nach Europa durch Deals mit Schlepper*innen, Menschenhändler*innen und den Milizen der „libyschen Küstenwache“ abzuschneiden. PRO ASYL fordert die sofortige Evakuierung und Freilassung der in den Lagern gefangenen Geflüchteten und fordert die EU dazu auf, die Opfer unbürokratisch nach Europa auszufliegen. Von den 40.000 von der UN geforderten Resettlement-Plätzen für Flüchtende entlang der Libyen-Route wurde bisher aber nur für 10.500 Personen die Bereitschaft zur Aufnahme signalisiert. Presseerklärung PRO ASYL vom 29.11.17 Weiterer Bericht: Amnesty International: Libya's dark web of collusion
Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIM) kritisiert in seinem Menschenrechtsbericht 2017 die Missstände in deutschen Flüchtlingsunterkünften. Der Bericht spricht dabei vor allem die Schwierigkeiten für Geflüchtete mit Behinderung und die Rahmenbedingungen des Lebens in Flüchtlingsunterkünften an. Vielfach würden grund- und menschenrechtliche Standards in Unterkünften nicht eingehalten und besonders schutzbedürftige Geflüchtete würden nicht ausreichend geschützt und unterstützt.
In einer Stellungnahme vom 13.12.2017 sprechen sich BumF (Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge), IPPNW (Deutsche Sektion der internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung e. V.) und DKHW (Deutsches Kinderhilfswerk) gegen den Vorstoß verschiedener CDU-Politiker*innen aus, eine medizinische Untersuchung zur Feststellung des Alters von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gesetzlich vorzuschreiben.
Heinrich-Böll-Stiftung: „Perspektiven für eine zukunftsgerichtete und nachhaltige Flüchtlings- und Einwanderungspolitik“
Im Dezember 2015 hat die Heinrich-Böll-Stiftung die Fachkommission „Perspektiven für eine zukunftsgerichtete und nachhaltige Flüchtlings- und Einwanderungspolitik“ mit Fachleuten eingesetzt. Nach nunmehr zweijähriger Arbeit hat die Kommission politische Handlungsempfehlungen in den verschiedenen Politikfeldern der Flüchtlings-, Einwanderungs- und Integrationspolitik formuliert und vorgestellt. Zusammenfassung des Abschlussberichts
3. Aus der Rechtsprechung
Beschluss des VG Darmstadt zu Geburtenregisterauszug
Das Verwaltungsgericht Darmstadt (Beschluss vom 6.10.2017) hat festgestellt, dass ein Kind in das Geburtsregister einzutragen ist, selbst wenn die Identität der Eltern nicht zweifelsfrei geklärt ist. Dies könne per Zusatz aufgenommen werden, außerdem müsse ein beglaubigter Geburtsregisterauszug ausgestellt werden.
EGMR: Montenegro hat Roma nicht ausreichend geschützt
Erfolgreiche Klage offenbart Unzulänglichkeiten des Konzepts der „Sicheren Herkunftsstaaten“
Am 5. Dezember hat das Europäische Gericht für Menschenrechte über die Klage zweier Männer aus Montenegro entschieden, die aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit als Roma und ihrer islamischen Religion zur Zielscheibe wiederholter Angriffe geworden waren. Das Gericht entschied, dass die Polizei und andere Behörden des Staates die Rechte der Männer nicht hinreichend geschützt hatten. Deutschland hat Montenegro als „sicheres Herkunftsland“ eingestuft. Damit wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass das, was nach Überzeugung des EGMR hier passiert ist, gar nicht passieren kann — nämlich unzureichender Schutz von Minderheiten vor Übergriffen. Pressemitteilung des European Roma Rights Centre
4. Neue Publikationen & Materialien
Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktzugangs von Flüchtlingen
Broschüre des Informationsverbunds Asyl und Migration und des DRK
Durch zahlreiche Gesetzesänderungen haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktzugangs von Asylsuchenden und Flüchtlingen in den letzten Jahren erheblich verändert. Einzelnen Verbesserungen, etwa beim Zugang zur Ausbildungsförderung, stehen erhebliche Restriktionen gegenüber. Vor diesem Hintergrund versucht die Broschüre von Dr. Barbara Weiser (Caritasverband Osnabrück), einen allgemein zugänglichen Überblick über die Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktzugangs sowie der sozialrechtlichen Fördermöglichkeiten zu geben. Informationsverbund Asyl und Migration / DRK, Dezember 2017: Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktzugangs von Flüchtlingen
Handlungsoptionen im Fall von Abschiebungen aus Sammelunterkünften
Eine Handreichung für Sozialarbeiter*innen und Betreuer*innen
Wer Geflüchtete in einer Sammelunterkunft betreut — ob haupt- oder ehrenamtlich — wird in der Regel damit konfrontiert, dass die Polizei Menschen zur Abschiebung abholen will. Für Sozialarbeiter*innen und andere Menschen, deren Aufgabe die Unterstützung der Geflüchteten ist, stellt sich dann die Frage: Welche Handlungsoptionen haben wir? Welche Rechte? Welche Pflichten? Eine Handreichung des Berliner Flüchtlingsrats gibt dazu Auskunft. Flüchtlingsrat Berlin, Dezember 2017: Handlungsoptionen im Fall von Abschiebungen aus Sammelunterkünften
Flüchtlinge sind nicht an allem schuld!
