wir freuen uns, Ihnen die nächste Ausgabe unseres Newsletters zur Flüchtlingsarbeit in Baden-Württemberg präsentieren zu können. Einige von Ihnen durften wir am 8. Juli bei unserer Plenumstagung „Wir wählen Solidarität!“ begrüßen. Für alle, die nicht dabei waren (oder die in anderen Workshops waren), haben wir die Vorträge aus zwei besonders wichtigen Workshops, nämlich „Geflüchtete als Arbeitnehmer*innen“ und „Aktuelle Situation im Irak“ auf Video aufgezeichnet und auf unserem Youtube-Kanal veröffentlicht. Des Weiteren finden Sie in dieser Ausgabe neue Informationen und Erkenntnisse in Bezug auf wichtige Themen wie die Ausbildungsduldung, Gambia und Afghanistan. Auch der Familiennachzug ist mit einer ganzen Reihe von Informationen sowie Hinweisen auf neue Arbeitshilfen und aktuelle Entwicklungen vertreten. Berichte und Dokumentationen von verschiedenen Vernetzungstreffen sowie von der Gründung des „Bündnisses für Bleiberecht“ zeugen von der ungebrochenen Motivation und dem Engagement der vielen Aktiven — das ist keine Selbstverständlichkeit und stellt für uns immer wieder eine Ermutigung dar. Dieses ungebrochene Engagement und der lange Atem der Engagierten ist ein hoffnungsvolles Zeichen gerade in dieser Phase vor der Bundestagswahl, in der wir uns sicherlich alle fragen, welche Weichenstellung in der Flüchtlingspolitik in der nächsten Legislaturperiode auf uns zu kommt. Umso wichtiger ist es, dass die Haupt- und Ehrenamtlichen und alle, die sich für eine menschliche Flüchtlingspolitik engagieren, in den kommenden Wochen und Monaten auch gegenüber den Politiker*innen, die um Stimmen werben, ihre Stimme erheben und wahrgenommen werden. Wir wünschen Ihnen eine interessante, informative und hilfreiche Lektüre und einen angenehmen Sommer!
Der Vorstand und die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrats.
Hinweis: Wenn Sie am Ende der jeweiligen Beiträge auf „Weiterlesen...“ klicken, gelangen Sie zur ausführlichen Darstellung auf unserer Homepage und finden dort auch zahlreiche weitere Dokumente und Medienberichte.
1. FLÜCHTLINGSARBEIT
Informationen, Tipps und Arbeitshilfen zur praktischen Flüchtlingshilfe in BaWü und darüber hinaus.
Das kleinste Land Afrikas hat in Baden-Württemberg eine große Relevanz. Aufgrund des bundesweiten Verteilungsschlüssels leben viele Flüchtlinge aus Gambia bei uns. Viele in der Flüchtlingsarbeit aktive Menschen verfolgen schon lange die Situation in Gambia und haben die Entwicklungen der letzten Jahre genau beobachtet: Von der brutalen Diktatur über den (doch friedlichen) Regierungswechsel bis zur unsicheren und vulnerablen Situation zurzeit. Es gibt derzeit leider nur spärliche Informationen zu Gambia. Wir versuchen aber im Folgenden einen Überblick über die aktuelle Situation (Stand 07.06.17) zu geben.
Netzwerk Südbaden entwirft Forderungskatalog an Gemeinden
Mitglieder der — vom Flüchtlingsrat organisierten — überregionalen Vernetzung in Südbaden haben im Anschluss an das letzte Treffen am 22. April einen Forderungskatalog bezüglich Mindeststandards in Anschlussunterbringungen erstellt. Das daraus entstandene Schreiben mit Forderungen zu Mindeststandards in Anschlussunterbringungen an Gemeinderäte und/oder Bürgermeister*innen kann von allen Initiativen verwendet, angepasst und an die lokalen Amtsträger*innen gesendet werden.
Resolution der unabhängigen Flüchtlingsinitiativen Südbaden und des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg
Ehrenamtliche aus Baden-Württemberg haben beim diesjährigen Kirchentag die Resolution „Gegen menschenunwürdige Abschiebepraxis“ eingebracht, die mit der überwältigenden Mehrheit von 98 Prozent verabschiedet wurde. Inzwischen wurde die Resolution mit offizieller Befürwortung des Kirchentags an die Bundesregierung übergeben.
Afghanische Flüchtlinge aus dem Landkreis Konstanz formulieren einen Hilferuf
Um auf ihre Situation aufmerksam zu machen, haben sich rund 40 afghanische Flüchtlinge aus dem Landkreis Konstanz zusammengetan und einen Hilferuf an die deutsche Politik formuliert. Dieser liegt nun in deutscher Übersetzung und als Flyer vor und darf gerne weiterverbreitet werden. Hilferuf der afghanischen Geflüchteten Übersetzter Flyer
Unmenschliche Abschiebung in Tübingen
Presseerklärung vom Arbeitskreis Flüchtlingshilfe im Französischen Viertel und von menschen.rechte Tübingen e.V.
In den frühen Morgenstunden des 13. Juni wurde die albanische Familie Meti aus ihrer Unterkunft in Tübingen von einem großen Polizeiaufgebot abgeholt und nach Albanien abgeschoben. Floresha Meti, Mutter der Familie, beschrieb den Ablauf der Abschiebung als „wahren Horror“. Der Arbeitskreis Flüchtlingshilfe im Französischen Viertel und menschen.rechte Tübingen e.V. protestieren aufs Schärfste gegen die Abschiebung der Familie Meti mit dem schwerkranken Familienvater Sokol Meti. vollständige Pressemitteilung Unterstützungsaufruf
Das Aufenthaltsrecht sieht mit § 25a und § 25b Aufenthaltsgesetz (AufenthG) Regelungen vor, nach denen gut integrierten Geduldeten unter der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ein Bleiberecht gewährt werden soll. So sollen nachhaltige Integrationsleistungen mit der Erteilung eines Aufenthaltstitels honoriert werden. Die Ausländerbehörden wurden vom Innenministerium Baden-Württemberg unlängst darum gebeten, bei Vorsprachen oder Duldungsverlängerungen zu prüfen, ob eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer „erfolgreichen“ Integration erteilt werden kann. Aus gegebenem Anlass haben wir hierzu ein Schreiben aufgesetzt, welches sich an die Ausländerbehörden richtet und konkrete Fragen bezüglich der Aufklärung und Umsetzung der Bleiberechtsregelung beinhaltet.
Stadt will zur Umsetzung von Relocation-Zusagen beitragen
Der Stadt Heidelberg werden voraussichtlich ab Juli Zug um Zug 50 Flüchtlinge aus dem Relocation-Programm des Bundes zugeteilt. Darüber hat das Regierungspräsidium die Stadt Mitte Juni informiert. Ende März hatte der Heidelberger Gemeinderat den Oberbürgermeister beauftragt, sich mit einem Brief an die Bundeskanzlerin für die zügige Umsetzung des Relocation-Programms einzusetzen und zugleich die Bereitschaft Heidelbergs zu signalisieren, im Rahmen der Möglichkeiten Flüchtlinge mit Bezug zu Heidelberg über das Relocation-Programm aufzunehmen. Ihre Bereitschaft hatte die Stadt auch gegenüber dem Land Baden-Württemberg erklärt.
Die Stuttgarter Netzwerkkarte: Angebote für junge Flüchtlinge
Das Stuttgarter Arbeitsbündnis Jugend und Beruf hat eine Broschüre herausgebracht, welche sich an Personen richtet, die mit jungen Flüchtlingen zwischen 15 und 27 Jahren arbeiten. Die Stuttgarter Netzwerkkarte — so der Name — bietet Informationen zu passenden Angeboten, Organisationen und Ansprechpartnern in den Themenbereichen „Übergang Schule-Beruf“,„ Freizeit und Alltag“, „Soziale und psychologische Unterstützung“ und „Rechtliche Fragen“. Stuttgarter Netzwerkkarte
In aller Kürze:
NIFA-Fachtag „Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten — Wo stehen wir? Wo wollen wir hin?“
Am 11. Juli 2017 trafen sich rund 85 haupt- und ehrenamtlich in der Flüchtlingsarbeit Engagierte, Unternehmer*innen und Geflüchtete auf dem NIFA-Fachtag, um sich über den aktuellen Stand, Best-Practice-Beispiele und Ziele in der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten auszutauschen. Der Fachtag wurde vom „Netzwerk zur Integration von Flüchtlingen in Arbeit“ (NIFA) organisiert.