Aktualisierter Flyer des Flüchtlingsrats NRW zur Entkräftung von Vorurteilen
Der Flüchtlingsrat NRW e.V. hat einen aktualisierten Flyer zum Thema Vorurteile gegenüber Flüchtlingen veröffentlicht. Hierin greift er gängige Vorurteile von Rechtpopulist*innen wie „Flüchtlinge nehmen den Deutschen die Arbeitsplätze weg!“ und „Flüchtlinge sind krimineller als Deutsche!“ auf und widerlegt diese durch Fakten. Flüchtlingsrat NRW, Dezember 2017: Flyer „Flüchtlinge sind nicht an allem schuld!“
Mehrsprachiges Portal für Geflüchtete nun in fünf Sprachen verfügbar
Das mehrsprachige Informationsportal „Welcome2BW“, das im Rahmen eines aus dem Europäischen Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) finanzierten Projekts vom Flüchtlingsrat, den Diakonischen Werken Ortenau, Breisgau-Hochschwarzwald und Lörrach sowie dem Menschenrechtszentrum Karlsruhe erstellt wurde, ist seit neuestem auch auf Arabisch verfügbar. Damit ist das Portal mittlerweile in fünf Sprachen verfügbar: Deutsch, Englisch, Französisch, Tigrinya und Arabisch. Weitere Sprachen sind in Arbeit. Das Portal bietet Geflüchteten einen ersten Überblick über das deutsche Asylsystem und über Themen wie Aufnahme und Unterbringung, Integration, Sprache, Bildung, Alltag und Freizeit. Welcome2BW auf Arabisch
Hinweise zu Auslandsreisen von Flüchtlingen
Was ist zu beachten, wenn Geflüchtete ins Ausland reisen wollen? Ein Dokument des Flüchtlingsrats Thüringens erklärt, wer welche Dokumente für Reisen ins EU-Ausland oder Nicht-EU-Ausland benötigt. Ein Kapitel geht auf mögliche Ausnahmen ein, die etwa bei Klassenfahrten bei der Ausländerbehörde beantragt werden können.
Arbeitshilfe zur Unterstützung geflüchteter Frauen und Mädchen
Der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe sowie die Frauenhauskoordination haben umfangreiche „FAQ“ zum Thema Gewaltschutz geflüchteter Frauen und Mädchen erstellt. FAQ "Gewaltschutz und Flucht"
Arbeitshilfe zur Ausbildungsduldung (aktualisiert)
Antworten auf häufige Fragen, Tipps für die Praxis
Mit dem am 6. August 2016 in Kraft getretenen Integrationsgesetz ist auch die sogenannte Ausbildungsduldung neu geregelt worden. Diese produziert nach wie vor viele Fragen und Missverständnisse. Unsere Arbeitshilfe liegt daher nun erneut in aktualisierter Form vor. Hinweise zur Ausbildungsduldung (aktualisiert) (Stand: 13.12.2017)
Das Institut für angewandte Kulturforschung e.V. publizierte im Jahre 2011 erstmals die Broschüre „Abgelehnt!“. Sie handelt von den Themen Asyl und Flucht. Die Broschüre wurde 2016 überarbeitet und kann nun wieder bestellt werden. Anhand von drei Kinderfiguren wird versucht, Kindern auf einfache Art und Weise zu erklären, wieso manche Menschen fliehen müssen, was genau Asyl bedeutet und wie geflüchtete Menschen leben. Kinder werden ermutigt, sich ihre eigene Meinung zu bilden und diese zu äußern. Die Broschüre richtet sich an Kinder von 9 bis 11 Jahren sowie an Schulen, Lehrkräfte und andere Multiplikator*innen.
Leitfaden des Asylzentrums Tübingen für das freiwillige Engagement
Ziel dieses Leitfadens ist es, Hintergrundwissen zu Fragen des Ausländerrechts, der Sozialgesetzgebung und dem Arbeitsmarktzugang von Geflüchteten zu bieten. Hier können Sie Hinweise über die spezifische Lebenssituation von Geflüchteten, Angaben über die gesetzlichen Regelungen und entsprechende Hilfen sowie Zuständigkeiten und weiterführende Informationen finden. Link zum Leitfaden
5. Veranstaltungshinweise
27.01.2018
Regionales Vernetzungstreffen für Ehrenamtliche in Südwürttemberg
Samstag, 27. Januar 2018, 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr in der Alten Schule, Schulhof 4, 72488 Sigmaringen Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg richtet am 27. Januar in der Alten Schule Sigmaringen ein regionales Vernetzungstreffen für Ehrenamtliche der Flüchtlingsrabeit in Südwürttemberg (Regierungsbezirk Tübingen) aus. Auf dem Programm steht ein Vortrag über die Herausforderungen der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit, die Vorstellung mehrerer interessanter und vorbildlicher lokaler Projekte, sowie ein freier Austausch zu verschiedenen Themen. Ein detailliertes Programm wird Anfang Januar veröffentlicht. Anmeldeformular
Am Mittwoch, 7. Februar 2018, 18:00 Uhr und 20:30 Uhr im Cinema Paradiso Sinsheim
Im Rahmen der Woche für Demokratie und Toleranz in Sinsheim wird am Mittwoch, 7. Februar zweimal der Film „Alles gut“ von Pia Lenz gezeigt. Nach den Vorführungen gibt es jeweils eine Diskussion mit Seán McGinley vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.