„Speed-Dating“ für internationale Fachkräfte in Pforzheim
Am 28. Juni 2017 fand bei der IHK Nordschwarzwald eine Jobmesse für internationale Fachkräfte statt, die vom NIFA-Netzwerk unterstützt wurde. Ähnlich wie beim klassischen Speed-Dating wurden dabei qualifizierte Arbeitssuchende mit Unternehmen zusammengebracht. Die erste Bilanz ist durchaus positiv: Nicht wenige Bewerber*innen verließen die Jobmesse mit Einladungen zu Vorstellungsgesprächen oder Zusagen zu Praktikaplätzen
Protokoll zum zweiten Netzwerktreffen Südbaden am 22. April 2017
Am 22. April 2017 hat sich das Netzwerk Südbaden getroffen und über konkrete Möglichkeiten der Zusammenarbeit zu den Themen Unterbringung, Selbstorganisation, Abschiebung und Relocation ausgetauscht. Alle Ergebnisse der verschiedenen AGs können im Protokoll Netzwerktreffen Südbaden nachgelesen werden.
Das Land Baden-Württemberg hat kürzlich die Einführung von Studiengebühren für Studierende aus Nicht-EU-Ländern beschlossen. Die Organisator*innen der Proteste sind der Meinung, dass die Studiengebühren rechtswidrig sind. Deshalb wollen sie Klagen von Betroffenen unterstützen. Betroffene, die klagen möchten, können sich mit den Verantwortlichen in Verbindung setzen.
Am 13. Juni 2017 wurde Joachim Herrmann (Innenminister Bayern) im Rahmen eines Gala-Abends der Jugendlichen Ohne Grenzen (JoG) in Dresden zum Abschiebeminister 2017 gewählt.
Als Reaktion auf die anhaltend hohe Anzahl von gewalttätigen Angriffen auf geflüchtete Menschen und ihre Unterkünfte entwickelt der Bund für Soziale Verteidigung e.V. ein Trainingskonzept für geflüchtete Menschen, die in Wohnheimen oder Flüchtlingsunterkünften wohnen und von Gewalt betroffen oder bedroht sind.
Das Radiosender bigFM und die Initiative für Integration in Baden-Württemberg suchen zum sechsten Mal „Integrationshelden“, die sich für ein vorurteilsfreies Miteinander in Baden-Württemberg stark machen. Wer sich für Integration in den Bereichen Kultur, Sport, Bildung, Musik oder in ganz anderen Sparten engagiert, kann sich mit seinem Projekt anmelden. Weiterlesen …
„Sport vereint“ in Nordbaden
Über 60 Sportvereine aus Nordbaden haben im Jahr 2016 Integrationsarbeit geleistet. Das geht aus Daten hervor, die die Vereine dem Badischen Sportbund Nord gemeldet haben. Davon wurden fünf beispielhafte Leuchtturmprojekte im Rahmen eines Beitrages auf der Website „Flüchtlingshilfe BW“ vorgestellt. Zum Beitrag
Mitglieder von lokalen Gruppen der Flüchtlingshilfe, antirassistischen Initiativen und Parteien aus der Region Oberschwaben und Bodensee haben sich Ende Mai zu einem „Bündnis für Bleiberecht Oberschwaben-Bodensee gegen Abschiebung in Kriegs- und Krisengebiete“ zusammengeschlossen.
Informationen zur Flüchtlings- und Migrationspolitik BaWü, BRD und EU
Ausbildungsduldung bereits für einjährige Berufsfachschule?
Hinweise des Innenministeriums BW
Eine der vielen Unklarheiten in Bezug auf die Ausbildungsduldung betrifft die Frage, ob für das — vielen handwerklichen Ausbildungen vorgeschaltete — Berufsfachschuljahr bereits eine Ausbildungsduldung erteilt werden kann. Das Innenministerium BW hat dem Regierungspräsidium Karlsruhe gegenüber verlautbaren lassen, dass die Erteilung der Ausbildungsduldung dann in Betracht kommt, wenn bei der Beantragung der Ausbildungsduldung neben der Anmeldebestätigung der Berufsfachschule bereits ein Ausbildungsvertrag mit dem Ausbildungsbetrieb vorgelegt wird. In der Praxis ist es meist so, dass die Auszubildenden vor Beginn des Praktikumsvertrags noch keinen verbindlichen Ausbildungsvertrag haben, sondern nur eine Vereinbarung bzw. einen Vorvertrag. Ob sich die Hinweise des Innenministeriums auch auf solche Fälle erstrecken, geht aus dem Schreiben nicht hervor.
Neue Zahlen und Schicksale aus dem Musterländle für Abschiebung — Protest wird immer größer
Die grün-schwarze Landesregierung hat allein in diesem Jahr 1671 Menschen (Stand 22.6.) abgeschoben. Hauptzielländer waren die Länder des Westbalkans, in denen unter anderem die Minderheit der Roma einer massiven Diskriminierung ausgesetzt ist. Radio Dreyeckland berichtete über die Abschiebungen nach Albanien, Kosovo und nach Serbien und Mazedonien. Auch in Länder, deren Alltag von Anschlägen und kriegerischen Auseinandersetzungen geprägt ist — wie Afghanistan oder den Irak —, in Länder mit unüberschaubaren Entwicklungen — wie Gambia — oder in autokratische Regime — wie China oder die Türkei — schob die Landesregierung ab.
BMAS: „Gute Bleibeperspektive“ nun auch für Afghan*innen angenommen
Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) vertritt die Auffassung, dass bei Asylsuchenden aus Afghanistan nunmehr von einem dauerhaften und rechtmäßigen Aufenthalt auszugehen sei. Seit dem 1. Juli sind für diese daher (wie bisher schon für Asylsuchende aus Syrien, Eritrea, Irak, Iran, Somalia und Eritrea) die Integrationsleistungen, die in der Zuständigkeit des BMAS bzw. der Bundesagentur für Arbeit liegen, geöffnet worden. Dies sind: berufsbezogene Deutschkurse nach § 45a AufenthG, Leistungen der Ausbildungsförderung gem. § 132 Abs. 1 SGB III (BAB, AbH, ASA, BvB, Ausbildungsgeld, mit unterschiedlichen Wartefristen) sowie frühzeitige Leistungen der Arbeitsförderung (§ 131 SGB III). Die GGUA-Flüchtlingshilfe hat die entsprechende Weisung veröffentlicht. ACHTUNG: Das Bundesinnenministerium und das BAMF folgen bislang der Kurskorrektur des Bundesarbeitsministeriums nicht. Die in der Verantwortung des Innenministeriums stehenden Integrationskurse bleiben somit bis auf Weiteres für Asylsuchende aus Afghanistan versperrt. Die Folge ist: Afghan*innen dürfen zwar nun einen berufsbezogenen Sprachkurs machen, jedoch keinen Integrationskurs. Dieser ist jedoch meist Voraussetzung für einen Sprachkurs nach § 45a AufenthG, da ein solcher das Sprachniveau B1 voraussetzt.
„Rückpriorisierung“: Bundesamt wartet neuen Lagebericht ab
Das BAMF trifft keine Entscheidungen mehr über Asylanträge von Menschen aus Afghanistan, bis der neue Lagebericht des Auswärtigen Amtes vorliegt. Es sollen zwar weiterhin Anhörungen stattfinden und die Asylanträge bearbeitet werden, aber noch keine Entscheidungen getroffen werden. Wann der Bericht vorliegen wird, ist noch unklar.
Deutsche Auslandsvertretungen in Afghanistan derzeit nicht arbeitsfähig
Auswärtiges Amt benennt Ersatzzuständigkeiten
Die Botschaft in Kabul sowie das Generalkonsulat Masar-e-Sharif sind aufgrund der Bombenanschläge derzeit nicht nutzbar. Anträge auf Schengen-Visa können daher in den Auslandsvertretungen in Neu-Delhi, Dubai und Istanbul gestellt werden. Das Auswärtige Amt trifft derzeit ferner Vorkehrungen dafür, dass künftig Anträge auf Visa zur Familienzusammenführung, zum Studium usw. in den Botschaften in Neu Delhi und Islamabad gestellt werden können. Dies ist zwar zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, die Registrierung in der Warteliste kann jedoch auf der Homepage des Auswärtigen Amts schon vorgenommen werden.
In der Vergangenheit forderten Ausländerbehörden im Rahmen der Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 2 S. 1, 2. Alternative (subsidiärer Schutz) sowie § 25 Abs. 3 AufenthG (Vorliegen eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG) die Vorlage eines Heimatpasses. Das Bundesinnenministerium hat nun klargestellt, dass diese Praxis widerrechtlich ist.
Das Bundessozialgericht in Kassel hat im Falle eines Mannes aus Kamerun entschieden, dessen Asylantrag im Jahre 2004 abgelehnt worden war. Aufgrund der Weigerung an seiner Passbeschaffung mitzuwirken, wurde dem Mann monatlich nur noch so viel Geld ausgezahlt, wie er zur Deckung seines physischen Existenzminimums benötigte. Das Gericht gab den Behörden Recht und bestätigte diese Praxis.
Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften
Forderungen von Bundesfamilienministerium und UNICEF
Das Bundesfamilienministerium und UNICEF haben die Mindeststandards für Flüchtlingsunterkünfte umfassend überarbeitet, um den Fokus auf besonders schutzbedürftige Personengruppen wie Kinder, Jugendliche und Frauen weiter auszudifferenzieren. Die Mindeststandards wurden zudem um Leitlinien zum Schutz von LSBTI*-Geflüchteten sowie geflüchteten Menschen mit Behinderungen ergänzt. Die Mindeststandards erstrecken sich insbesondere auf die Bereiche Personal, strukturelle und bauliche Voraussetzungen, Prävention von und Umgang mit Gewalt- und Gefährdungssituationen sowie dem Monitoring der erzielten Fortschritte. Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften 2017
Ein öffentlich gewordener Brief des griechischen Migrationsministers Mouzalas an den deutschen Innenminister Thomas de Maizière bestätigt die seit Anfang Mai kursierende Vermutung: Zwischen Griechenland und Deutschland hat es eine interne Absprache gegeben, den Familiennachzug von Angehörigen deutscher Asylbewerber*innen im Zuge der Dublin-III-Verordnung bewusst zu verlangsamen.
Allein in diesem Jahr sind über 2000 Menschen auf ihrer Flucht nach Europa im Mittelmeer ertrunken (vgl. Datenerfassung UNHCR). „Ohne private Seenotrettungsorganisationen (…) wäre die Zahl der Todesopfer vor Europas Grenzen noch viel höher“, so Sea Watch am 14. Juni. Nur noch zwölf Prozent der Rettungen erfolgen überhaupt durch die europäische Marine.
IOM und BAMF schaffen Online-Portal mit Länderinformationen zur freiwilligen Rückkehr
Das IOM hat zusammen mit dem BAMF die Plattform „Returning from Germany“ erstellt. Auf dieser kann man spezifisch nach Herkunftsland und Aufenthaltsort in Deutschland Informationen zu Rückkehr- und Reintegrationsprogrammen sowie zu lokalen Beratungsstellen in Deutschland einholen. Das Portal bietet einen Überblick über die verschiedenen Unterstützungsangebote je nach Herkunftsland, ersetzt aber keine persönliche, unabhängige Beratung. Diese sollte man unbedingt in Anspruch nehmen, wenn man vorhat, freiwillig in sein Heimatland zurückzukehren.
Petition gegen die massive Einschränkung des Familiennachzugs aus Griechenland
Gegen die Deckelung des Familiennachzugs aus Griechenland nach Deutschland hat Michael Kientzle, Mitgründer des Mobile Info Team, einer Rechtsberatung für Flüchtlinge in Griechenland, eine Petition gestartet.
Für mehr Solidarität mit Geflüchteten und Retter*innen im Mittelmeer
NGOs kritisieren scharf die Bedingungen, unter denen sie unzählige Geflüchtete in Seenot aus dem Mittelmeer retten. Die EU und Deutschland tragen maßgeblich zu dieser äußerst prekären Lage im Mittelmeer bei, indem sie die sogenannte libysche Küstenwache mit Geld und Waffen unterstützen. Kritnet.org fordert, das Schweigen zum Mittelmeer endlich zu brechen! Den Geflüchteten soll eine sichere, legale Überfahrt nach Europa gewährleistet werden — für ein Europa der offenen Grenzen. Weitere konkrete Forderungen der Initiative können aus deren Flyer entnommen werden.