Geflüchtete begleiten, Integration managen!? — Neue Herausforderungen und Strukturen in der hauptamtlichen Flüchtlingsbegleitung
08.02. - 09.02.2018 Evangelische Akademie Bad Boll, Akademieweg 11, 73087 Bad Boll
Mit dem Pakt für Integration reagiert das Land Baden-Württemberg auf die Herausforderungen, die die Integration der geflüchteten Menschen für die Kommunen mit sich bringen. Das zentrale Instrument dafür soll das neu aufgestellte Integrationsmanagement vor Ort sein. Welche Chancen und welche Risiken bringt dieses Projekt mit sich? Welche neuen Perspektiven bieten sich für die Arbeit der Hauptamtlichen in der Begleitung Geflüchteter? Was bedeutet das neuartige Integrationsmanagement für das Gelingen einer Integration sowie für eine menschliche Migrationspolitik?
Neue Herausforderungen in der ehrenamtlichen Flüchtlingsbegleitung
09.02. - 10.02.2018, Evangelische Akademie Bad Boll, Akademieweg 11, 73087 Bad Boll
Nach wie vor engagieren sich viele Menschen in der Begleitung von Geflüchteten. Ohne diesen Einsatz würde Integration nicht gelingen. Zu Recht gibt es darum aus der Politik immer wieder großes Lob für dieses Engagement. Auf der anderen Seite führen politische Vorgaben auch regelmäßig zu neuen Herausforderungen: eine verschärfte Gesetzgebung, die Neuordnung der Erstaufnahme, strukturelle Veränderungen wie der „Pakt für Integration“. All dies verlangt von den Ehrenamtlichen hohe Flexibilität. Wie steht es aktuell um die Qualität der Asylverfahren? Was ist notwendig, damit vor Ort gute Wege für eine menschenfreundliche Integration gefunden werden? Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigt sich die Februartagung in Bad Boll.
Unser aktueller Rundbrief mit dem Titel „besonders schutzbedürftig“ kann ab sofort auf unserer Homepage bestellt werden.
Neue Videos in unserem Youtube-Kanal abrufbar
Unser Youtube-Kanal enthält neue Videos vom „Fachtag Bleiberecht“ am 2.12.2017 und einer Infoveranstaltung zu Gambia.
Tagungsdokumentation vom 18.11.2017 online
Die Dokumentation der Tagung am 18.11. ist auf unserer Homepage eingestellt.
Nächstes Plenum mit Mitgliederversammlung am 24.03.2018 — Bewerbungen für den Sprecher*innenrat möglich
Unser nächstes Plenum findet am 24. März 2018, diesmal im Häussler Bürgerforum, Schwabenplatz 3 in Stuttgart-Vaihingen statt. Neben einem Hauptvortrag und informativen Arbeitsgruppen wird auch eine Mitgliederversammlung abgehalten werden, auf der u.a. ein neues Sprecher*innenratsmitglied neu gewählt wird. Wenn Sie Interesse haben, im Sprecher*innenrat des Flüchtlingsrats mitzuwirken, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.
Solidarität braucht Solidarität! Unterstützen Sie unsere politische und praktische Arbeit für Flüchtlinge durch eine Mitgliedschaft, eine Fördermitgliedschaft oder eine Spende an: Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V. , GLS Bank, BLZ 430 609 67, Kto. Nr. 70 07 11 89 01, IBAN: DE66 4306 0967 7007 1189 01, BIQ: GENODEM1GLS
Autor*innen der Beiträge: Seán McGinley, Melanie Skiba, Clara Schlotheuber, Sebastian Röder, Laura Gudd, Volker Löffler, Julian Staiger, Stella Hofmann, Lisa Gebele Redaktion: Bärbel Mauch
Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, schicken Sie uns bitte eine E-Mail an info@fluechtlingsrat-bw.de.
Der Newsletter wird im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ gefördert durch das Land Baden-Württemberg. Der Flüchtlingsrat BW wird außerdem unterstützt durch PRO ASYL, das Diakonische Werk Württemberg, die Evangelische Kirche Baden und die Diözese Rottenburg-Stuttgart.