3. Neue Publikationen & Materialien
Neue Arbeitshilfe zur Ausbildungsduldung
Antworten auf häufige Fragen und Tipps für die Praxis
Mit dem am 6. August 2016 in Kraft getretenen Integrationsgesetz ist auch die sogenannte Ausbildungsduldung neu geregelt worden. Diese produziert nach wie vor viele Fragen und Missverständnisse ganz grundlegender Art. Eine neue Arbeitshilfe des Flüchtlingsrats BW hat zum Ziel, einige davon zu beseitigen. Das Dokument enthält außerdem Tipps und Hinweise für die (Beratungs-)Praxis. Hinweise zur Ausbildungsduldung (Stand: 15.6.2017)
Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten
Informationen für Ehrenamtliche
Im Rahmen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung“ (IQ Netzwerk) haben MigraNet und Tür an Tür-Integrationsprojekte gGmbH eine Arbeitshilfe für Ehrenamtliche erstellt, die Geflüchtete bei der Arbeitsmarktintegration unterstützen möchten. Enthalten sind Informationen, Übersichten und Checklisten zu den Themen: Anerkennung ausländischer Qualifikationen, Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete und Teilnahme an Integrations- und berufsbezogenen Sprachkursen. Die Broschüre ist in Zusammenarbeit mit Haupt- und Ehrenamtlichen erstellt worden. Informationsbroschüre Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten
Mehrsprachige Infos zur Berufsausbildung
Neue Website der DGB-Jugend
Die DGB-Jugend hat eine Seite ins Leben gerufen, auf der sich nützliche Infos zur Berufsausbildung in Deutschland auf Englisch, Französisch, Farsi und Arabisch befinden. www.welcome-solidarity.de
Informationsverbund Asyl und Migration eröffnet neues Internet-Portal zur Familienzusammenführung
Der Informationsverbund Asyl und Migration hat ein neues Portal zum Thema Familienzusammenführung von Asylsuchenden und schutzberechtigten Personen erstellt. Hier können sich Menschen informieren, die in ihrer ehren- oder hauptamtlichen Tätigkeit mit dem Thema Familienzusammenführung in Berührung kommen. Das Portal zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen die Möglichkeit der Familienzusammenführung besteht. Dabei wird unterschieden, ob sich die nachzugswilligen Angehörigen innerhalb oder außerhalb Europas befinden. Es erklärt die jeweils zugrundeliegenden Gesetze, erläutert aber auch die einzelnen Verfahrensschritte, die es bei einer Antragsstellung durchzuführen gilt und verweist auf viele Websites, die weiterführende Informationen enthalten.
Arbeitshilfe „Aufnahme aus dem Ausland“ beim Familiennachzug
Mit dem sogenannten „Asylpaket II“ wurde der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte bis zum 16. März 2018 ausgesetzt. Politische Versuche, die Aussetzung vorzeitig zu beenden, entpuppten sich als Lippenbekenntnisse vor der Bundestagswahl. Als einzige Option bleibt somit § 22 AufenthG, auf den das Gesetz Familienangehörige von subsidiär Schutzberechtigten verweist. Die Vorschrift lässt aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen die Aufnahme aus dem Ausland und zu diesem Zwecke die Erteilung eines Visums zu. Bislang hat die Norm nur in wenigen Fällen zu einer Aufnahme geführt, was nicht zuletzt an der schwammigen Formulierung und undurchsichtigen Verfahrensweise liegen dürfte. Die vorliegende Arbeitshilfe stellt u.a. mögliche Kriterien dar, die zur Bejahung „dringender persönlicher Gründe“ führen können. Zudem werden die einzelnen Verfahrensschritte inkl. Kontaktdaten benannt und ein Muster für die Antragstellung zur Verfügung gestellt. Arbeitshilfe „Aufnahme aus dem Ausland“ beim Familiennachzug (PDF) Link zu den Beispielschreiben als pdf.- und doc.-Datei auf asyl.net
Familienasyl im Kontext von Familienzusammenführungen zu anerkannten Flüchtlingen
Handreichung des Flüchtlingsrats Niedersachsen
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat eine neue Handreichung zum Thema „Familienasyl im Kontext von Familienzusammenführungen“ erstellt. Diese gibt wichtige Hinweise zu den Vorteilen des Familienasyls beim Nachzug des*der Ehegatten*in sowie der minderjährigen Kinder zum anerkannten Flüchtling in Deutschland sowie beim Nachzug der Eltern zum in Deutschland anerkannten unbegleiteten minderjährigen Flüchtling. Handreichung „Familienasyl im Kontext von Familienzusammenführungen zu anerkannten Flüchtlingen“
Broschüre zum Thema „Gleichberechtigung von Menschen mit verschiedener sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität in Deutschland“
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) hat zusammen mit dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) und dem Paritätischen Gesamtverband eine Broschüre zum Thema „Gleichberechtigung von Menschen mit verschiedener sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität in Deutschland“ entwickelt. Diese erläutert die rechtliche Situation von Menschen mit verschiedener sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität in Deutschland und spricht sich für ein respektvolles Miteinander aus. Die Broschüre ist in Deutsch, Englisch, Französisch, Albanisch, Arabisch, Dari, Farsi, Kurdisch, Russisch und Serbisch verfügbar. Broschüre mehrsprachig Broschüre in einfacher Sprache
Die Wohnsitzregelung — Ihre Rechte gegenüber dem Jobcenter
Eine Arbeitshilfe des IQ Netzwerks
Im August 2016 ist die Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge in Kraft getreten. Das IQ Netzwerk hat die wichtigsten Elemente der Regelung in einer Arbeitshilfe zusammengefasst.
Zugang zur Kinder- und Jugendhilfe
UNICEF Deutschland und BumF stellen Handreichung vor
UNICEF Deutschland und der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. haben eine Handreichung dazu erarbeitet, wie sich der Zugang zur Kinder- und Jugendhilfe für Familien gestaltet, die in Flüchtlingsunterkünften untergebracht sind. Handreichung
4. Veranstaltungshinweise
19.07.2017
Filmvorführungen „Deportation Class“ mit anschließender Diskussion
Mittwoch, 19. Juli 2017, 20 Uhr, Delphikino Stuttgart und Donnerstag, 20. Juli 2017, 19:30 Uhr, CinemaXX Freiburg
Der 85-minütige, preisgekrönte Dokumentarfilm DEPORTATION CLASS zeichnet ein umfassendes Bild von Abschiebungen: Von der Planung einer Sammelabschiebung über den nächtlichen Großeinsatz in den Unterkünften der Asylbewerber bis zu ihrer Ankunft im Heimatland und der Frage, was die Menschen dort erwartet. Am 19. Juli läuft „Deportation Class“ im Delphi Kino Stuttgart. Im Anschluss steht Seán McGinley (Flüchtlingsrat Baden-Württemberg) für Fragen und Diskussion zur Verfügung. Details finden Sie auf der Homepage von Die Anstifter. Am 20. Juli läuft „Deportation Class“ im CinemaXX in Freiburg. Julian Staiger (Flüchtlingsrat Baden-Württemberg) nimmt im Anschluss an einer Podiumsdiskussion teil. Details zur Podiumsdiskussion finden Sie auf der Homepage von Aktionbleiberecht. Nach Ende der Podiumsdiskussion organisiert das Bündnis Reload Tag X einen "Lichterlauf gegen Abschiebung". Homepage "Deportation Class"
21.07.2017
„Menschliche Flüchtlingspolitik?!“
Podiumsdiskussion zur Bundestagswahl im Ökumenischen Gemeindezentrum Böblingen
Am Freitag, 21. Juli, organisiert der Freundeskreis Flüchtlinge Böblingen eine Podiumsdiskussion zum Thema „Menschliche Flüchtlingspolitik?!“. Auf dem Podium sitzen die Bundestagskandidat*innen Jasmina Hostert, Marc Biadacz, Tobias Bacherleund, Dr. Florian Toncar sowie Julian Staiger vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg und Walter Wejwar vom Freundeskreis Flüchtlingshilfe Böblingen (FFH). Flyer als PDF
22.07.2017
Infotag „Geflüchtete verstehen“
Samstag, 22. Juli, 9-17 Uhr in der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd
Der Arbeitskreis Asyl Schwäbisch Gmünd, die Evangelische und Katholische Hochschulgemeinde, das Deutsche Rote Kreuz Schwäbisch Gmünd und die Diakonie Ostalbkreis veranstalten einen Infotag zum Thema „Geflüchtete verstehen“, mit Vorträgen und Workshops zu verschiedenen Themen sowie einer abschließenden Podiumsdiskussion. Programm
30.07.2017
Verdi-Schulung „Integration von Geflüchteten“
Sonntag, 30.07.17 bis Freitag 04.08.17, ver.di-Bildungszentrum Mosbach, Am Wasserturm 1-3, 74821 Mosbach
Das ver.di-Bildungszentrum Mosbach bietet vom 30.07.2017 bis zum 04.08.2017 das Seminar „Integration von Geflüchteten“ an. Schwerpunkte sind das Ausländer- und Asylrecht, Arbeitsmarktzugang, Traumatisierung und interkulturelle Kompetenz. Das Seminar richtet sich an Ehrenamtliche, die in der Flüchtlingsarbeit aktiv sind. Programm des Seminars
07.09.2017
„Heimat teilen“
Schulungsprogramm der Türkischen Gemeinde Baden-Württemberg
Auch in diesem Jahr bietet die Türkische Gemeinde in Baden-Württemberg e.V. (TGBW) ein Schulungsangebot für haupt- und ehrenamtliche Helfer*innen mit Migrationshintergrund in der Geflüchtetenarbeit in Baden-Württemberg an. Was sind die wichtigsten Schritte im Asylverfahren? Wie gehe ich mit Konfliktsituationen unter Geflüchteten um? Wie erkenne ich Radikalisierungstendenzen? Diese und viele weitere Fragen werden in einem breiten Themengebiet praxisnaher Vorträge und Veranstaltungen diskutiert. Kurzfassung des Programms
15.09.2017
„Europäisches Grenzregime als Gefahr für den Flüchtlingsschutz — Möglichkeiten einer menschlichen Asylpolitik in Europa“
15. bis 17. September 2017, Evangelische Akademie Bad-Boll, Akademieweg 11 D-73087 Bad Boll
In ihrer Migrationspolitik setzt die EU derzeit alles daran, Fluchtrouten zu unterbrechen, damit die Menschen gar nicht erst nach Europa kommen können. Das Flüchtlingsabkommen mit der Türkei machte hier einen Anfang. Seitdem wird nun mit weiteren Regierungen, bei denen die Menschenrechte keine Priorität besitzen, über Abkommen verhandelt, um die Flüchtlinge schon weitab von Europa in Migrationszentren zu sammeln oder sie dorthin zurück zu bringen. Wie ist mit dieser Migrationspolitik der EU noch ein Flüchtlingsschutz möglich und was können zivilgesellschaftliche Akteure dazu beitragen? Tagungsprogramm und Anmeldung
25.09.2017
Begleitung von Flüchtlingen beim Zugang zu Ausbildung und Arbeit
Fach-Fortbildung als ehrenamtliche Ausbildungs- und Jobpat*innen in Stuttgart
Die Fortbildung baut auf dem Wissen und den Praxiserfahrungen der Netzwerkträger auf. Sie bietet freiwillig Engagierten den notwendigen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und die praktischen Handlungsmöglichkeiten. Die Teilnehmer*innen können in der Folgezeit selbständig und im Rahmen des Netzwerks Flüchtlinge im arbeitsmarktlichen Integrationsprozess begleiten und unterstützen. Sie treffen sich regelmäßig mit den Anleiter*innen der Netzwerkträger zum Erfahrungsaustausch und zur Fallbesprechung. Fortbildung „Begleitung von Flüchtlingen beim Zugang zu Ausbildung und Arbeit“ in Stuttgart (PDF). Beginn: 25.09.2017, Anmeldeschluss 11.09.2017
Unabhängiges Austauschtreffen für Engagierte aus Nordwürttemberg am 7. Oktober 2017
Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg und der Freundeskreis Asyl Schwäbisch-Hall laden zu einem unabhängigen Austauschtreffen für Engagierte in Nordwürttemberg ein. Ziel ist es, den überregionalen Austausch zu fördern, Erfolgsmodelle zu teilen und gemeinsam an asylpolitischen Themen zu arbeiten. Bei Interesse freuen wir uns über eine Anmeldung an skiba@fluechtlingsrat-bw.de, gerne mit Verweis auf Themen, die Sie besonders umtreiben. Weitere Informationen finden Sie im Einladungsschreiben.
Youtube-Kanal enthält brandaktuelle Beiträge!
Unser Youtube-Kanal wird fleißig gefüttert: Zwei neue Beiträge dokumentieren zwei von insgesamt fünf Arbeitsgruppen unserer Tagung „Wir wählen Solidarität!“, die am 8. Juli stattgefunden hat. Viel Spaß beim Anschauen!
Solidarität braucht Solidarität! Unterstützen Sie unsere politische und praktische Arbeit für Flüchtlinge durch eine Mitgliedschaft, eine Fördermitgliedschaft oder eine Spende an: Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V. , GLS Bank, BLZ 430 609 67, Kto. Nr. 70 07 11 89 01, IBAN: DE66 4306 0967 7007 1189 01, BIQ: GENODEM1GLS
Autor*innen der Beiträge: Seán McGinley, Melanie Skiba, Clara Schlotheuber, Sebastian Röder, Laura Gudd, Volker Löffler, Julian Staiger, Rahua Mesgina, Stella Hofmann Redaktion: Bärbel Mauch
Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, schicken Sie uns bitte eine E-Mail an info@fluechtlingsrat-bw.de.
Der Newsletter wird im Rahmen des Projekts „Aktiv für Flüchtlinge“ gefördert durch das Land Baden-Württemberg. Der Flüchtlingsrat BW wird außerdem unterstützt durch PRO ASYL, das Diakonische Werk Württemberg, die Evangelische Kirche Baden und die Diözese Rottenburg-Stuttgart.